Corona und Cashback KFZ-Versicherungen

25. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
Brit2
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 10x hilfreich)
Corona und Cashback KFZ-Versicherungen

Seit 2020 gibt es Corona auch in Deutschland. Seit 2020 gab es wiederholt Lockdowns und wurde breitflächig Homeoffice eingeführt. Künftig wird es für viele von uns zumindest tageweise weiter Homeoffice geben - d.h. die PKW-Nutzung st seit Anfang 2020 deutlich reduziert. In 2022 soll es gar für 3 Monate spottbillige Nahverkehralternativen geben d.h. 3 Monate, in denen man gar nicht Auto fahren muss ...

Für 2020 spuckten die KFZ-Versicherungen anteilig Cashback an die Kunden aus.
Diese Woche stand überall zu lesen, dass das auch für 2021 kommen wird. Es wird geraten, das bei der eigenen KFZ-Versicherung zu beantragen. Hab ich gemacht und nach der Option des Cashback gefragt.

Antwort heute: Sie haben uns am xxx.November 2021 den km-Stand mitgeteilt (d.h. 5.000km weniger gefahren als zuvor prognostiziert Ende 2020) - wir tragen AUS KULANZ diese Jahresfahrleistung rückwirkend für 2021 und auch für das aktuelle Jahr 2022 ein. KEINE Silbe bezüglich dadurch bedingte Verringerung der gezahlten Beiträge. (auch keine Abweisung, komplettes Ignorieren der konkreten Frage!) = HUK (eins der großen "Vorbilder" in der Branche neben der Allianz ...

Ist es richtig (oder irre ich mich da oder trifft es nur für junge Leute zu oder oder ...), dass die jährliche Beitragsberechnung auch auf der Grundlage der gefahrenen Kilometer erfolgt?
Ich wäre ja nicht aktiv gewesen ohne diese in den vergangenen 2-3 Tagen überall veröffentlichen Infos zu erneutem Corona-Cashback. Dass ich jetzt nicht nach konkretem Betrag fragen kann, war/ist mir schon klar. Das hatte auch für 2020 mehrere Monate gedauert.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Brit2):
Ist es richtig (oder irre ich mich da oder trifft es nur für junge Leute zu oder oder ...), dass die jährliche Beitragsberechnung auch auf der Grundlage der gefahrenen Kilometer erfolgt?

Da wäre relevant was sich zum Thema im Wortlaut in den uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Absprachen / Versicherungsbedingungen findet.
Wenn wir diese kennen, können wir zielführend weiter diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Brit2):
Ist es richtig (oder irre ich mich da oder trifft es nur für junge Leute zu oder oder ...), dass die jährliche Beitragsberechnung auch auf der Grundlage der gefahrenen Kilometer erfolgt?
Wenn Du einen Vertrag hast, in dem das explizit genannt ist, dann ja. Sonst nicht.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5668x hilfreich)

Zitat (von Brit2):
wir tragen AUS KULANZ
Das ist ja schon mal kulant. Für 21 und auch für 22.
Vermutlich müssten sie nichts cashbacken, dürfen aber kulant sein.
Zitat (von Brit2):
auch keine Abweisung, komplettes Ignorieren der konkreten Frage!
Stimmt. Sondern die Antwort der kulanten HUK.

Lies in deiner HUK-Police nach, wie du als Versicherungsnehmer dein Fahrzeug versichert hast.
Die Versicherung wird dir mitteilen, was als neuer Beitrag abverlangt wird.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Brit2
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 10x hilfreich)

Soeben kam eine weitere Email von ihnen - einen glatten Hunni gibts erstattet. Dabei fragte ich gar nicht nach konkreten Beträgen sondern wollte nur pauschal anmelden. (Ob das im Vertrag steht, weiß ich gar nicht.)
Doch, für den einen Zweifler hier: für 2020 bekam ich im April/Mai 2021 auch eine Gutschrift wegen Corona von der KFZ-Versicherung. Bin seit vielen (10?) Jahren bei derseben ...

--- Threat kann geschlossen werden -

PS: auch heute dazu neue Artikel ... https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/corona-autofahrer-bekommen-geld-von-kfz-versicherung-zurueck/?msclkid=de579855c4b811ecb16e1a9b4554fada

-- Editiert von Brit2 am 25.04.2022 18:59

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