Unfallschaden an meinem Auto. Cosmos Direkt meldet sich aber nicht bezüglich Reparatur. Was tun ?

26. August 2026 Thema abonnieren
 Von 
Jasmin1976
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfallschaden an meinem Auto. Cosmos Direkt meldet sich aber nicht bezüglich Reparatur. Was tun ?

Hallo,

folgende Ausgangslage : Mein Auto stand auf einem Parkplatz. Beim rückwärts einparken ist mir ein anderes Fahrzeug ins Auto gefahren ( Kratzer und Dellen ).
Ich habe Bilder gemacht vom Schaden an meinem Auto und des anderen Wagens und habe die Führerscheindaten des Verursachers fotographiert. Der Verursacher hat von mir nichts außer die Bilder der Schäden.

Nun habe ich den Schaden bei Cosmos Direkt ( Versicherung des Verursachers ) gemeldet und seit 1 1/2 Wochen keine Antwort erhalten. Telefonisch hatte ich eine nette Dame dran die nochmal alles weitergegeben hat, aber mir auch gesagt hat das die Schadensregulierung eine andere Abteilung intern ist und man nichts tun kann außer warten. Eventuell soll ich nochmals eine Email schicken und alle Daten weitergeben.

Ich habe dann nochmals eine Email an CD geschickt mit allen Bildern zum Schaden und um eine schnelle Antwort gebeten.

Frage : Was kann ich tun wenn keine Antwort kommt ? Einfach den Schaden reparieren lassen und die Rechnung an CD schicken ?
Einen Anwalt kontaktieren ?

Finde das schon dreist nicht zu reagieren.

LG Jasmin




15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41257 Beiträge, 6648x hilfreich)

Zitat (von Jasmin1976):
Finde das schon dreist nicht zu reagieren.
Dreist? Erst hast du 1,5 Wochen gewartet...dann hast du nachgefragt...und dir wurde gesagt, dass du bitte warten sollst, deine Sache sei nun an die Schadensabteilung weitergeleitet.
Wie lange wartest du nun insgesamt?
Hast du bei der Nachfrage per Mail eine angemessene/übliche Frist von 2 Wochen gesetzt?

Zitat (von Jasmin1976):
und um eine schnelle Antwort gebeten.
Warum? Gibts wichtige Gründe? Ist dein Auto nicht fahrbereit? Kennt die CD deine eiligen Gründe?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(131001 Beiträge, 41626x hilfreich)

Zitat (von Jasmin1976):
Finde das schon dreist nicht zu reagieren.

Eventuell mal realisieren, das man nicht der einzige ist, der dort einen Schaden zu regulieren hat und die Erwartungshaltung an die Realität anpassen?



Zitat (von Jasmin1976):
und um eine schnelle Antwort gebeten.

Bitten muss keiner erfüllen - nicht mal Weihnachtmann und Christkind. Und bei den letztgenannten ist es ja immerhin deren Job …

Da es auch keine erkennbaren Gründe gibt, das man hier eine bevorzugte VIP-Behandlung erhält, wird man wohl warten müssen bis man an der Reihe ist.



Zitat (von Jasmin1976):
Was kann ich tun wenn keine Antwort kommt ?

Als Geschädigter sollte man unmittelbar nach dem Unfall einen Anwalt mandatieren, denn anregulierte Fälle sind bei Anwälten unbeliebt, da kann es dann schwer werden einen zu finden. Der Anwalt ist das Recht des Geschädigten und aufgrund der ganzen Taschenspielertricks der Versicherungen auch dringend zu empfehlen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2433 Beiträge, 484x hilfreich)

Bei der Prüffrist für die Versicherung wird nach überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum bei einem durchschnittlichen Verkehrsunfall ein Zeitraum von vier bis sechs Wochen als angemessen angesehen.

OLG Saarbrücken (Beschluss vom 10.11.2017 - 4 W 16/17)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1420 Beiträge, 223x hilfreich)

Zitat (von Jasmin1976):
Einfach den Schaden reparieren lassen und die Rechnung an CD schicken ?

blos nicht !!!!!! :bang:

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ClaraHartmann
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zwei Wochen Funkstille sind bei der gegnerischen Haftpflicht leider normal, ein Anspruch auf sofortige Antwort besteht nicht. Üblich sind vier bis sechs Wochen Prüfungsfrist, danach kommt man in Verzug. Setzen Sie schriftlich eine konkrete Frist mit Datum, am besten per Einschreiben oder Mail mit Lesebestätigung.

