Hallo!
Ich hatte am vergangenen Montag einen Auffahrunfall. Das heißt ich bin jemandem hinten draufgefahren. Jetzt habe ich einen „Äusserungsbogen Beschuldigter“ bekommen welchen ich ausfüllen soll( der Vordruck heißt: “Schriftliche Äußerung Beschuldigter NRW2308“).
Ich bin mir aber nicht sicher ob ich diesen Bogen jetzt einfach ausfüllen soll oder ich einen Anwalt aufsuchen sollte mit dem ich diesen Bogen zusammen ausfülle.
Zusätzlich wurde noch ein weiterer Bogen
(“Schriftliche Äußerung Beschuldigter NRW2307“) mitgeschickt wo mir:
1. Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall (Par.229StGB) und
2. Straßenverkehrsordnung(Par. 49StVO)
Vorgeworfen wird. Allerdings gibt es hinter den beiden Vorwürfen ein Feld welches mit dem Wort: „Versuch“ gekennzeichnet ist und dann steht da bei beiden Punkten ein Nein.
Was hat dies zu bedeuten?
Vieleb Dank für die beantwortung
Auffahrunfall - Äusserungsbogen Beschuldigter
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Ich kenne diese Vordrucke leider nicht. Könnte es sein, dass bei den Kästchen "Versuch Ja / Nein" ein Vermerk ist, dass diese durch die Behörde auszufüllen sind?
Beschreibe bitte mal die Unfallsituation und Art und Umfang der erlittenen Verletzungen der anderen Personen.
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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
Hallo Also ich weiß leider nichts über Verletzungen der anderen Person da ich selbst per RTW abtransportiert worden bin .
Was ich allerdings weiß ist das es eine Ältere Dame war welche allerdings noch am Unfallort "durch die gegend gelaufen" ist und mit allen möglichen Leuten gesprochen hat. Sie hat auch wohl zuerst keinen RTW zum abtransport benötigt...ihr ist aber hinterher noch einer gerufen worden weil man nicht wollte das sie in dem selben wie ich abtransportiert wird. wer das allerdings veranlasst hat weiß ich nicht...
Auf dem Vordruck gibt es keine Kästchen oder sowas aber ich gehe davon aus das man anstelle des neins auch ein ja dort eintragen kann
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Ich würde die Fragebogen nicht ausfüllen, oder zumindest keine Angaben zur Sache machen. Mit jeder Aussage kann man sich noch tiefer in die Sch... reinreiten. Zudem würde man einem evtl. später hinzugezogenen Anwalt die Entwicklung einer Verteidigungsstrategie erschweren. Momentan ist ein Anwalt aber nicht erforderlich. Sollten die Verletzungen geringfügige sein wird das Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingestellt werden. Was dann noch übrigbleiben würde wäre ein Knöllchen in Höhe von 35€ wegen mangelnder Sorgfalt im Straßenverkehr.
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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."
Tatsächlich werden derartige Verfahren wegen fahrlässiger KV durch die StA gerne eingestellt und an die Bußgeldstelle nach § 43 OWiG
zur Verfolgung als Ordnungswidrigkeit abgegeben, was letztlich, wie @freudenfeuer bereits schrieb, dann lediglich mit einer Verwarnung enden kann. Eine Garnatie dafür gibt es aber nicht.
Nicht ohne Bedeutung ist dabei auch, ob der Verletzte Strafantrag gestellt hat oder nicht. Ich kann daher nur empfehlen, den persönlichen Kontakt zum/zur Verletzten zu suchen und sich mal nach dem Befinden zu erkundigen oder so, also Interesse zu zeigen. Immerhin bekommt er/sie parallel zu Deiner Anhörung auch einen Zeugenfragebogen, wo er/sie dann ankreuzen kann, ob Strafantrag gestellt wird oder eben nicht. da kann eine freundliche Nachfrage ja vielleicht dazu führen, dass privat auf einen Strfanatrag verzichtet wird und dann wäre es tatsächlich selten, wenn bei Bagatellverletzungen öffentliches Interesse angenommen wird.
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Menno, das wollte ich doch eigentlich auch noch schreiben und habe es total vergessen.
Tomcraft hat aber dankenswerter Weise daran gedacht.
PS: Ein Blumenstrauß oder eine Schachtel Pralinen könnte Wunder wirken.
Aber selbst wenn die betroffene Person Strafantrag stellen sollte wäre die Staatsanwaltschaft nicht zur Strafverfolgung verpflichtet. Das Verfahren könnte auch dann eingestellt und an die Bußgeldstelle abgegeben werden.
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-- Editiert am 24.10.2009 13:02
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