Versicherung will Beitrag trotz KFZ-Abmeldung

12. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
hannowi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherung will Beitrag trotz KFZ-Abmeldung

Hallo,

mein Onkel kann seinen Wagen alters- und krankheitsbedingt nicht mehr fahren. Da ihm die Versicherung jährlich trotz mindestens 30 Jahren Schadensfreiheit dafür unverschämte 500 Euro berechnet, was nach deren Behauptung schon ein Sonderpreis sein soll, hat meine Mutter es vor zwei Wochen abgemeldet (ich wohne weiter entfernt).

Da nun der Jahresbeitrag trotzdem abgebucht worden war, hat meine Mutter vorsichtshalber beim "Kundendienst" der Versicherung nachgefragt und bekam dort etwas zu hören, worüber man noch nicht mal mehr mit dem Kopf schütteln kann:
Der bezahlte Beitrag würde nicht zurückerstattet werden. Schließlich könne auch im abgemeldeten Zustand etwas mit dem Auto passieren. Man stelle sich nur mal vor, jemand würde an dem Auto vorbeigehen, würde sich dabei das Bein verletzen, was ihm im weiteren Verlauf dann amputiert werden müsse. Dann würde mein Onkel auf den Schadensersatzforderungen sitzen bleiben. Auf die Einwände meiner Mutter bekam sie zu hören, sie solle sich am besten einen Anwalt nehmen.

Mal abgesehen davon, dass das Auto auf einem privaten Stellplatz in einer nicht öffentlichen Tiefgarage steht und jeder, der so blöd daran vorbei läuft, dass er sich dabei das Bein aufschlitzt, eher selbst Schuld ist (sofern ihn das Auto nicht böswillig angesprungen hat), ist das wohl der größte Schwachsinn, den ich jemals gehört habe.

Ich habe früher des öfteren Motorräder vorübergehend abgemeldet und die überschüssigen Prämien immer sofort zurückerstattet bekommen. Auf mögliche Amputationen bin ich nie hingewiesen worden.

Nachfragen von mir in einem KFZ-Forum haben auch nur Kopfschütteln hervorgebracht und die einhellige Aussage, dass dort Prämien sofort nach der Abmeldung zurück gezahlt wurden.

Letzte Woche hat meine Mutter das Thema bei der zuständigen Bank zur Sprache gebracht und der Betrag wurde auf deren Vorschlag zurück gebucht.

Nun reagierte die Versicherung blitzschnell und schickte eine Mahnung, dass das Prämie "wie vereinbart" erhoben worden war und nun zusätzliche diverse Gebühren zu entrichten seien etc.

Kurzum meine Frage: wie kann es sein, dass eine Versicherung trotz Abmeldung des Autos immer noch an dem Vertrag festhält? Schließlich nimmt das Auto ja nicht mehr am öffentlichen Verkehr teil. Kann eine Versicherung ein KFZ-Versicherung ohne weiteren Vertragsabschluss in eine wie auch immer geartete "Risikoversicherung" umwandeln?

Schon mal Danke für Eure Hilfe

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von hannowi):
Da ihm die Versicherung jährlich trotz mindestens 30 Jahren Schadensfreiheit dafür unverschämte 500 Euro berechnet,
Je nach KfZ und Versicherungsumfang ist das ein Schnäppchen.

Zitat (von hannowi):
Der bezahlte Beitrag würde nicht zurückerstattet werden. Schließlich könne auch im abgemeldeten Zustand etwas mit dem Auto passieren.
Das ist vollkommener Unfug, sofern es sich um die Kfz Haftpflicht und/oder Kasko handelt. Die Versicherung endet mit der Abmeldung des Fahrzeugs, die Erstattung der zuviel gezahlten Beiträge erfolgt automatisch.

Zitat (von hannowi):
Letzte Woche hat meine Mutter das Thema bei der zuständigen Bank zur Sprache gebracht und der Betrag wurde auf deren Vorschlag zurück gebucht.
Das allerdings war Dummheit.

Zitat (von hannowi):
Nun reagierte die Versicherung blitzschnell und schickte eine Mahnung, dass das Prämie "wie vereinbart" erhoben worden war und nun zusätzliche diverse Gebühren zu entrichten seien etc.
Und damit hat die Versicherung erst mal recht.

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Der bezahlte Beitrag würde nicht zurückerstattet werden.
Gibt es diese Auskunft schriftlich?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hannowi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Je nach KfZ und Versicherungsumfang ist das ein Schnäppchen.
Also ich zahle für ein vergleichbares Auto 120 Euro im Jahr.

Zitat (von bostonxl):
Die Versicherung endet mit der Abmeldung des Fahrzeugs
Naja, was aber wenn die Versicherung das anders sieht?

Zitat (von bostonxl):
Das allerdings war Dummheit.
Ja, ich hätte das auch nicht gemacht.

