Ich habe unseren Versicherer (Feuersozietät) angerufen und denen gesagt, dass bei uns hinter der Spüle Putz von der Wand abfällt und das ich vermute, die Wand ist dort Nass, weil sie sich nass anfühlt. Eine Leckortung wurde durchgeführt und aufsteigende Feuchtigkeit diagnostiziert.
Die Firma wurde vom Versicherer vermittelt und die sind auch in Vorkasse gegangen. Schreiben dazu habe ich vorliegen. Gleichzeitig bittet mich nun der Versicherer darum, die Kosten zu übernehmen. Genauer Wortlaut:
Zitat:
[...]
anbei erhalten Sie die Unterlagen der Firma MKS.
Wie Sie daraus entnehmen können, liegt kein versicherter Leitungswasserschaden vor. Eine Entschädigung
durch uns ist daher nicht möglich.
Da wir die Firma MKS vermittelt hatten, habe wir die Leckortungskosten bereits an die Fiirma MKS überwiesen.
Wir bitten Sie daher um Rückzahlung der Leckortungskosten.
Wir bitten Sie daher um Rückzahlung der Leckortungskosten. Der Betrag in Höhe von 422,64 EUR überweisen
Sie uns bitte auf folgendes Konto: xxx
Als Verwendungszweck geben Sie bitte die Schadennummer an: xxx
Vielen Dank.
Freundliche Grüße
Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung Aktiengesellschaft
Ein Unternehmen der Versicherungskammer
Als ich den Schaden meldete hatte ich explizit die Sachbearbeiterin gefragt, ob dort aus irgendwelchen Gründen Kosten anfallen können. Sie sagte: NEIN!
Auch die Leckortungsfirma sagte mir, dass da nichts kommt.
Auf Grund genau dieser beiden, leider mündlichen, Aussagen habe ich überhaupt mein OK dazu gegeben. Das habe ich dem Versicherer auch so mitgeteilt. Antwort:
Zitat:
Da es sich nicht um einen versicherten Schaden handelt, muss ich das zahlen. Das steht in den AGBs...
Mal davon abgesehen, dass das Schreiben keine tatsächliche Aufforderung zur Erstattung ist, sondern lediglich eine Bitte ohne Frist UND das mir der Versicherer die entsprechende Stelle in den AGBs (oder wo auch immer) bisher nicht sagen konnte: Bin ich dazu verpflichtet, die Kosten zu übernehmen?