Was bedeutet "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht"?

4. Oktober 2021 Thema abonnieren

Darum geht es hier:

Was bedeutet die Formulierung "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht"? Diese Formulierung wird häufig verwendet, wenn jemand eine Forderung bezahlt ohne aber zu bestätigen, dass die Forderung berechtigt ist. Man möchte die Sache aus der Welt haben ohne die Schuld anzuerkennen.

 Von 
go589761-44
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Was bedeutet "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht"?

Hallo. Person A zahlt Person B einen Betrag um Schadensersatzansprüche auszugleichen, außergerichtlich und Schriftlich festgehalten.

In dem Schreiben steht "Zahlung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht"
Was bedeutet das?




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41020x hilfreich)

Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass der Schuldner zwar der Meinung ist, dass die Forderung unbegründet oder möglicherweise unbegründet ist. Er möchte über die Frage der Berechtigung der Forderung aber keinen Rechtsstreit führen und zahlt einfach um Ruhe zu haben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

15x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von go589761-44):
In dem Schreiben steht "Zahlung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht"
Was bedeutet das?
Dass die Zahlung erfolgt ist, ohne die Forderung vollumfänglich anzuerkennen.

6x Hilfreiche Antwort

Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Verfahrensrecht" einen Anwalt fragen
#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17837 Beiträge, 6024x hilfreich)

Zitat (von go589761-44):
Was bedeutet "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht"?
freiwillig

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

12x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 300x hilfreich)

Zitat:
freiwillig

Nein.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17837 Beiträge, 6024x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
Nein.
Doch

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12309.03.2022 07:23:43
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 6x hilfreich)

Wie hoch darf eigentlich diese Summe sein, ohne eine Rechtspflicht anerkennen zu müssen?

Hatte mal gehört, dass das z. B. bei einer Zahlung einer Entschädigung nach dem AGG bei einem Brutto geht. Ist das korrekt?

5x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41020x hilfreich)

Zitat (von kraemerchen123):
Wie hoch darf eigentlich diese Summe sein, ohne eine Rechtspflicht anerkennen zu müssen?






-- Editiert von Harry van Sell am 07.10.2021 02:26

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12309.03.2022 07:23:43
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):


Unabhängig von der Rechtsgrundlage?

Dann ist das mit dem AGG also Unsinn?

Gibt es wiederum eine Rechtsgrundlage, die besagt, dass unabhängig der Rechtsgrundlage eine Entschädigung unendlich hoch sein darf, ohne dass man eine Rechtspflicht anerkennt?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18148 Beiträge, 9865x hilfreich)

Zitat:
Dann ist das mit dem AGG also Unsinn?

Ja.

Man kann so viel Geld zahlen wie man will.
Das "ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht" bedeutet ja, dass der Geldgeber Wert darauf legt, dass die Zahlung kein Schuldanerkenntnis darstellt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 288.586 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.241 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen