Steinschlag-Reparatur bei Versicherungswechsel

3. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
world90
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steinschlag-Reparatur bei Versicherungswechsel

Hallo miteinander,

das ist mein erster Beitrag und ich hoffe, Ihr könnt mir helfen:

Zwischen den Feiertagen, am 28.12., habe ich einen Steinschlag auf der Autobahn abbekommen, der sich unmittelbar danach zum Riss entwickelte. Keine Chance für Reparatur.

Nun habe ich (zuvor schon) zum Jahreswechsel dir Kfz-Versicherung gewechselt (von VHV zu EUROPA-go).

Meine Fragen:
- Bei welchem Versicherer muss ich den Schaden anzeigen?
-> Info: Selbstbeteiligung bei beiden gleich
- Falls es (auch wenn nicht ganz richtig) egal ist:
- Wird mir die alte Versicherung Probleme machen, weil ich gewechselt bin?
- Wird meine Schadensfreiheitsklasse (Haftpflicht oder Vollkasko) gesenkt werden?

Was meint Ihr dazu?

Vielen lieben Dank für Eure Hilfe & Frohes neues Jahr
Matze

Probleme mit der Versicherung?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von world90):
- Bei welchem Versicherer muss ich den Schaden anzeigen?

Zitat (von world90):
- Wird meine Schadensfreiheitsklasse (Haftpflicht oder Vollkasko) gesenkt werden?

Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen / Versicherungsbedingungen / Nutzungsbedingungen liest.

Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.



Zitat (von world90):
Wird mir die alte Versicherung Probleme machen, weil ich gewechselt bin?

Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
world90
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Harry van Sell,

vielen Dank für Deine Antwort.

Zitat:
Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen / Versicherungsbedingungen / Nutzungsbedingungen liest.

Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.


Ich habe in den Bedingungen nichts von Rückstufungen etc. gelesen. Das irritiert mich.

Die Vertragsbedingungen:
- Alte Versicherung VHV: https://cloud.mg17.de/index.php/s/RrtJcT3JKncsRzd
- Neue Versicherung EUROPA-go: https://cloud.mg17.de/index.php/s/iR7toBQYsBnY3NR

Wie wäre es denn richtig? Beim alten oder beim neuen Versicherer?

Zitat:

Zitat:
Wird mir die alte Versicherung Probleme machen, weil ich gewechselt bin?

Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.


Ich meinte auch eher Erfahrungen dazu.

Danke & Gruß
Matze

-- Editiert von User am 3. Januar 2023 18:36

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von world90):
Wie wäre es denn richtig? Beim alten oder beim neuen Versicherer?

In der Regel muss man da melden wo man zu dem Zeitpunkt des Schadens versichert ist.

Wobei, wenn man das heute noch nicht gemeldet hat, kann man sich da wohl auch sparen, den Schäden die zu spät gemeldet werden müssen u.U. nicht mehr reguliert werden.



Zitat (von world90):
Ich meinte auch eher Erfahrungen dazu.

Es gibt Versicherungen die gerne mal "nachtreten" - auch wenn es rechtswidrig ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1037 Beiträge, 179x hilfreich)

Normalerweise wird ein kleiner Schaden von der TK kostenlos reguliert.
Ein größerer, bei dem die Scheibe getaucht wird, kostet dich die Selbstbeteiligung.

Warum soll dir die alte VS Probleme wegen des Wechsels machen? Ruf sie halt an und erklär das Problem.
Wahrscheinlich wird sie aber fragen, warum du den Schaden nicht sofort hast reparieren lassen?

Und ob der Beitrag gesenkt wird oder nicht, ist auch egal. Die VS wird dir mitteilen ob es sich lohnt selber zu bezahlen oder die VS mit Beitragserhöhung in Anspruch zu nehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Wahrscheinlich wird sie aber fragen, warum du den Schaden nicht sofort hast reparieren lassen?

Ich vermute eher, dass man fragt, warum man seine Obliegenheitspflicht verletzt und nicht sofort gemeldet hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen / Versicherungsbedingungen / Nutzungsbedingungen liest.

Kennt man diese, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.


Dieser Textbaustein ist unpassend.

Zuständig ist die Versicherung, bei der man zum Zeitpunkt des Schadenereignisses versichert war, hier also die alte Versicherung.

Eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes erfolgt nicht, da es sich um einen Teilkaskoschaden handelt.

Zitat (von Harry van Sell):
Ich vermute eher, dass man fragt, warum man seine Obliegenheitspflicht verletzt und nicht sofort gemeldet hat.


Eine Meldung innerhalb von einer Woche reicht im Regelfall aus, so dass der Schaden spätestens heute gemeldet werden muss.

Zitat (von Daskalos):
Normalerweise wird ein kleiner Schaden von der TK kostenlos reguliert.


Allerdings nur, wenn sich der Schaden durch Smart-Repair reparieren lässt, nicht jedoch, wenn die Scheibe getauscht werden muss.

0x Hilfreiche Antwort

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