Guuuuten Morgen ... Folgende Lage, mir droht ein Monat Fahrverbot + 250€ Strafe. Um etwas Zeit gutzumachen habe ich gegen diesen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt. Nun ist ein Schreiben vom Gericht gekommen. Dort werde ich wegen dieser Angelegenheit zur Verhandlung eingeladen. Fragen an Euch, kann ich meinen Widerspruch zurücknehmen? So ob nix passiert wäre... Und wir machen alle dort weiter wo wir aufgehört haben, sprich bei einem Monat Fahrverbot + 250€ Strafe ... ???
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Einspruch zurücknehmen ... Geht das?!
Ja Sie können den Einspruch durch formloses Schreiben an das Gericht zurücknehmen. Damit ist der Bußgeldbescheid dann rechtskräftig.
Allerdings könnnen Sie auch die Kosten für die Haputverhandlung ca. 60 Euro + Zeugenkosten riskieren, und versuchen das der Richter gegen eine Erhöhung der Geldbuße vom Fahrverbot absieht. Da kommt es aber auf den genauen Sachverhalt an. Und darauf ob Sie Voreinträge in FER haben.
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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte
Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "
Danke für die Info. Komisch ist das in dem Brief vom Gericht keinerlei "Recht" erwähnt wird das ich auch meinen Einspruch zurück nehmen kann. Ist das normal?
Gibt es eigentlich für solche Fälle eine Vorlage / Musterschreiben?
-- Editiert Obdachloser am 14.11.2014 10:55
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
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Die Möglichkeit bzw. Zulässigkeit der Einspruchsrücknahme ergibt sich für den Bußgeldbescheid aus §§ 67 Abs. 1 S. 2 OWiG
, 302 Abs. 1 S. 1 StPO
. Ein gesonderter Hinweis hierauf ist nicht notwendig.
Genauso wie Sie formlos Einspruch erhoben haben, können Sie diesen auch wieder formloas zurücknehmen. Muster zur Einspruchsrücknahme gibt es im im Internet zuhauf
Letzte Frage Feunde, wieviel Zeit hat man dazu? Termin wäre am 10.12.14 Danke für Eure Beiträge ...
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quote:<hr size=1 noshade>Letzte Frage Feunde, wieviel Zeit hat man dazu? Termin wäre am 10.12.14 <hr size=1 noshade>
Wenn man möglichst günstig wegkommen will, dann bis zum Beginn der Gerichtsverhandlung.
Man kann sogar während der Gerichtsverhandlung seinen Einspruch noch zurücknehmen, dann ist es aber etwas teurer was die Gerichtskosten angeht.
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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
Also hat noch Zeit. Okey, Danke!
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Habe dies jetzt geschrieben:
10. Oktober 2014
XY XY
XY XY Str. 8XY
99999 XY
Amtsgericht Aichach
Abteilung für Strafsachen
Schloßplatz 7 & 9
86551 Aichach
Einspruchsrücknahme in dem Ordnungswidrigkeitenverfahren
Akten- / Geschäftszeichen XY 00 XY 00 XY 00
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben ziehe den Einspruch zurück mit der Folge, dass der Bußgeldbescheid mit der Einspruchsrücknahme rechtskräftig wird.
Ferner bitte ich Sie um eine schriftliche Bestätigung der Einspruchsrücknahme.
Mit freundlichen Grüßen
XY
..................reicht das?
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Guten Morgen zusammen, danke für Eure hilfreichen Beiträge. Habe nun vom Gericht eine "Abladung" erhalten. Wie geht es nun weiter? Wann muss ich das Bußgeld überweisen, wann muss ich meinen Führerschein abgeben bekomme ich noch ein Schreiben? Guten Start in die neue Woche wünsche ich Euch ...
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Wann muss ich das Bußgeld überweisen
Na, da das Bußgeld rechtskräftig geworden ist, binnen 14 Tagen.
wann muss ich meinen Führerschein abgeben
Wenn Sie in den letzten 2 Jahre kein Fahrverbot hatten, können Sie das selbst bestimmen, wobei der FS in max. 4 Monaten in Verwahrung zu geben ist (§ 25 (2a) StVG).
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Die Einspruchrücknahme muss zwingend an das Amtsgericht gesandt werden?
Kann der Einspruch auch bei der Bußgeldbescheid-ausstellenden Behörde zurückgenommen werden, solange es noch nicht zu der angesetzten Gerichtsverhandlung gekommen ist?
Würde dann gleich den Führerschein mitsenden wollen.
Und jetzt?
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