Sehr geschätzte 123recht -Community,
wie der Titel es schon erahnen lässt, dreht es sich hier wieder mal um die Park-Gebühreneintreiber-Firma PARK & CONTROL. Das ganze leidige Thema hat mittlerweile schon soo einen Bart und nur ungern möchte ich dieses Thema nochmals aufmachen. Jedoch ergeben sich für mich noch Fragen, für die ich noch keine Antwort recherchieren konnte.
Zum Vorwort:
Mittlerweile gibt es einigen Firmen wie PARK & CONTROL, die in Deutschland damit ihr Geld verdienen, mit einer außerordentlichen Strenge und m.E. überhöhten „Vertragsstrafen", die mutmaßlichen „Parkplatzsünder" zu belästigen.
Klar ist, wenn z.B. teuer angelegte Supermarktparkplätze über den Tag durch Bahnpendler missbraucht werden, statt durch kaufende Kundschaft – kann ein Supermarktinhaber völlig legitim Maßnahmen entwickeln, dies zu unterbinden.
Wenn dies aber von den besagten Eintreiber-Firmen übernommen wird und regelrecht in einen Sport ausartet, möglichst viele Tickets für alle möglichen Bagatell-Verstöße zu verhängen, erreicht das ganze, meiner ganz persönlichen Meinung nach, einen absoluten Abzock-Charakter.
So wird z.B. für das Überparken eines Parkbegrenzungsstreifen gut gerne mal 30€ verhängt. Selbstverständlich auch für das Vergessen einer Parkscheibe.
Motorisch ist es für die meisten vermutlich kein Problem die Parkscheibe vom Handschuhfach auf das Armaturenbrett zu legen, oder das Auto gerade zu parken. Da diese Firmen aber Geld verdienen müssen, meist von heut auf morgen auftauchen und Parkplätze kurzfristig zu ihrem neuen Jagdrevier deklarieren, fallen selbst rechtschaffene, stets sich an gesetzhaltende, aufmerksame und unbescholtenen Bürger dieser Parkplatzmafia zum Opfer.
Schnell sind ein paar Schilder aufgestellt, die beim Vorbeifahren optisch eher den Charakter einer Werbetafel haben, als den einer „Warnung: Ab jetzt wird’s teuer". Aber die gesetzliche Pflicht ist damit getan, oder zumindest war man „bemüht" – und schließlich wissen wir ja alle - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Die Ticketausstellenden Dumping-Lohnempfänger mit ihren mobilen Druckern brauchen auch nur noch ihr Smartphone für die Beweisfotos und ihr Fahrrad, um von einer Gelddruck-Liegenschaft zur nächsten zu tuckern – ein sehr lukratives Business meiner Meinung nach.
Die Unternehmen expandieren weiter und Fälle, wie die oben genannten, werden dadurch immer häufiger.
Soviel erstmal vorab aus meiner Sicht.
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Jetzt die eigentliche Frage:
Als Halter eines Fahrzeugs bekommt man nun von so einer Parkplatzfirma ein Schreiben über einen "Benutzerverstoß" mit einer "Vertragsstrafe" und den entsprechenden "Mahngebühren". Die Mahngebühren erhält man, weil auf ein vorab verteiltes Fenster-Post-It nicht reagiert wurde.
Jetzt ist der Halter aber nicht gleichzeitig der Fahrer und dementsprechend nicht der Vertragspartner.
Wie geht man nun vor?
1. Nichts tun, alle Schreiben ignorieren und aufbewahren, evtl. als unzustellbar zurückgehen lassen und warten, bis ein Schreiben von irgendeiner offiziellen Seite (Anwalt/Gericht) folgt?
2. Sofort reagieren in Eigenregie mit einem Muster Widerspruch gegen Strafzettel auf Privatparkplatz mit der Begründung nicht selbst gefahren zu sein?
3. Sofort zum Anwalt. Dieser soll das Schreiben formulieren, denn ein Anwalt macht Eindruck und hat ggf. hier ein höheren Gewicht, als wie eine Privatperson?
4. Völlig andere Herangehensweise und zwar…
Ich wäre euch sehr dankbar für jeglichen Konstruktiven Beitrag
Eure UnschuldvomLande
PARK & CONTROL Parkverstoß Parken ohne Parkausweis - 30€ Vertragsstrafe - Halter nicht der Fahrer
https://rechtstipp24.de/2017/04/04/vertragsstrafe-strafzettel-bei-parken-ohne-parkscheibe-keine-haftung-des-halters-fuer-vertragsstrafe-wenn-dieser-nicht-selbst-gefahren-ist/
Zitat1. Nichts tun, alle Schreiben ignorieren und aufbewahren, evtl. als unzustellbar zurückgehen lassen und warten, bis ein Schreiben von irgendeiner offiziellen Seite (Anwalt/Gericht) folgt? :
JA, brigt aber das Risiko das man sich dann in eine unbequeme Situation bringt.
