Quellenangabe: Verlag mittlerweile umbenannt

15. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.07.2021 20:41:24
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)
Quellenangabe: Verlag mittlerweile umbenannt

Hallo,

ich bin 15-j. Azubi und muss ein Monatsbericht schreiben.

Bei der Quellenangabe möchte ich ein Buch angeben. Das Buch erschien im Jahre 2011 bei Verlag A. Der Verlag hat sich vor Kurzem in Verlag B umbenannt. Die Bücher sind weiterhin erhältlich. Alle Neuerscheinungen werden selbstverständlich unter dem neuen Namen veröffentlicht.

Ich müsste dennoch Verlag A als Quelle angeben oder?

-----------------
""

Nur 80 pro Monat
Neu

Darf's noch ne Frage mehr sein?

Sie haben ein Problem, viele Fragen, aber keinen Anwalt?

Mit der Frag-einen-Anwalt.de Flatrate können Sie unbegrenzt Fragen stellen und erhalten bereits in kurzer Zeit ausführliche, leicht verständliche Antworten von unseren Anwälten.
Details anschauen



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12301.07.2021 20:41:24
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Eine weitere Frage:

Ich habe auf vier Websites geschaut, wo dieses Buch herausgegeben wurde. Es steht nirgendswo. Der Verlag hat seinen Sitz aber in Bonn. Muss Bonn als Erscheinungsort angegeben werden?

ISBN-13: 978-3-8362-2234-1

Vielen Dank.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Muss Bonn als Erscheinungsort angegeben werden?


Es gibt keine genaue Vorschrift im UrhG, was eine ausreichende Quellenangabe ist. Ich kann mir aber vorstellen, daß der Erscheinungsort (ebenso wie der Verlag) irrelevant ist, wenn Autor und Buchtitel angegeben werden.

Wenn ich schreibe

"Der Hutz ist ein Putz und der Rest ist schnutz." (Hans Kasulke, "Wie man einen Fisch zerlegt")

reicht das typischerweise aus, ich muß nicht noch "Proxxa-Verlag [mittlerweile Syzygy-Verlag] Hasenhausen, 1912, ISBN 08/15 " und auch nicht zwingend "Kapitel 13, Absatz 5 auf Seite 312" dazuschreiben.

Du weißt ja strenggenommen noch nicht mal, ob die aktuellen Veröffentlichungen das von dir Zitierte noch enthalten, dann wird es schnell unübersichtlich bis abenteuerlich.

Wenn für deine Hausaufgabe möglicherweise andere Vorschriften gelten, solltest du das denjenigen fragen, der sie dir gestellt hat.


-- Editiert NinaONina am 15.01.2015 17:56

2x Hilfreiche Antwort

Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Urheberrecht" einen Anwalt fragen
#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128681 Beiträge, 41014x hilfreich)

Bei Büchern hat sich bei mir folgende Quellenangabe bewährt:
Autor, Titel, Verlag, Auflage/Erscheinungsjahr, Seite

Seite
muss nicht unbedingt sein.

Die Angaben müssen von dem Buch stammen, aus dem zitiert wurde.
Auch wenn der Verlag pleite ist und nicht mehr exisitert - und der Autor inzwischen eine Geschlechtsumwandlung hatte
:)





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 288.087 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.095 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen