Übernahme der Kosten der Leckortung durch Versicherer

9. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
inkognitotyp
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Übernahme der Kosten der Leckortung durch Versicherer

Ich habe unseren Versicherer (Feuersozietät) angerufen und denen gesagt, dass bei uns hinter der Spüle Putz von der Wand abfällt und das ich vermute, die Wand ist dort Nass, weil sie sich nass anfühlt. Eine Leckortung wurde durchgeführt und aufsteigende Feuchtigkeit diagnostiziert.

Die Firma wurde vom Versicherer vermittelt und die sind auch in Vorkasse gegangen. Schreiben dazu habe ich vorliegen. Gleichzeitig bittet mich nun der Versicherer darum, die Kosten zu übernehmen. Genauer Wortlaut:

Zitat:

[...]
anbei erhalten Sie die Unterlagen der Firma MKS.

Wie Sie daraus entnehmen können, liegt kein versicherter Leitungswasserschaden vor. Eine Entschädigung
durch uns ist daher nicht möglich.

Da wir die Firma MKS vermittelt hatten, habe wir die Leckortungskosten bereits an die Fiirma MKS überwiesen.
Wir bitten Sie daher um Rückzahlung der Leckortungskosten.

Wir bitten Sie daher um Rückzahlung der Leckortungskosten. Der Betrag in Höhe von 422,64 EUR überweisen
Sie uns bitte auf folgendes Konto: xxx
Als Verwendungszweck geben Sie bitte die Schadennummer an: xxx

Vielen Dank.

Freundliche Grüße
Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung Aktiengesellschaft

Ein Unternehmen der Versicherungskammer


Als ich den Schaden meldete hatte ich explizit die Sachbearbeiterin gefragt, ob dort aus irgendwelchen Gründen Kosten anfallen können. Sie sagte: NEIN!
Auch die Leckortungsfirma sagte mir, dass da nichts kommt.

Auf Grund genau dieser beiden, leider mündlichen, Aussagen habe ich überhaupt mein OK dazu gegeben. Das habe ich dem Versicherer auch so mitgeteilt. Antwort:

Zitat:

Da es sich nicht um einen versicherten Schaden handelt, muss ich das zahlen. Das steht in den AGBs...


Mal davon abgesehen, dass das Schreiben keine tatsächliche Aufforderung zur Erstattung ist, sondern lediglich eine Bitte ohne Frist UND das mir der Versicherer die entsprechende Stelle in den AGBs (oder wo auch immer) bisher nicht sagen konnte: Bin ich dazu verpflichtet, die Kosten zu übernehmen?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7234 Beiträge, 1522x hilfreich)

Zitat (von inkognitotyp):
Mal davon abgesehen, dass das Schreiben keine tatsächliche Aufforderung zur Erstattung ist, sondern lediglich eine Bitte ohne Frist UND das mir der Versicherer die entsprechende Stelle in den AGBs (oder wo auch immer) bisher nicht sagen konnte: Bin ich dazu verpflichtet, die Kosten zu übernehmen?


Ich drehe es mal rum: Was steht denn genau zu dieser Art Vorfall in den Bestimmungen?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
inkognitotyp
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Nach langem Suchen habe ich die VGB 2017 zu meiner Versicherung gefunden und dort steht es so drin, wie die Feuersozietät sagt. Also kein Versicherter Schaden => Ich muss zahlen.
(Falls das jemand verfolgt. Die entsprechende Stelle ist 15.14 im Dokument)

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#3
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2332 Beiträge, 364x hilfreich)

Und warum genau ist aufsteigene Feuchtigkeit kein versicherter Schaden? (kann mir da nicht wirklich was drunter vorstellen...aus dem Physikunterricht ist aber hängengeblieben, dass Wasser (wie alles andere übrigens auch) üblicherweise nach unten fließt/fällt)

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#4
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
aus dem Physikunterricht ist aber hängengeblieben, dass Wasser (wie alles andere übrigens auch) üblicherweise nach unten fließt/fällt


Wenn du aber etwas hast, das Feuchtigkeit aufnehmen kann, dann kann diese Feuchtigkeit in dem Stoff von unten nach oben wandern (stell dir sozusagen einfach einen Schwamm vor, den du zur Hälfte ins Wasser hälst).

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
üblicherweise nach unten fließt/fällt)
Nicht aufgepasst? ---erwischt. :smile:

Kapillarwirkung in Mauerwerk

Zitat (von Kalanndok):
Und warum genau ist aufsteigene Feuchtigkeit kein versicherter Schaden?
Weil sie vermutlich nicht aus einem Leitungswasserschaden entstand.
Der *Leckorter* hat kein Leck in einer wasserführenden Leitung finden können.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
inkognitotyp
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Aufsteigende Feuchtigkeit ist Wasser (Regenwasser, Grundwasser), welches durch die Kapillarwirkung aus dem Erdreich in das Fundament und dann in die Wände zieht. Das ist bei alten Häusern nicht ungewöhnlich, da die sogenannte Horizontal- oder/und Vertikalsperre fehlt oder defekt ist.

Ich wusste, dass aufsteigende Feuchtigkeit nicht versichert ist, denn das hatte mir mein Finanzberater bereits gesagt. Ich war mir zu der Zeit auch schon selbst fast sicher, dass es keine undichte Rohrleitung ist. Deswegen hatte ich auch beim Melden des Schadens EXTRA danach gefragt, ob dann Kosten für mich anfallen können. Die gute Frau sagte mir: nein!

Offenkundig ist das falsch. Mehr als eine lahme Entschuldigung habe ich nicht bekommen. Zahlen muss ich nun trotzdem. Ich muss das auch in meine Geschäftspraktik übernehmen. Ich sage den Kunden was Falsches und hinterher weise ich auf den 30+ beidseitigen Ausdruck von Bedingung XYZ in Schriftgröße 8. :augenroll:

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#7
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2332 Beiträge, 364x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Nicht aufgepasst? ---erwischt. :smile:

Kapillarwirkung in Mauerwerk


Ok, das kam wohl dran, als ich Physik schon zugunsten von Chemie abgewählt hatte :)

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