Zitat2. Sofort reagieren in Eigenregie mit einem Muster Widerspruch gegen Strafzettel auf Privatparkplatz mit der Begründung nicht selbst gefahren zu sein? :
Dürfte eine gute Variante sein.
Zitat3. Sofort zum Anwalt. Dieser soll das Schreiben formulieren, denn ein Anwalt macht Eindruck und hat ggf. hier ein höheren Gewicht, als wie eine Privatperson? :
Naja, zum einen lassen die sich davon nicht wirklich davon beeindrucken, zum andern kann man mit den 150-200 EUR wohl besseres anfangen.
Zitat4. Völlig andere Herangehensweise und zwar… :
Variante "2." mit Angabe desjenigen der tatsächlich gefahren ist.
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Hallo
man mag ja von den Vereinen halten was man will, aber hiermit:
Das ist doch nicht dein Ernst, dich darüber zu beschweren!!! Da sollte meiner meinung nach das doppelte für verlangt werden, man nutzt ja auch zwei Parkplätze und sorgt dafür, dass der zweite parkplatz nicht mehr genutzt werden kann. Sorry, kein verständis habe ich in dem Fall für Dich!Zitat:So wird z.B. für das Überparken eines Parkbegrenzungsstreifen gut gerne mal 30€ verhängt.
Der Ganze Satz ein Widerspruch in sich selbst!Zitat:fallen selbst rechtschaffene, stets sich an gesetzhaltende, aufmerksame und unbescholtenen Bürger dieser Parkplatzmafia zum Opfer.
Im Übrigen sind Parkplatzdiebe die meinen auf zwei Parkplätzen gleichzeitig zu stehen, alles andere als gesetestreue Bürger! Es sind gesetzesbrechende Bürger!!!
In dem von @TF1970 genannten Link wird auf das BGH-Urteil zur Zustandsstörerhaftung nur oberflächlich eingegangen.ä und dabei ein wichtiges Detail verschwiegen.
Tatsächlich geht der Unterlassungsanspruch gegen den Halter regelmäßig einher mit Anwaltskosten im 3-stelligen Bereich. Wenn man es so weit kommen lässt wird es also richtig teuer.
Zitat4. Völlig andere Herangehensweise und zwar… :
Variante "2." mit Angabe desjenigen der tatsächlich gefahren ist.
Vielen Dank für deinen Beitrag. Wie verhält sich dies wenn der Fahrzeugführer am „Verstoßzeitpunkt" aber nicht ermittelt werden konnte?
Der Schwager aus der Ukraine ist gefahren.
Park&Control darf die Forderung dann gerne per ukrainischen Recht in der Ukraine durchsetzen.
ZitatDer Schwager aus der Ukraine ist gefahren. :
Park&Control darf die Forderung dann gerne per ukrainischen Recht in der Ukraine durchsetzen.
Genial. Das ist jetzt wirklich mal eine Option die ich noch nicht kannte. Klasse.

Aber es klingt auch fast zu einfach um wahr zu sein. Gibt es dazu denn schon Erfahrungswerte? Ich meine, kann diese Herangehensweise wirklich Erfolg haben oder wird dann dem Halter aus irgendwelchen rechtlichen Hintertürchen doch noch ein Strick daraus gedreht (Unterlassungsklage o.ä)?

Ja, Park&Control scheint mittlerweile die Taktik geändert zu haben:
https://www.123recht.de/forum/verkehrsrecht/Unterlassungsaufforderung-klage-durch-Park-Control-__f549235.html
Es wird nicht mehr mit der Eintreibung der Vertragsstrafe gedroht, sondern mit einer Unterlassungsklage - und die ist auch gegen den Halter möglich. Da ist die Rechtslage eindeutig - und nicht auf Seiten des Halters.
D.h. egal, für welche Herangehensweise sich der Halter entscheidet (ignorieren, widersprechen, Anwalt) - es *kann* der Punkt kommen, wo sich der Halter entscheiden muss: Entweder den Fahrer nennen oder eine Unterlassungklage in Kauf nehmen.
Es liegen zwar keine Erfahrungswerte vor, wie weit Park&Control das tatsächlich durchzieht, aber es wäre (aus Sicht des Halters) sehr sinnvoll, sich schon im Vorfeld Gedanken zu machen, wie man sich positioniert, *falls* Park&Control tatsächlich "ernst macht".
Wenn der Halter beide Optionen inakzeptabel findet (also weder den Halter Fahrer nennen will, noch das Risiko eingehen will auf Unterlassung verklagt zu werden), dann sollte ernsthaft bereits jetzt folgende Option in Erwägung gezogen werden: "Einfach kommentarlos bezahlen".
Jetzt halbherzig Widerstand leisten und dann einzuknicken, wenn Park&Control tatsächlich klagt, ist auf jeden Fall die schlechteste / teuerste Lösung. Man weiß halt nur nicht, ob Park&Control tatsächlich klagen wird.
-- Editiert von drkabo am 15.03.2019 10:54
Wenn ich schon wieder "Parkmafia" lese ...
Die Sache ist doch recht eindeutig. Man parkt auf einem Privatgelände, die AGB muss (mittlerweile) deutlich gekennzeichnet sein. Das war vor Jahren freilich noch anders, da stand mitunter irgendwo in der hintersten Ecke eine Tafel mit Schriftgröße dot 8. Dies wurde mit Recht zurückgewiesen.
Jeder Parkplatz den ich kenne, welcher auf die Art und weise überwacht wird, hat ebenfalls deutlich sichtbare Parkuhr-Piktogramme auf den Schildern. Übersehen kann man das jedenfalls nicht mehr. Wenn man es im Vorbeifahren nicht gelesen bekommt, steigt man eben kurz aus und ließt es sich durch.
Wenn man hier auf jemanden zeigen sollte ist das m.M.n. der Parkplatzanbieter (mangels Kundenfreundlichkeit), welcher idR der Firmeninhaber sein dürfte. Aber auch dessen Belange kann ich verstehen. Vor allem in Regionen, in denen Parkraum ohnehin knapp und teuer ist. Was wäre die langfrsitige Alternative? Dass man demnächst auch bei einem Discounter ein Parkticket ziehen muss.
Ich möchte mal den Privatparkplatzbesitzer sehen, dessen Privatparkplatz stets entgegen seiner Bedingungen zugeparkt wird. Dann ist das Geschrei groß und man würde sich über eine eigene "Parkmafia" plötzlich freuen.
Das Problem ist, dass der Deutsche ein Gewohnheitstier ist und nur schwer mit Änderungen zurecht kommt. "Man hat halt schon immer beim Aldi kostenlos geparkt".
P.S. es gibt mittlerweile (zugelassene) elektrische Parkscheiben. Dann stellt sich das Komfortproblem nicht einmal mal mehr.
P.P.S. Wenn man sich so über dieses Geschäftsmodell brüskiert, wie wäre es stattdessen einfach mal selbst kreativ zu werden. Die Möglichkeit einer Firmengründung steht nahezu jedem deutschen offen. Das nötige Equipment dazu (ein Notizblock und einen Stift - es braucht gar keine tollen Drucker) haben die meisten ohnehin zu Hause.
Zitat:Aber es klingt auch fast zu einfach um wahr zu sein. Gibt es dazu denn schon Erfahrungswerte?
Erfahrungswerte für so einen Fall habe ich nicht. Da der Anspruch auf Unterlassung gegen den Halter aber auch dann besteht, wenn der Fahrer bekannt ist würde ich vermuten, dass bei Uneintreibbarkeit der Vertragsstrafe ebenfalls die Karte der Unterlassungserklärung gezogen wird.
Zitat:Man weiß halt nur nicht, ob Park&Control tatsächlich klagen wird.
Klagen müssen die gar nicht. Es reicht schon, wenn die einen Anwalt einschalten, der den Halter zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auffordert. Durch die Anwaltskosten verzehnfachen sich die Kosten bereits.
-- Editiert von hh am 15.03.2019 11:46
Ja. Dass die Karte "Schwager aus der Ukraine" nur dann vor einer Unterlassungsklage schützt, wenn der Schwager auch tatsächlich greifbar ist, dürfte klar sein.
Allerdings ist bei einer Unterlassungsklage zu beachten: daran verdient Park&Control nichts, sondern "nur" deren Vertragsanwälte. Aus Sicht von Park&Control sind Klagen also nicht sonderlich lukrativ. Wie sich das auf die Klagebereitschaft auswirkt, muss man abwarten.
