Zugeparkt an der Fahrertür

12. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Funkybull
Status:
Schüler
(311 Beiträge, 109x hilfreich)
Zugeparkt an der Fahrertür

Hallo,

leider bin ich zum Parken auf öffentliche Parkplätze angewiesen. I.d.R. nutze ich einen zentralen Parkplatz, der relativ enge Parkbuchten hat; wenn die angrenzend parkenden Autos nicht überdimensioniert sind und alle vernünftig parken, dann reicht der Platz zwischen den Autos aber bequem aus (zumindest ohne Behinderung und normalen BMI).

Nun hat sich aber -schon zum zweiten Mal innerhalb weniger Tage- jemand so dicht neben mich gestellt, daß ich (ich bin relativ schlank) nicht mehr durch due Fahrertür ins Auto konnte (Abstand ca. 10 cm).
Ich habe daraufhin eine dort knöllchenschreibende Politesse angesprochen und ihr das Debakel gezeigt. Antwort: Da könne sie nichts machen weil nicht zuständig. Mein Einwand, daß es sich ja hier um ruhenden Verkehr handele, wurde damit gekontert, daß es für zu enges Parken keine "Ziffer" gebe. Ich bemerkte, daß ich mir dies nicht vorstellen könne (die Liste der Ordnungswidrigkeiten bzw. der Bußgeldkatalog sind ziemlich lang)und daß ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde in Erwägung ziehen würde. Daraufhin rief die Dame ihre Diensstelle an und erkundigte sich, wie sich die Sache verhalte- aber auch dort sah man wohl keine Sanktionsmöglichkeit.

Frage: Fällt das wirklich nicht unter ruhenden Verkehr bzw. gibt es da keine Normierung in den Ordnungswidrigkeiten ist also die Politesse wirklich nicht dafür zuständig?

Inzwischen war auch eine zweite Politesse da- selbes Ergebnis. Ich möge doch die Polizei rufen. Problem: Ich hatte es eilig. Hätte ich dies getan, dann hätte ich locker 1 Stunde einplanen müssen.

Der Vorschlag, doch durch die Beifahrertür einzusteigen brachte mich auf die Palme. Ich habe immense Rückenbeschwerden und mein Auto ist so gebaut, daß akrobatische Übungen notwendig sind, um so auf den Fahrersitz zu gelangen. Für jemanden mit einer Behinderung wäre es ja gänzlich unmöglich ins Auto zu kommen. Vor allem geht es hier auch m.E. ums Prinzip, daß ich nicht so parken kann, daß der "Nachbar" nicht mehr durch seine Fahrertür einsteigen kann. Von ordnugsamtlicher, sich-nicht-zuständig-fühlender Seite einen solchen Vorschlag zu bekommen, halte ich für eine Frechheit (auch wenn die Dame nichts über meine Rückenbeschwerden wissen konnte).

Nun wurde es noch schöner:
Zufällig traf der Halter (bzw. wenigstens ein Fahrer) des betreffenden Wagens ein. Er sah alle ganz erstaunt an und fragte, was denn das Problem sei! Ich fragte ihn, ob er denn das Problem nicht erkennen könne. Konnte er nicht- stattdessen zwängte er sich in den schmalen Schlitz zwischen beiden Autos, schwenkte meinen Rückspiegel ein und sprach, daß ich doch nun bequem durch die Beifahrertür einsteigen und losfahren könne( sic!).

Auf die Frage, warum er sich denn so dahin gestellt habe (zum Nachbarwagen auf der anderen Seite war relativ viel Platz) erklärte er sinngemäß, daß er nicht so nah an den anderen wollte, da dieser neuer aussähe (ich fahre ein etwas älteres Modell). Damit hat er ja indirekt zugegeben, nach mir eingeparkt zu haben (denn dies ist ja sonst ein Beweisproblem- er könnte den Sachverhalt ja auch einfach umkehren).
Als ich ihn darauf aufmerksam machte, daß er mich vor wenigen Tagen schonmal an der Fahrertür zugeparkt hatte, unterstellte er mir, ich hätte seinem Auto dabei Kratzer zugefügt (Anmerkung: dessen Auto ist mindestens auf der Fahrerseite total zerkratzt).

