Hallo
habe ein kleines Problem was sicher viele erklären können.
Ich habe gegen jemanden eine Forderung. Diese Person hat auch eine Gegenforderung gegen mich.
Gestern erhielt ich vom gegnerischen Anwalt ein Schreiben ind dem mir ein Eimalbetrag in Höhe von 800€ angeboten wurde zuz Abgeltung sämtlicher Ansprüche ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht und Präjutiz.
Meine Frage nun:
Wie habe ich das zu verstehen? Was hat es für mich für Auswirkungen wenn ich die 800€ annehme?
Vielen Dank
Präjudiz??
10. Dezember 2006
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Frage vom 10. Dezember 2006 | 15:42
Von
Status: Schüler (169 Beiträge, 19x hilfreich)
Präjudiz??
#1
Antwort vom 11. Dezember 2006 | 16:39
Von
Status: Richter (8350 Beiträge, 1498x hilfreich)
Das hat zur Folge, dass Sie dann erklärt haben, keine weiteren Ansprüche zu haben und die Sache erledigt ist.
#2
Antwort vom 11. Dezember 2006 | 18:31
Von
Status: Bachelor (3905 Beiträge, 1300x hilfreich)
Ich würde zur Sicherheit noch hineinschreiben "...zur Abgeltung aller WECHSELSEITIGEN Ansprüche..."
Dann ist zumindest eindeutig auch die Gegenforderung mit abgegolten.
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