Reparieren und die Rechnung einfach hinschicken ist riskant: Die Versicherung darf den Schaden begutachten lassen. Besser vorher ein eigenes Gutachten oder zumindest einen Kostenvoranschlag einholen und ankündigen, dass ab Fristablauf repariert wird. Bei kleineren Schäden reicht meist der Kostenvoranschlag, ab etwa 1.000 Euro lohnt das Gutachten, dessen Kosten der Haftpflichtversicherer bei klarer Haftung trägt.

Wenn die Haftung eindeutig ist, kann man auch die eigene Vollkasko in Anspruch nehmen und den Rest über den Quotenvorrecht-Weg regeln, das kostet aber erst mal SB und Rückstufung. Anwalt lohnt sich hier durchaus, die Gebühren gehören bei klarer Haftung zum erstattungsfähigen Schaden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(815 Beiträge, 81x hilfreich)

Ich mach das immer mit Anwalt.
Dem wird schnell geantwortet.

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jasmin1976
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 0x hilfreich)

Update :

Cosmos Direkt hatte sich am 01.09.2026 per Email gemeldet das der Schaden registriert wurde und man auf die Antwort des Unfallverursachers wartet.

Seitdem ist aber wieder mal nichts passiert.

Wie kann ich weiter verfahren ?

Ab wann darf man direkt einen Anwalt auf Kosten des Gegners nehmen ? ( steht einem ja zu ? )

Ein Freund hat den Schaden begutachtet und meint man müsste die ganze Frontschürze ausbauen und lackieren. Wird einiges kosten.

Welche Rechte habe ich noch ?

1. Eigene Werkstatt beauftragen ?
2. Leihwagen während der Reparaturdauer ?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41257 Beiträge, 6648x hilfreich)

Zitat (von Jasmin1976):
Cosmos Direkt hatte sich am 01.09.2026 per Email gemeldet das der Schaden registriert wurde und man auf die Antwort des Unfallverursachers wartet.
Das war relativ schnell und auch völlig korrekt...
Du hast ja sicher gelesen, dass es auch mal bis zu 6 Wochen dauern kann?
Warum es nicht sofort weiterging, hat dir deine CD doch am 1.9. geschrieben.
Und nun sind ca 2 Wochen vergangen...und du drängelst wieder?

Zitat (von Jasmin1976):
Ein Freund hat den Schaden begutachtet und meint man müsste die ganze Frontschürze ausbauen und lackieren. Wird einiges kosten.
Und was willst du mit seiner Ansage?

Selbstverständlich hast du das Recht, eine eigene Werkstatt zu beauftragen und einen Leihwagen während der Rep. zu mieten.
Wer sollte dir diese Rechte verwehren?
Und wann fragst du, wer das bezahlen muss?

-- Editiert von User am 16. September 2026 13:53

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(815 Beiträge, 81x hilfreich)

Zitat (von Jasmin1976):
Wie kann ich weiter verfahren ?

hat sich nix geädert
Zitat (von Harry van Sell):
Eventuell mal realisieren, das man nicht der einzige ist, der dort einen Schaden zu regulieren hat und die Erwartungshaltung an die Realität anpassen?



Zitat (von Jasmin1976):
Ab wann darf man direkt einen Anwalt auf Kosten des Gegners nehmen ?

Auch nix geändert
Zitat (von Harry van Sell):
Als Geschädigter sollte man unmittelbar nach dem Unfall einen Anwalt mandatieren, denn anregulierte Fälle sind bei Anwälten unbeliebt, da kann es dann schwer werden einen zu finden. Der Anwalt ist das Recht des Geschädigten und aufgrund der ganzen Taschenspielertricks der Versicherungen auch dringend zu empfehlen.



Zitat (von Jasmin1976):
1. Eigene Werkstatt beauftragen ?

Ja


Zitat (von Jasmin1976):
2. Leihwagen während der Reparaturdauer ?

Ja

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(131001 Beiträge, 41626x hilfreich)

Zitat (von Jasmin1976):
Welche Rechte habe ich noch ?