Bei einer vorgerichtlichen Aufforderung zur Unterlassung ist fraglich, ob Park&Control dafür Anwaltskostenerstattung verlangen kann. (Große Firma, eigene Rechtsabteilung, einfache Rechtslage, Anwalt unnötig)
Ich sehe Anwaltskosten erst ab Gerichtshängigkeit als gerechtfertigt.
Zitat:Bei einer vorgerichtlichen Aufforderung zur Unterlassung ist fraglich, ob Park&Control dafür Anwaltskostenerstattung verlangen kann. (Große Firma, eigene Rechtsabteilung, einfache Rechtslage, Anwalt unnötig)
Ich sehe Anwaltskosten erst ab Gerichtshängigkeit als gerechtfertigt.
In anderen Rechtsbereichen, z.B. dem illegalen Filesharing muss der Störer vorgerichtliche Anwaltskosten auch bezahlen, obwohl regelmäßig internationale Konzerne der Auftraggeber sind.
Aber der Fragesteller kann es natürlich gerne testen und uns dann berichten.
ZitatDass die Karte "Schwager aus der Ukraine" nur dann vor einer Unterlassungsklage schützt, wenn der Schwager auch tatsächlich greifbar ist, dürfte klar sein. :
Nö, das schützt nur vor der Auskunftsklage, die Forderung nach einer Unterlassungserklärung / die Unterlassungsklage kann immer noch kommen - egal ob man den Fahrer benennt oder nicht.
Allerdings haben P&C und Konsorten regelmäßig kein Interesse mehr an Juristischen Weiterungen, wenn gezahlt wurde. Dann wird die Akte nämlich einfach geschlossen.
Also entweder der Halter oder der benannte Fahrer zahlen. Wenn da dann einer Sand ins Getriebe streut (z.B. der benannte Fahrer nicht zahlt), dann gehts weiter im Spiel und dann kann es für den Halter am Ende doch noch teuer werden.
Die Nummer "ich war nicht der Fahrer" ist nach all den Jahren ausgelutscht. Man wird sich andere Punkte suchen müssen, wenn man da erfolgreich bei der Nichtzahlung sein will.
Bei uns war es ähnlich, aber doch ganz anders. Gleich vorne an der Zufahrt eine Riesentafel mit einem P und HERZLICH WILLKOMMEN (DAS IST SCHON SARKASTISCH!). Darunter eine nicht sichtbare Tafel in sehr kleiner Schrift, die noch überwachsen war. Dieses Schild steht rechts vom Pkw, wenn man auf den privaten Parkplatz fährt. Dann sind auf dem Parkplatz speziell abgetrennte Kundenparkplätze für Friseur, Bäckerei und ich glaube ein Versicherungsbüro. Fahrerin stellt sich auf den Kundenplarkplatz der Bäckerei und geht in die Bäckerei. Dort ein Brot gekauft. Und siehe da, es gibt auch eine Ecke mit Café. Tasse Kaffee bestellt mit einem Stück Torte, einfach mal relaxen. ÜBRIGENS WAR DIE PARKSCHEIBE HINTER DER WINDSCHUTZSCHEIBE AUSGELEGT!
Leider hat die Fahrerin nicht nach der Abstellzeit auf die nächstfolgende halbe Stunde vor-, sondern zurückgestellt. Missverständnis ihrerseits, Stress oder Hitze? Wer weiss. Sie kommt zum Auto zurück. 10 Minuten über die erlaubten 30 Minuten. Vertragsstrafe von 30 Euro. Sie spricht den Mann an, der gerade wieder in sein Auto einsteigt. Ein unhöflicher arroganter Kerl. Der sagt, die Parkscheibe ist falsch eingestellt.
Dagegen habe ich als Halter bei Park & Control Widerspruch eingelegt, die Sache erklärt, dass wir treue Kunden sind und sogar eine Treuekarte haben. Habe um Kulanz dieser Bagatelle gebeten. Die Bäckerei gehört zu einer Kette. Den Geschäftsführer über die Bäckerei-Webseite höflich angeschrieben und der antwortet auch. Damit haben wir nichts zu tun, das hat der Grundstückseigentümer gemacht. Da frage ich mich: mit wem habe ich das ominöse Vertragsverhältnis?
Doch wohl mit der Bäckerei, weil ich deren Kundenparkplatz nutzen darf und dafür im Gegenzug auch Gebäck, Brot und Kaffee verkonsumiere. Ihm also Geld bringe. DAS IST MEIN STILLSCHWEIGENDER VERTRAG! So verstehe ich das.
