Hallo miteinander,
das ist mein erster Beitrag und ich hoffe, Ihr könnt mir helfen:
Zwischen den Feiertagen, am 28.12., habe ich einen Steinschlag auf der Autobahn abbekommen, der sich unmittelbar danach zum Riss entwickelte. Keine Chance für Reparatur.
Nun habe ich (zuvor schon) zum Jahreswechsel dir Kfz-Versicherung gewechselt (von VHV zu EUROPA-go).
Meine Fragen:
- Bei welchem Versicherer muss ich den Schaden anzeigen?
-> Info: Selbstbeteiligung bei beiden gleich
- Falls es (auch wenn nicht ganz richtig) egal ist:
- Wird mir die alte Versicherung Probleme machen, weil ich gewechselt bin?
- Wird meine Schadensfreiheitsklasse (Haftpflicht oder Vollkasko) gesenkt werden?
Was meint Ihr dazu?
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe & Frohes neues Jahr
Matze
Steinschlag-Reparatur bei Versicherungswechsel
3. Januar 2023
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Frage vom 3. Januar 2023 | 14:26
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steinschlag-Reparatur bei Versicherungswechsel
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 3. Januar 2023 | 16:25
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39878x hilfreich)
Zitat- Bei welchem Versicherer muss ich den Schaden anzeigen? :
Zitat- Wird meine Schadensfreiheitsklasse (Haftpflicht oder Vollkasko) gesenkt werden? :
Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen / Versicherungsbedingungen / Nutzungsbedingungen liest.
Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.
Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.
ZitatWird mir die alte Versicherung Probleme machen, weil ich gewechselt bin? :
Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
#2
Antwort vom 3. Januar 2023 | 18:33
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo Harry van Sell,
vielen Dank für Deine Antwort.
Zitat:Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen / Versicherungsbedingungen / Nutzungsbedingungen liest.
Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.
Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.
Ich habe in den Bedingungen nichts von Rückstufungen etc. gelesen. Das irritiert mich.
Die Vertragsbedingungen:
- Alte Versicherung VHV: https://cloud.mg17.de/index.php/s/RrtJcT3JKncsRzd
- Neue Versicherung EUROPA-go: https://cloud.mg17.de/index.php/s/iR7toBQYsBnY3NR
Wie wäre es denn richtig? Beim alten oder beim neuen Versicherer?
Zitat:
Zitat:Wird mir die alte Versicherung Probleme machen, weil ich gewechselt bin?
Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Ich meinte auch eher Erfahrungen dazu.
Danke & Gruß
Matze
-- Editiert von User am 3. Januar 2023 18:36
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#3
Antwort vom 3. Januar 2023 | 23:09
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39878x hilfreich)
ZitatWie wäre es denn richtig? Beim alten oder beim neuen Versicherer? :
In der Regel muss man da melden wo man zu dem Zeitpunkt des Schadens versichert ist.
Wobei, wenn man das heute noch nicht gemeldet hat, kann man sich da wohl auch sparen, den Schäden die zu spät gemeldet werden müssen u.U. nicht mehr reguliert werden.
ZitatIch meinte auch eher Erfahrungen dazu. :
Es gibt Versicherungen die gerne mal "nachtreten" - auch wenn es rechtswidrig ist.
#4
Antwort vom 3. Januar 2023 | 23:36
Von
Status: Lehrling (1037 Beiträge, 179x hilfreich)
Normalerweise wird ein kleiner Schaden von der TK kostenlos reguliert.
Ein größerer, bei dem die Scheibe getaucht wird, kostet dich die Selbstbeteiligung.
Warum soll dir die alte VS Probleme wegen des Wechsels machen? Ruf sie halt an und erklär das Problem.
Wahrscheinlich wird sie aber fragen, warum du den Schaden nicht sofort hast reparieren lassen?
Und ob der Beitrag gesenkt wird oder nicht, ist auch egal. Die VS wird dir mitteilen ob es sich lohnt selber zu bezahlen oder die VS mit Beitragserhöhung in Anspruch zu nehmen.
#5
Antwort vom 3. Januar 2023 | 23:46
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39878x hilfreich)
ZitatWahrscheinlich wird sie aber fragen, warum du den Schaden nicht sofort hast reparieren lassen? :
Ich vermute eher, dass man fragt, warum man seine Obliegenheitspflicht verletzt und nicht sofort gemeldet hat.
#6
Antwort vom 4. Januar 2023 | 11:34
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
ZitatDas könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen / Versicherungsbedingungen / Nutzungsbedingungen liest. :
Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.
Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.
Dieser Textbaustein ist unpassend.
Zuständig ist die Versicherung, bei der man zum Zeitpunkt des Schadenereignisses versichert war, hier also die alte Versicherung.
Eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes erfolgt nicht, da es sich um einen Teilkaskoschaden handelt.
ZitatIch vermute eher, dass man fragt, warum man seine Obliegenheitspflicht verletzt und nicht sofort gemeldet hat. :
Eine Meldung innerhalb von einer Woche reicht im Regelfall aus, so dass der Schaden spätestens heute gemeldet werden muss.
ZitatNormalerweise wird ein kleiner Schaden von der TK kostenlos reguliert. :
Allerdings nur, wenn sich der Schaden durch Smart-Repair reparieren lässt, nicht jedoch, wenn die Scheibe getauscht werden muss.
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