In DE ist die Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen per Gesetz besonders befugten Personen (z.B. den Rechtsanwälten) vorbehalten.
Das geht z.B. auch gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79

Man wird ja auch Interesse daran haben, das ganze rechtssicher zu machen? Da würde ich versuchen einen Anwalt zu finden der das kompetent macht.



Zitat (von Jasmin1976):
1. Eigene Werkstatt beauftragen ?
2. Leihwagen während der Reparaturdauer ?

Du darfst eine Werkstatt beauftragen die Dir gefällt und einen Leihwagen mieten der Dir gefällt.
Die Versicherung wird jedoch nur den Schaden ersetzen, also nur die angemessene Reparatur und einen angemessenen Leihwagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13869 Beiträge, 4898x hilfreich)

Zitat (von Jasmin1976):
Cosmos Direkt hatte sich am 01.09.2026 per Email gemeldet das der Schaden registriert wurde und man auf die Antwort des Unfallverursachers wartet.
Seitdem ist aber wieder mal nichts passiert.

Hat man überhaupt mal mindestens einen Kostenvoranschlag, oder besser ein Schadensgutachten eingeholt und der Versicherung übermittelt?
Ansonsten kannst Du ewig warten, die Versicherung wird Dir garantiert keine "Blankoreparaturfreigabe" ausstellen...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1174 Beiträge, 345x hilfreich)

Zitat (von Jasmin1976):
Ab wann darf man direkt einen Anwalt auf Kosten des Gegners nehmen ? ( steht einem ja zu ? )


Wie schon mehrfach gesagt wurde: Ab sofort.

Bei meiner Haus- und Hofwerkstatt liegen übrigens auf dem Tresen der Unfallanahme gleich die Vistenkarten von drei auf genau solche Fälle spezialisierten Anwälten aus. Die Abtretungserklärungen und Vollmachten stehen in einem Aufsteller direkt dahinter...

Also aufhören da selbst irgendwas zu versuchen, Anwalt mandatieren und diesen machen lassen. Geht schneller und kostet erheblich weniger Nerven...

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Jasmin1976
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 0x hilfreich)

So. Nachdem ich nochmals mit CD telefoniert habe und mit einem Anwalt gedroht falls nicht bald die Reparaturfreigabe erfolgt, ist es auf einmal sehr schnell gegangen.

Schon am nächsten Tag hatte ich ein Anruf mit den Kontaktdaten der Werkstatt die mein Auto reparieren soll inklusive Leihwagen.
Heute war ich dort vorstellig. Laut Werkstatt wird der gesamte Plastikstoßfänger neu lackiert. Jedoch wurde mir gleich gesagt das man danach einen Farbunterschied sehen wird.

Da ich mein Auto bald verkaufen will, ist so ein Schaden natürlich blöd und verringert meine Chancen. Oder nur unter entgegenkommen beim Verkaufspreis.

Aufgrund desen habe ich CD angeschrieben mit der Aufforderung mir einen angemeßenen Wertverlust zu erstatten. Laut Onlinerecherche sollte es ca 300 bis 500 Euro sein ( Alter meines Autos, Schadensbild, etc. )

Cosmos hat mir heute geantwortet das in meinem Fall KEINERLEI Wertverlust ausbezahlt wird. Aufgrund des alters meine Wagens und des Bagatellschadens ( nachlackieren ) ist von keinem Verlust beim Verkauf auszugehen

Und wieder mal Ärger. So nervig.

Was kann ich nun tun um an meinem Wertverlust zu kommen ? Vielleicht doch im nachhinein einen Anwalt konsultieren ? Immerhin ist die Sachlage ja jetzt eindeutig auf meiner Seite

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(41257 Beiträge, 6648x hilfreich)

Zitat (von Jasmin1976):
und mit einem Anwalt gedroht
Hier wurde dir seit 26.8. bis 17.9. mehrfach geschrieben, dass du sofort einen Anwalt und auch eine Werkstatt nehmen/beauftragen sollte...Was hast du daran nicht verstanden?
Nun kommst du daher, hast telefoniert und gedroht...Deine Versicherung hat völlig korrekt reagiert.

