Rechtsschutzversicherung fordert Geld zurück.

19. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
nordhesse1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtsschutzversicherung fordert Geld zurück.

Hallo zusammen, gehen wir von folgendem Szenario aus.

Person A wurde im Dezember 2017 ein Fahrzeug entwendet bei einem Familienbesuch.

Es wurde wegen kurioser Aussagen von dortigen Nachbarn die Person A nicht kennt gegen ihn ermittelt wegen "Vortäuschung einer Straftat" (Person A hätte angeblich nachts im Schneefall bei -10 Grad das Auto repariert und dann verschwinden lassen), dieses Verfahren wurde nach 7 Monaten eingestellt.

Im laufe des Prozess stellte sich heraus dass das KFZ aus den USA stammte und Person A anscheinend vom damaligen Verkäufer übers Ohr gehauen wurde.

Der Rechtsanwalt von Person A hat die Frist zur Antwort auf die Klageerwiederung um ca 4-5 Monate verstreichen lassen und reichte erst zur Güteverhandlung ein Schreiben direkt vor Ort an die Richterin ein, diese lehnte das Schreiben berechtigter Weise ab. Somit war es Person A nicht möglich selbst als Zeuge vor Gericht Stellung zu beziehen oder gar seine genannten Zeugen die bestätigen können dass das KFZ nicht selbst entwendet wurde, sondern nur die Beklagten.

Das KFZ war nur 11 Monate in Besitz von Person A, voll in der Gewährleistung und mit zusätzlicher Garantie, Person A hätte bei Bedarf den Kaufvertrag einfach anfechten können wenn ihm bewusst gewesen wäre dass das KFZ einen derartigen vorschaden hatte. Dies wurde vom Gericht ignoriert.

Aufgrund der Tatsache dass im Klagefall herauskam dass das KFZ aus den USA stammte und wahrscheinlichen dort einen Unfall hatte und der negativen Aussagen der dortigen Nachbarn wo das KFZ geklaut wurde, wurde mit den Indizien dass Person A den Fall mit Absicht herbeigeführt hat die Klage abgewiesen. Zusätzlich hat die Richterin angefügt dass es bei Einhaltung der gerichtlichen Fristen direkt zu einem Prozess mit Zeugenladung gekommen wäre und nicht zu einer Gütverhandlung.

Somit hat der Rechtsanwalt von Person A mehr oder weniger selbst dafür gesorgt dass diese prekäre Situation entstanden ist, eine Stellungnahme des Rechtsanwalts gab es dazu nicht und die Zusammenarbeit wurde beendet.

Nun hat Person A ein Schreiben von seiner Rechtsschutzversicherung bekommen welche ihm Arglistige Täuschung vorwirft aufgrund der Klageabweisung und sie fordern knapp 4.000€ innerhalb 14 Tage.

Wie ist da nun die Lage, was kann Person A tun um wirksam zu widersprechen damit er diese Summe nicht zahlen muss.

Die Zeugenaussage die in der Klageabweisung genannt wurde und die schwierige Situation war vor der ersten Deckungsanfrage bekannt, die RV hätte der Deckungsanfrage nicht zustimmen müssen wenn sie den Fall als aussichtslos eingestuft hätte oder es Indizien gegeben hat die darauf deuten man hätte den Fall absichtlich herbeigeführt.




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9319 Beiträge, 3019x hilfreich)

Zitat (von nordhesse1):
die RV hätte der Deckungsanfrage nicht zustimmen müssen wenn sie den Fall als aussichtslos eingestuft hätte


Darum geht es doch gar nicht.

Es wurde erst im Nachhinein die arglistige Handlung bekannt. Da hier Arglist angeführt wuird, kannst Du sicher sein, dass der VR ganz gute Karten hat, denn mit Arglist wird nur argumentiert, wenn auch was dran ist.

Hat der Versicherer den Vertrag gekündigt?

Zitat (von nordhesse1):
Wie ist da nun die Lage, was kann Person A tun um wirksam zu widersprechen damit er diese Summe nicht zahlen muss.
nichts.

Berry

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#2
 Von 
nordhesse1
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von nordhesse1):
die RV hätte der Deckungsanfrage nicht zustimmen müssen wenn sie den Fall als aussichtslos eingestuft hätte


Darum geht es doch gar nicht.

Es wurde erst im Nachhinein die arglistige Handlung bekannt. Da hier Arglist angeführt wuird, kannst Du sicher sein, dass der VR ganz gute Karten hat, denn mit Arglist wird nur argumentiert, wenn auch was dran ist.

Hat der Versicherer den Vertrag gekündigt?

Zitat (von nordhesse1):
Wie ist da nun die Lage, was kann Person A tun um wirksam zu widersprechen damit er diese Summe nicht zahlen muss.
nichts.

Berry


Es wurde eben nicht arglistig getäuscht, das ist ja die Sache. Die Richterin hat auf arglistige Täuschung hingewiesen ohne auch nur die Zeugen oder den Kläger anzuhören und ist ohne jeglichen Vortrag der Klägerseite auf diesen Schluss gekommen.

Die Versicherung hat den Vertrag nicht gekündigt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130364 Beiträge, 41517x hilfreich)

Zitat (von nordhesse1):
die Klage abgewiesen.

Wurden da irgendwelche Rechtsmittel eingelegt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9319 Beiträge, 3019x hilfreich)

Zitat (von nordhesse1):
Es wurde eben nicht arglistig getäuscht, das ist ja die Sache.


Nö, dass ist Deine Meinung.

Die offizielle Meinung, also die des Gerichts, ist lt. deinem eigenen Vortrag eine andere.
Dieser Satz
Zitat (von nordhesse1):
wurde mit den Indizien dass Person A den Fall mit Absicht herbeigeführt hat die Klage abgewiesen.
ist doch eindeutig und sicher auch der Versicherung bekannt.

Das ganze weitere Geschreibsel von Dir (USA, Unfall und was sonst auch immer) war viel. für die Gerichtssache wichtig, jetzt - für die Entscheidung der Versicherung - kommt dem keine Bedeutung mehr zu.
Mich wundert allerdings, dass nicht fristlos gekündigt wurde.
Kommt vielleicht noch.

Berry

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