Hallo,
gibt es irgendwelche Richtlinien, wie lange eine vom Gericht bestellte Gutachterin die Erstellung hinauszögern kann? Seit April d. J. (Bestellung im Dezember 03, erster Kontakt Anfang Januar 04) hat die GAin nichts mehr unternommen, keine Gespräche mehr mit uns geführt.
Gruß
Julia Yael
Wie lange dauert ein Gutachten?
Ein Gutachten worüber? Einen defekten Gegenstand begutachte ich in wenigen Stunden, die Verhaltensstörung eines Lebewesens kann viele Wochen dauern.
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Strafrecht? Zivilrecht? Zutreffend auch die Frage von ikarus, wer oder was überhaupt begutachtet werden soll. Vorgegebene Fristen gibt es, jedenfalls im Strafrecht nicht. Dem GA können aber Fristen gesetzt und Ordnungsgelder angedroht werden.
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Hm, ist klar. Ist wirklich zu allgemein gehalten.
Es geht um ein Gutachten im Umgangsverfahren, wobei die Zielsetzung laut Beauftragung die ist, festzustellen, wie und in welcher Form sowie welchem Umfang der Umgang gestaltet werden kann, damit das Kind keinen (weiteren) Schaden nimmt.
Aber die GAin hat lediglich jeweils ein Gespräch mit uns (Kindesmutter, Lebensgefährte und Kind), dem Kindesvater mit Lebensgefährtin und Kind, den Erziehern aus der KiTa und mit dem Kind alleine geführt. Das war es dann auch seit April!
Ach ja, zwischendurch hat sie dann noch die "Anweisung" gegeben, dass der KV nicht mehr persönlich mit mir kommunizieren soll, da er dann regelmäßig verbal und latent physisch aggressiv wird. Das Gutachten will sie aber, laut eigener Aussage, erst dann fertigstellen, wenn der UG problemlos läuft.
De facto fand allerdings seit Ende Juli gar kein Umgang statt - und von der GAin wird nichts gehört oder geschrieben.
Gruß
Julia Yael
--- Posting wurde vom Admin editiert
Viele Gutacher(innen) sind auch arbeitlich etwas überlastet. Vor allem wenn Sie gut sind, werden die gerne beauftragt.Daher dauert es meistens auch.Und ne Überschreitung irgendwelcher Fristen wird geduldet, außer es ist "mega"dringend.
". Das Gutachten will sie aber, laut eigener Aussage, erst dann fertigstellen, wenn der UG problemlos läuft."
Das würde ich mal o dem Gericht mitteilen.
Aufgabe eines Gutachters ist es, die Situation zu analysieren und dem gericht adrzustellen.
Die Rgeelungen trifft dann das Gericht.
Es ist sicherlich nicht Sienn eines Gutchtens, das der Gutachter eiine nach seiner Auffassung angemessene Umgangsform erzwingt.
Gruß
Rpfl.
Danke Rechtspfleger,
das habe ich auch bereits versucht. Ich habe mit dem Richter persönlich gesprochen, ihm auch die Gespräche mit der GAin wiedergegeben. Aber er bleibt dabei, dass er erst dann neu terminieren wird, wenn das GA fertig ist.
Aber unter diesen Umständen wird das wohl noch ein Weilchen dauern...
Gruß
Julia Yael
Hi,
ist das eine Gutachterin des Jugendamtes, oder eine "unabhängige"?
Wenn die Dame nicht zum JA gehört, kann man beim gericht ja mal (schriftlich) anregen, der Gutachterin eine Frist zur Fertigstellung des Gutachtens zu setzen, und für den Fall der Fristüberschreitung ain Zwangsgeld festzusetzen.
Gruß
Rpfl.
Danke Rechtspfleger,
das werde ich wohl mal versuchen. Die Dame ist nämlich unabhängig (wenn auch nicht unparteilich...)
Gruß
Julia Yael
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