Hallo,
ich bin 15-j. Azubi und muss ein Monatsbericht schreiben.
Bei der Quellenangabe möchte ich ein Buch angeben. Das Buch erschien im Jahre 2011 bei Verlag A. Der Verlag hat sich vor Kurzem in Verlag B umbenannt. Die Bücher sind weiterhin erhältlich. Alle Neuerscheinungen werden selbstverständlich unter dem neuen Namen veröffentlicht.
Ich müsste dennoch Verlag A als Quelle angeben oder?
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Quellenangabe: Verlag mittlerweile umbenannt
Eine weitere Frage:
Ich habe auf vier Websites geschaut, wo dieses Buch herausgegeben wurde. Es steht nirgendswo. Der Verlag hat seinen Sitz aber in Bonn. Muss Bonn als Erscheinungsort angegeben werden?
ISBN-13: 978-3-8362-2234-1
Vielen Dank.
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quote:
Muss Bonn als Erscheinungsort angegeben werden?
Es gibt keine genaue Vorschrift im UrhG, was eine ausreichende Quellenangabe ist. Ich kann mir aber vorstellen, daß der Erscheinungsort (ebenso wie der Verlag) irrelevant ist, wenn Autor und Buchtitel angegeben werden.
Wenn ich schreibe
"Der Hutz ist ein Putz und der Rest ist schnutz." (Hans Kasulke, "Wie man einen Fisch zerlegt")
reicht das typischerweise aus, ich muß nicht noch "Proxxa-Verlag [mittlerweile Syzygy-Verlag] Hasenhausen, 1912, ISBN 08/15 " und auch nicht zwingend "Kapitel 13, Absatz 5 auf Seite 312" dazuschreiben.
Du weißt ja strenggenommen noch nicht mal, ob die aktuellen Veröffentlichungen das von dir Zitierte noch enthalten, dann wird es schnell unübersichtlich bis abenteuerlich.
Wenn für deine Hausaufgabe möglicherweise andere Vorschriften gelten, solltest du das denjenigen fragen, der sie dir gestellt hat.
-- Editiert NinaONina am 15.01.2015 17:56
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Bei Büchern hat sich bei mir folgende Quellenangabe bewährt:
Autor, Titel, Verlag, Auflage/Erscheinungsjahr, Seite
Seite
muss nicht unbedingt sein.
Die Angaben müssen von dem Buch stammen, aus dem zitiert wurde.
Auch wenn der Verlag pleite ist und nicht mehr exisitert - und der Autor inzwischen eine Geschlechtsumwandlung hatte
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
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