Nun kommt das Schreiben von Park & Control. Nur Textbausteine. Mit meinem Widerspruch wurde sich gar nicht auseinandergesetzt. Also noch mal sachlich und korrekt hingeschrieben.
Ich möchte folgendes betonen, ich kann völlig verstehen, daß Dauerparker die Hammelbeine langgezogen werden sollen. Absolut korrekt und verständlich. Aber die Parkzeit auf 30 Minuten festzusetzen, ist willkürlich gelegt und soll sogar die Leute in die Falle locken. DAS ist reine Abzocke der Kunden.
Die berühmten AGBs habe ich fotografiert. Sie stehen unterhalb der Sichtkante des Fensters der Beifahrertür. Bis zum Erdobden. Die sieht keiner. Sollte ein Fahrer diese AGB bemerken, muss er sich ganz nach rechts rüberlehnen, die Scheibe runterkurbeln und lesen. Ich habe es mal gemacht. Aufmerksames Lesen dauert bei der kleinen Schrift so ca. 15 bis 20 Minuten, bis man alles durch hat. Öfters musste ich mich vorbeugen und ganz nahe ans Schild rangehen. Manches war nicht zu entziffern, weil überwachsen.
Übrigens steht man so halb auf dem Gehweg, im öffentlichen Bereich. Hinter einem würden die Autos, die auch auf den Parkplatz fahren wollen, nur noch hupen und zetern. Würde das gefordert ist, ist es ein unmögliches Unterfangen. GAr nicht durchführbar. Und der Gesetzgeber fordert, daß die AGBs zumutbar und wahrnehmbar aufgestellt werden müssen.
Auf diesen Prozess lasse ich mich ein. Wir wohnen bei Bremen. Da soll mal der Anwalt von Park & Control aus Stuttgart angereist kommen. Übrigens müsste ein zugelassener Anwalt des Amtsgerichts die Vertretung übernehmen. Ich habe übrigens höflich um Kulanz gebeten.
Der Mitarbeiter war äußerst arrogant und unhöflich. Und wenn der da in Bremen noch weiter in dieser Weise auftritt, wird er mit der Klientel in dem Stadtteil eine Eskalation auslösen. Und ich sage dann nur: SELBST GEMACHTE LEIDEN!
Und da mir bewusst ist, dass Park & Control das hier liest, sollte man an sich arbeiten. So dürfen Mitarbeiter nicht auftreten. Man kann höflich und korrekt die Situation verfolgen, aber nicht so hochnäsig. Und nicht solche Asozialen ohne Manieren einstellen. Das rächt sich eines Tages. Und ein bisschen Augenmaß sollte auch zählen, die berühmte Verhältnismäßigkeit. Ich glaube nicht,d aß der Grundstückseigentümer will, daß Kunden dort so abgezockt werden.
Mal eine Frage: wie soll man sich 30 Minuten beim Friseur aufhalten? Das schafft doch kein Mensch. Und Frauen erst recht nicht, wenn die erst mal loslegen und sich hübschmachen lassen.
-- Editiert von misterbyte am 26.07.2019 15:32
ZitatWenn ich schon wieder "Parkmafia" lese ... :
Wie würden Sie denn so etwas bezeichnen, wenn treue Kunden mitabgezockt werden? Da ist der Ausdruck schon ganz richtig gewählt. Und wenn dann der Fahrer des Überwachungsfahrzeugs noch so lauernd da steht und vorgefahren kommt, dann ist das nicht in Ordnung. Gegen die Verfolgung von Dauerparkern oder Leuten, die gar nicht in die Läden gehen, habe ich nichts. Das hat mit ÜBERWACHUNG nichts zu tun.
Und 30 Minuten Parkzeit festzulegen, ist schon der Beweis dafür. Bei einem Friseur? Bäcker mit Café?
ZitatBei uns war es ähnlich, aber doch ganz anders. :
Eigenes Problem - eigener Beitrag
Ich habe mich auch schon mit der Park & Control Firma auseinandergesetzt.
Habe sofort widersprochen, als der Brief kam und in die Mail geschrieben, dass ich nicht der Fahrer war. Mehr nicht.
Darauf erhielt ich weitere Schreiben von einer Inkasso-Firma, auf die ich nicht mehr reagiert habe. Irgendwann bekam ich eine E-Mail von der Firma, dass die Forderungen fallen gelassen werden.
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