BGH Urteil aufheben - Beschwerde an BGH richten?

7. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
Rosaliiii
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
BGH Urteil aufheben - Beschwerde an BGH richten?

Frage 1: Kann der BGH sein eigenes Urteil aufheben?

Ein Beispiel wäre, wenn man dem BGH deutlich machen würde, dass dieses BGH-Urteil nur erstritten wurde, um eine kriminelle Vereinigung zu gründen.

Im besagten Beispiel ermöglichte erst der BGH die Gründung einer kriminellen Struktur und förderte deren Machenschaften. Vor dem Urteil wurden die Tätigkeiten von normalen Gerichten abgewiesen. Es wurde nicht im Namen des Volkes oder der Gemeinschaft, sondern drei einzelner Personen gesprochen, die unter sich nun Deutschland aufteilten.

Frage 2:
Wäre ich Richterin am BGH, hätte ich gesagt: Ja, kann man machen, so ein Land wollen wir aber nicht. Wegelagerei ist seit tausend Jahren abgeschafft. - Hätte dem BGH diese Möglichkeit auch offengestanden?

Frage 3: Haben Bürger ohne finanzielle Mittel und juristische Ausbildung die Möglichkeit einen Hinweis oder eine Beschwerde an den BGH zu schicken?

Frage 4: Sollte der BGH sein Urteil nicht aufheben können, ist es dann auch noch gültig, wenn sich die Menschen 1 Million Jahre später weiterentwickelt haben, so wie jetzt nicht mehr leben wollen aber man mit den Köpfen schüttelt und sagen muss: Nee. Geht nicht! Ist ein BGH-Urteil!?

Frage 5: Wer kann intervenieren? An wen müsste sich der Normalbürger wenden?

Danke Dir!



-- Editiert von User am 7. Januar 2025 22:10

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127109 Beiträge, 40761x hilfreich)

Zitat (von Rosaliiii):
Frage 1: Kann der BGH sein eigenes Urteil aufheben?

Der BGH ändert mitunter seine Meinung zur Auslegung von Paragrafen.



Zitat (von Rosaliiii):
einer kriminellen Struktur

Festgestellt durch wen konkret, mit welcher Qualifikation konkret?



Zitat (von Rosaliiii):
Es wurde nicht im Namen des Volkes oder der Gemeinschaft, sondern drei einzelner Personen gesprochen

Gerichte in DE sprechen immer im Namen des Volkes.



Zitat (von Rosaliiii):
Wäre ich Richterin am BGH, hätte ich gesagt: Ja, kann man machen, so ein Land wollen wir aber nicht.

Mit einer derart grundrechts- und verfassungswidrigen Einstellung hätte man es nicht mal zum Amtsgericht geschafft.



Zitat (von Rosaliiii):
Haben Bürger ohne finanzielle Mittel und juristische Ausbildung die Möglichkeit einen Hinweis oder eine Beschwerde an den BGH zu schicken?

Ja.

Um die Relevanz solcher Mitteilungen mal zu visualisieren




Zitat (von Rosaliiii):
ist es dann auch noch gültig, wenn sich die Menschen 1 Million Jahre später weiterentwickelt haben, so wie jetzt nicht mehr leben wollen aber man mit den Köpfen schüttelt und sagen muss: Nee. Geht nicht! Ist ein BGH-Urteil!?

Ja, ein einmal gesprochenes, rechtskräftiges Urteil gilt ewig - sofern das Urteil selbst keine Bedingungen zum Ablauf enthält oder der Gesetzgeber ein Verfallsdatum für Urteile festlegt.



Zitat (von Rosaliiii):
Wer kann intervenieren? An wen müsste sich der Normalbürger wenden?

Dic mihi propositum ut viam tibi ostendam
(Nenne mir das Ziel, dass ich dir den Weg weisen kann.)
Oder auf gut Deutsch, intervenieren gegen was konkret?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127109 Beiträge, 40761x hilfreich)

Ich sehe gerade, das ein Teil meiner ersten Antwort den Gang ins Nirwana angetreten hat ...


Zitat (von Rosaliiii):
Kann der BGH sein eigenes Urteil aufheben?

Nein, das kann auch der BGH nicht (Abänderungsverbot, § 318 ZPO).
Der BGH ändert mitunter seine Meinung zur Auslegung von Paragrafen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35675 Beiträge, 6064x hilfreich)

Zitat (von Rosaliiii):
Es wurde nicht im Namen des Volkes oder der Gemeinschaft, sondern drei einzelner Personen gesprochen, die unter sich nun Deutschland aufteilten.
Darf ich das mal im Wortlaut haben ...wie die 3 sich D unter sich aufteilten? WANN war denn das? Oder gibts ein AZ?
zu2: Der BGH braucht für seine Entscheidungen mW immer mehrere Seiten Papier mit noch mehr Randnummern. Der BGH würde eher nicht urteilen/schreiben/veröffentlichen, was du hier *denkst*.
zu 3: Ja, aber Geld für Porto und Papier sollte noch vorhanden sein.
zu 4: Ich bezweifle jetzt schon, dass in 1Mio Jahre Menschen noch so leben wie jetzt, egal, ob mit oder ohne BGH-Urteil.
zu 5 : An seinen Betreuer zuerst, dann an den BGH.

Gute Besserung!

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40179 Beiträge, 14298x hilfreich)

Wenn es sich um ein Zivilverfahren handelt, dann sind wir am Ende der Fahnenstange angekommen. Und da ist es völlig einerlei, ob jemand mit oder ohne Anwalt irgendeinem Richter irgendeinen Hinweis gibt. Das Interesse des Staates ist es, Rechtsfrieden durch eine Entscheidung herzustellen in einem Problemkreis, in welchem es vorher denselben eben nicht gab. Und dem ist entsprochen worden. Wenn es einen neuen Problemkreis gibt, können die Betroffenen wieder klagen, sofern wir einen neuen Streitgegenstand haben. Haben wir ein Strafverfahren, so kann ein Wiederaufnahmeverfahren unter sehr, sehr strengen und engen Voraussetzungen in Betracht kommen. Das können aber nur die Betroffenen (Verurteilten) oder die Staatsanwaltschaft betreiben. Nicht irgendwelche Dritte.

wirdwerden

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#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6701 Beiträge, 1558x hilfreich)

Zitat (von Rosaliiii):
Haben Bürger ohne finanzielle Mittel und juristische Ausbildung die Möglichkeit einen Hinweis oder eine Beschwerde an den BGH zu schicken?

Hinweise und Beschwerden kann man schicken, bis in Grönland die Gletscher abgetaut sind...

Beim BGH herrscht Anwaltszwang, in Strafsachen können alle zugelassenen Rechtsanwälte und und alle Rechtslehrer einer deutschen Hochschule mit der Befähigung zum Richteramt als Verteidiger oder Vertreter der Nebenklage auftreten. In Zivilsachen können bis jetzt nur eine kleine Zahl von speziell beim BGH zugelassener Anwälte dort vertreten.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127109 Beiträge, 40761x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Hinweise und Beschwerden kann man schicken, bis in Grönland die Gletscher abgetaut sind...

Ich bin sicher das man auch dann noch Hinweise und Beschwerden schicken kann - dann aber eventuell als Flaschenpost ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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