Ich war innerlich ziemlich in Rage und hatte schon mein Handy herausgeholt, um die Polizei wenigstens zur Personalfeststellung zu holen. Nach einem Wortwechsel (die Politessen hatten sich inzwischen verdrückt) änderte sich die Situation so, daß es dieses antisoziale Subjekt war, welches die Polizei rufen wollte. Mir wurde klar, daß der Polizeiruf nichts bringen würde: es würde ewig lange dauern (ich mußte schnell los!) und der Typ würde womöglich sogar einfach behaupten, daß ich es sei, der ihn zugeparkt hätte. Mit einigen Mühen bin ich dann über die Beifahrertür ins Auto und fuhr los. Ich konnte noch sehen, wie der Typ eine der Politessen ansprach, die noch auf dem Parkplatz war.

Was kann ich tun? Wie ist die Rechtslage?
Beweisfotos sind vorhanden.


Gruß

Paul





-- Editiert von Funkybull am 12.02.2008 17:58:59




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5995 Beiträge, 1951x hilfreich)

Ahnden könnten die Politessen diesen Verstoß gegen §1 StVO mit Bkat1.2:
einen anderen mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert ==> 20 €

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#2
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 306x hilfreich)

Anzeigen kannst Du ihn auch selber. Foto kann hilfreich sein.

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#3
 Von 
Funkybull
Status:
Schüler
(311 Beiträge, 109x hilfreich)

Hallo,

Danke erstmal für die Hinweise.

quote:<hr size=1 noshade>Ahnden könnten die Politessen diesen Verstoß gegen §1 StVO mit Bkat1.2:
einen anderen mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert ==> 20 € <hr size=1 noshade>


An diese Norm habe ich auch schon gedacht. Aber gibt es nicht etwas, was mehr spezifisch ist (bezüglich des Parkens)?

Soweit zur Norm, deren die Politesse sich hätte bedienen können (müssen?). Ist das nicht ein Amtsvergehen hier hilflos weg-/ zuzuschauen? Auch wenn's vielleicht aus Dummheit / Inkompetenz geschah?

Angesichts des gesamten Hergangs: Der Mann hat ja nicht einmal seinen Wagen weggefahren und mich geradezu verhöhnt.... Da finde ich alleinig den §1 der StVO erehblich unangemessen.
Mich würde auch die zivil- und strafrechtliche Seite interessieren.

quote:<hr size=1 noshade>Anzeigen kannst Du ihn auch selber. Foto kann hilfreich sein. <hr size=1 noshade>



Vielleicht habe ich mich da mißverständlich ausgedrückt: Ich bin zwar der Meinung, daß die Politessen hätten aktiv werden müssen, aber die Möglichkeit selbst Anzeige zu erstatten ist mir schon bewusst.
Die Frage (s.o.) ist die der zivil- und (wege n der Anzeige) strafrechtlichen Bewertung.

Insgesamt stellt sich auch die Frage, wie man sich in Zukunft vor solchen Asis schützen kann (ohne eine eigene Garage zu haben). Schließlich war es nun schon das zweite Mal, daß der mich in dieser Art zugeparkt hat!


Gruß

Paul

-- Editiert von Funkybull am 13.02.2008 00:14:34

-- Editiert von Funkybull am 13.02.2008 00:16:04

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5995 Beiträge, 1951x hilfreich)

Ich sehe hier keinen weiteren Spielraum.

Zivilrecht scheidet aus, da kein einklagbarer Schaden entstanden ist.

Einen Straftatbestand kann ich ebenfalls nicht erkennen. Bleibt m. M. nach eben nur der §1 StVO .

Der Politesse ist auch kein Vorwurf zu machen. Zum Einen hat sie Handlungsspielraum im Sinne des Opportunitätsprinzip, was bedeutet das eine Ordnungwidrigkeit geahndet werden kann aber nicht muss, zum Anderen hat sie ja noch Rücksprache mit der Diensstelle genommen.

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#5
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 306x hilfreich)

Wieso ist kein einklagbarer Schaden entstanden? Der Wagen konnte nicht benutzt werden. Also könnte man sicherlich versuchen die TAXI-Kosten einzuklagen wenn man eins benutzen musste.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5995 Beiträge, 1951x hilfreich)

Wenn es nach objektiven Gesichtspunkten möglich und zumutbar ist durch die Beifahrertür einzusteigen ist kein Schaden entstanden.

Weiterhin hat der TE kein Taxi genutzt. Also können auch keine dafür entstandenen Kosten gefordert werden.

Da es offensichtlich auch keinen Verdienstausfall gegeben hat wüsste ich beim besten Willen nicht was da als Schadenersatz gefordert werden sollte.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 679x hilfreich)

>>>könnte man sicherlich versuchen die TAXI-Kosten einzuklagen

wenn es denn eine anspruchsgrundlage dafür überhaupt geben würde ;)

gruß

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