Hallo,
ich habe eine Straftat begangen und ungewollt Fotos einer anderen Person hochgeladen, die deren Ansehen geschadet haben. Vor einem halben Jahr gabs dann eine Hausdurchsuchung bei mir und mein PC wurde sichergestellt, welcher auch dazu verwendet wurde die Tat zu begehen. Jetzt kam der Strafbefehl, dort ist die Geldstrafe vermerkt und zusätzlich steht dort: "Die Einziehung des sichergestellten Rechners wird angeordnet"
Die Sache sieht nun wie folgt aus: Ich will den Strafbefehl eigentlich annehmen und die Geldstrafe zahlen. Aber ich hätte auch gerne meinen PC wieder. Gibt es da eine Möglichkeit den wieder zu bekommen ohne Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen?
Strafbefehl - Computer soll eingezogen werden
Abmahnung bekommen?
Abmahnung bekommen?

ZitatGibt es da eine Möglichkeit den wieder zu bekommen ohne Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen? :
Realistisch? Nicht wirklich ...
Darf man auch fragen wieso? Gibt es nicht die Möglichkeit stattdessen die entsprechenden Bilder, die hochgeladen wurden, zu löschen von der Festplatte oder irgendwie sowas?
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ZitatDarf man auch fragen wieso? :
Weil man den Strafbefehl akzeptieren kann oder nicht.
In ersterem Falle gilt das was drin steht.
In letzterem Falle gibt den Einspruch.
Eine dritte Variante (z.B. ich ruf mal an und verhandele) gibt es offiziell nicht.
Der Einspruch führt dann zum Gerichtsverfahren, an deren Ende dann vermutlich wieder die Einziehung des Tatwerkzeuges stehen wird.
Was ist denn mit den ganzen persönlichen Daten die auf dem Rechner sind. Bekomme ich die irgendwie wieder?
ZitatBekomme ich die irgendwie wieder? :
Vermutlich nicht.
Die Staatsanwaltschaften verweisen da regelmäßig auf die vom Täter gefertigten Backups.
ZitatWas ist denn mit den ganzen persönlichen Daten die auf dem Rechner sind. Bekomme ich die irgendwie wieder? :
Nein. Das ist nun mal das Risiko, wenn man Straftaten begeht. Da wird auch nicht zwischen Computer oder anderen Dingen unterschieden, mit denen man Straftaten begehen kann
Ohne Einspruch läuft da nichts. Man kann den Einspruch aber auf die Nebenfolge "Einziehung des PC" beschränken. Der Erfolg ist allerdings zweifelhaft - Tatmittel dürfen eingezogen werden, wie oben schon erwähnt wurde.
Hallo, ich bins nochmal, mit einem Update.
Also, ich habe ja am 30.03. den Strafbefehl zugestellt bekommen und keinen Einspruch eingelegt. Aber bisher kam noch keine Zahlungsaufforderung. Ist das normal, dass das so lange dauert?
Die zweite Sache wäre: Ich bekam jetzt Post von der Staatsanwaltschaft, dass der Anwalt der Anklage gerne eine Akteneinsicht möchte.
Meine Frage: Kann ich dem einfach so widersprechen, oder brauche ich bestimmte Gründe dafür. Und was könnte der Anwalt mit einer Akteneinsicht anfangen wollen, jetzt wo der Fall bereits abgeschlossen ist? (Das ist er doch, wenn man den Strafbefehl aktzeptiert, oder?)
Strafrechtlich ist der Fall abgeschlossen.
Nun wird die zivilrechtliche Schadenersatzklage kommen.
ZitatIch bekam jetzt Post von der Staatsanwaltschaft, dass der Anwalt der Anklage gerne eine Akteneinsicht möchte. :
Anwalt der Anklage ist die Staatsanwaltschaft.
Die hatte die ganze Zeit Einblick und benötigt Deine Erlaubnis nicht.
Die Frage ist also, wer da tatsächlich Einblick will.
ZitatKann ich dem einfach so widersprechen :
Kann man, interessiert dann nur keinen.
Zitatoder brauche ich bestimmte Gründe dafür :
Ja, Gründe die es einem unzumutbar machen würden, das Akteneinsicht gewährt werden würde.
Welche hätte man denn da vorzuweisen?
ZitatUnd was könnte der Anwalt mit einer Akteneinsicht anfangen wollen, jetzt wo der Fall bereits abgeschlossen ist? :
Sollte es der Anwalt des / der Opfer sein, dann wird er damit die Schadenersatzklage vorbereiten wollen. Also schon mal mit dem sparen anfangen ...
Zitat:Aber bisher kam noch keine Zahlungsaufforderung. Ist das normal, dass das so lange dauert?
Ja - erstmal läuft ja die Einspruchsfrist, dann war Ostern ...
Zitat:Die zweite Sache wäre: Ich bekam jetzt Post von der Staatsanwaltschaft, dass der Anwalt der Anklage gerne eine Akteneinsicht möchte.
Sie meinen den Anwalt des Geschädigten / Anzeigeerstatters?
Zitat:Meine Frage: Kann ich dem einfach so widersprechen, oder brauche ich bestimmte Gründe dafür.
Ja, man kann widersprechen. Sollte es sich aber tatsächlich um den Anwalt des Geschädigten handeln, wird der Widerspruch aber nichts nutzen.
Zitat:Und was könnte der Anwalt mit einer Akteneinsicht anfangen wollen, jetzt wo der Fall bereits abgeschlossen ist? (Das ist er doch, wenn man den Strafbefehl aktzeptiert, oder?)
Der Anwalt des Geschädigten wird eine Schadensersatzforderung vorbereiten wollen.
Die "Bestrafung" ist abgeschlossen, das stimmt. Aber das Kapitel "Wiedergutmachung / Schadensersatz" nicht.
Ja, gemeint war natürlich der Anwalt des Opfers, der Akteneinsicht verlangt.
Dann bin ich mal gespannt, was da weiterhin noch auf mich zukommt. Sind ja jetzt schon einige Tausender die weg sind (inklusive dem eingezogenen Rechner), dafür dass ich bloß ein paar Bildchen weiterverbreitet habe, die sowieso öffentlich jeder im Internet einsehen konnte.
Zitatdafür dass ich bloß ein paar Bildchen weiterverbreitet habe, die sowieso öffentlich jeder im Internet einsehen konnte. :
Eingangs sprachen Sie noch davon, Bilder hochgeladen zu haben...welche Version stimmt denn nun?
Einspruch gegen den Strafbefehl und einen Anwalt nehmen wäre vermutlich sinnvoller gewesen...
Für das Verbreiten öffentlich zugänglicher Bilder wird für gewöhnlich niemand verurteilt.
Zitatdafür dass ich bloß ein paar Bildchen weiterverbreitet habe, die sowieso öffentlich jeder im Internet einsehen konnte. :
Gerade weil sie jeder sehen kann und - wie in #1 bemerkt - "die deren Ansehen geschadet haben" muss man halt jetzt "bluten"
ZitatFür das Verbreiten öffentlich zugänglicher Bilder wird für gewöhnlich niemand verurteilt. :
Nun ja, wenn das verbreiten - so wie hier - rechtswidrig ist ...
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