Zitat (von Jasmin1976):
Was kann ich nun tun um an meinem Wertverlust zu kommen ?
Es gibt noch gar keinen Wertverlust. Denn noch ist nichts lackiert, nichts als Farbabweichung erkennbar, nichts zum Verkauf angeboten, kein Interessent hat das Auto besichtigt.
Und: Noch lange nicht.... kannst du mit einem Interessenten über den Preis feilschen. Aber dieses Recht hast du auf jeden Fall, wenn sich irgendwann jemand für dein Altauto interessiert.

Deine Online-Recherche war für die Tonne. Deine Versicherung kennt dein Auto genau.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13869 Beiträge, 4898x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Deine Versicherung hat völlig korrekt reagiert.

Du meinst die gegnerische Versicherung, und im Sinne der Versicherung (Kostenminimierung) war deren Reaktion völlig korrekt....

Zitat (von Jasmin1976):
Schon am nächsten Tag hatte ich ein Anruf mit den Kontaktdaten der Werkstatt die mein Auto reparieren soll...

DU kannst und solltest zu einer Werkstatt DEINER Wahl gehen, und KEINESWEGS die der gegnerischen Versicherung.

Zitat (von Jasmin1976):
Laut Werkstatt wird der gesamte Plastikstoßfänger neu lackiert. Jedoch wurde mir gleich gesagt das man danach einen Farbunterschied sehen wird.

Genau aus diesem Grund wird bei einer fachgerechten Lackierung nicht nur der Stoßfänger lackiert, sondern IMMER die angrenzende Karosserie mit, damit ein fließender Übergang entsteht.
Wenn die Werkstatt bereits jetzt sagt, dass sie das nicht hinbekommen, ein weiterer Grund diese nicht zu nehmen.

Zitat (von Jasmin1976):
Vielleicht doch im nachhinein einen Anwalt konsultieren ?

Du hättest vor rund 30 Tagen zu einem Anwalt gehen sollen.
Sie unter "Realistisch Punkt 1".....

Zitat (von Jasmin1976):
Immerhin ist die Sachlage ja jetzt eindeutig auf meiner Seite

Nein, Du hast Deine Chancen durch "selber und dann noch falsch machen" absolut mit den Füßen getreten.


Zitat (von Jasmin1976):
Was kann ich nun tun um an meinem Wertverlust zu kommen ?

Die Grundfrage dazu beantworten, wie hoch ist denn die Schadenshöhe?
Lass mich raten, Du hast keine Ahnung, da Du in diese Richtung nichts selbst in die Wege geleitet hast.

Aber sollten die Voraussetzungen erfüllt sein, also der Schaden über der sogenannten Bagatellgrenze von ca. 750 bis 1.000 Euro liegen und das Auto dadurch rechtlich als Unfallwagen gelten, steht Dir eine Wertminderung zu.

Dann kommen wir zu der Frage, wie Du es gerne hättest?

Theoretisch?
1. Zum Anwalt gehen
2. Einen eigenen Gutachter beauftragen und den Wagen in einer Werkstatt Deiner Wahl reparieren lassen.
3. Sollte die Versicherung kosten streichen, dagegen klagen.

Realistisch?
Nichts, denn
1. Es wird sich kein Anwalt finden lassen, der sich den Fall mit dem jetzt zum größten Teil (an)regulierten Mist im Rahmen des RVG antun würde/wird.
2. Für den eigenen Gutachter und die eigene Werkstatt ist es jetzt vermutlich ebenfalls zu spät.
3. Du kennst nicht mal die Schadenshöhe
4. Der Klageweg steht Dir trotzdem offen, mit Deiner bisherigen Vorarbeit, steht das Ergebnis allerdings bereits fest.

Oder kurz:
Alleine hast Du keine Chance und die Möglichkeit der vom Gegner zu bezahlenden rechtlichen Unterstützung, hast Du Dir durch Dein eigenmächtiges Handeln verbaut.

Ganz ehrlich, es ist als hättest Du Wahl zwischen sechs Ärzten für eine OP gehabt, fünf davon in renommierten Kliniken und Du gehst zum sechsten der die "OP" in der Garage im Hinterhof ausführt und schreit "Wir werden alle sterben!!!!!!!"....


-- Editiert von User am 24. September 2026 12:05

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 307.613 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30 €
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
124.739 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.