KFZ-Versicherung Rückstufung ohne Unfall

24. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Lizard79
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
KFZ-Versicherung Rückstufung ohne Unfall

Hallöchen!
Im Sommer wurde mein PKW auf einem Parkplatz angerempelt. Der Verursacher machte sich aus dem Staub. Der Schaden ist optisch sehr unschön, beeinträchtigt aber das KFZ nicht.
Da ich mich dennoch sehr darüber ärgerte, fragte ich per E-Mail bei meiner KFZ Versicherung an, ob man mich im Falle einer Inanspruchnahme der Kaskoversicherung hochstufen würde (da ich den Schaden ja nicht selbst verursacht habe). Meine Anfrage blieb unbeantwortet, dafür bekam ich ein Formular für eine Schadensmeldung zugesandt. Da ich mich zwischenzeitlich entschlossen hatte, den Schaden zu belassen, hab ich das Formular entsorgt.
Heute bekam ich die KFZ-Versicherungsrechnung für 2011 und man hatte mich von SF 14 in SF 8 zurückgestuft, auf Grund des o.g. "Schadensfalles".
Es wurde aber gar kein Schaden reguliert!
Die Versicherung teilte mir mit sie hätten mich rein auf Grund der Meldung und einer eventuellen Regulierung hochgestuft.(O-Ton:"Um Geld auf der hohen Kante zu haben".)
Das kann doch nicht sein! Die haben ja gar nichts bezahlt; dürfen die mich trotzdem zurückstufen ? Ausserdem wäre eine frühzeitigere Info schön gewesen.
Vielen Dank,
Lizard

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
nnahoj
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 171x hilfreich)

Hallo und servus,
das ist nicht nur allgemeine Praxis der sofortigen Höherstufung, sobald der Versicherung ein Schaden bekannt wird, das steht auch irgendwo in den Versicherungsbedingungen. Dabei geht es v.a. darum, dass Rückstellungen gebildet werden und dass bei der nächsten Folgerechnung im neuen Jahr sofort die sich durch den Schaden ergebende Höherstufung wirksam wird.
Maßgeblich ist also hier die Schadenmeldung und keinesfalls die Auszahlung einer Schadensumme.
Das ist aber alles kein Problem: Sie schreiben oder mailen der Versicherung zwei Sätze in der Art, dass es sich ergeben hat, dass für den Versicherer kein Schaden geltend gemacht und keine Leistung fällig wird und schwups wird die Sache rückgängig gemacht. Sofern Ihnen bereits eine Rechnung mit schlechterem Schadenfreiheitsrabatt zugegangen ist, werden Sie in Kürze eine berichtigte (niedrigere) Rechnung oder Gutschrift erhalten. :)
Diese Handhabung dürfte bei allen Gesellschaften in derselben Art erfolgen. Ein eigenes Schreiben und eine extra Mitteilung wie Sie meinen, dass man nun höhergestuft wird oder wurde, würde ja bei der Schadensanzahl nur eine erhebliche Erweiterung der Verwaltungsarbeit (Porto etc.) nach sich ziehen.
Jeder will aber eine billige oder preisgünstige Autoversicherung haben und solcher nicht notwendiger Bürokratie-Aufwand würde uns diesem Ziel nicht näher bringen. Normalerweise ist dann die Höherstufung auf der Folgerechnung vermerkt, das genügt m.E. durchaus.

Sepp aus Oberbayern

-- Editiert am 27.10.2010 14:33

-- Editiert am 27.10.2010 14:35

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