Zitat (von bostonxl):
Und damit hat die Versicherung erst mal recht.
Aber hat sie das wirklich? Schließlich bestand (siehe obiges Zitat) zu diesem Zeitpunkt ja kein Vertrag mehr mit der Versicherung. Insofern dürfte selbige kein Recht mehr haben, die Prämie abzubuchen. Da somit die Abbuchung rechtswidrig erfolgte und sie auch telefonisch darauf aufmerksam gemacht worden war, sollte die Rückbuchung zu Recht erfolgt sein.

[20 Captchas später]

Zitat (von reckoner):
Gibt es diese Auskunft schriftlich?
Nein, es war ein Telefonat. Schriftlich hingegen liegt die jetzige Mahnung vor, in der im Prinzip ja die gleiche Behauptung aufgestellt wird, indem Prämien eingefordert werden, obwohl das Auto stillgelegt worden war und der Vertrag somit nicht mehr gültig ist

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120214 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von hannowi):
Aber hat sie das wirklich?

Ja, denn man hat auch den berechtigten Betrag zurückgebucht.



Zitat (von hannowi):
Kurzum meine Frage: wie kann es sein, dass eine Versicherung trotz Abmeldung des Autos immer noch an dem Vertrag festhält?

Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Satzungen / Versicherungsbedingungen / Nutzungsbedingungen liest.

Kennt man diese Fakten, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.


Hat man denn den Versicherungsvertrag ordnungsgemäß gekündigt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hannowi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ja, denn man hat auch den berechtigten Betrag zurückgebucht.
Welches ist der berechtigte Betrag?
Normalerweise beginnen KFZ-Versicherungen ja am 1.1. Die Versicherung wurde jährlich gezahlt, d.h. bis 31.12. Das Fahrzeug wurde vor Weihnachten abgemeldet. Die neuerliche Abbuchung erfolgte Anfang Januar. Ich sehe da keine Berechtigung.

Zitat (von Harry van Sell):
Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen

Dem stimme ich im Prinzip zu. Ich müsste allerdings ein paar Stunden fahren, um mir das vor Ort anzuschauen. Es handelt sich um eine normale Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung. Auch die Überschrift zur jetzigen Mahnung beinhaltet "zu Ihrer KFZ-Versicherung", also keine Erwähnung einer Zusatzversicherung.

Zitat (von Harry van Sell):
Hat man denn den Versicherungsvertrag ordnungsgemäß gekündigt?
Sowohl auf den Seiten der Zulassungsstellen, als auch diverser Versicherungen wird darauf hingewiesen, dass die Versicherung über die Abmeldung informiert und der Vertrag automatisch beendet wird, ohne Zutun des Halters. Dies entspricht auch den Informationen anderer Foren, sowie meinen eigenen Erfahrungen. Die Abmeldung war ja auch Gegenstand des Telefonates mit dem Kundenservice.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von hannowi):
Normalerweise beginnen KFZ-Versicherungen ja am 1.1. Die Versicherung wurde jährlich gezahlt, d.h. bis 31.12. Das Fahrzeug wurde vor Weihnachten abgemeldet. Die neuerliche Abbuchung erfolgte Anfang Januar. Ich sehe da keine Berechtigung.
Wäre schön, wenn man diese wichtigen Informationen mal vorher genannt hätte.

Zitat (von hannowi):
Es handelt sich um eine normale Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung. Auch die Überschrift zur jetzigen Mahnung beinhaltet "zu Ihrer KFZ-Versicherung", also keine Erwähnung einer Zusatzversicherung.
Welches Versicherungsunternehmen ist es?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Nein, es war ein Telefonat.
Das ist nicht gut.

Zitat:
Schriftlich hingegen liegt die jetzige Mahnung vor, in der im Prinzip ja die gleiche Behauptung aufgestellt wird, indem Prämien eingefordert werden, obwohl das Auto stillgelegt worden war und der Vertrag somit nicht mehr gültig ist
Nein, das ist nicht das Gleiche.
Die Beiträge waren fällig und durften auch abgebucht werden. Falls es - wie hier - Überschneidungen gibt, dann wäre das wieder ausgeglichen worden. Man hätte sogar versuchen können die Lastschrift zu stoppen, aber selber da reingrätschen ist nicht besonders klug.

Einzig die - natürlich falsche - Aussage, dass es das Geld nicht zurück gibt kann u.U. dazu berechtigen, die Lastschrift zurückzuholen. In einem Rechtsstreit (Mahnverfahren) müsste man das dann aber beweisen - siehe oben.

Ich würde mit der Versicherung Kontakt aufnehmen, am besten schriftlich, und so versuchen um die Mahngebühren herumzukommen.
Argumentieren könnte man dabei mit der falschen telefonischen Auskunft. Aber bitte nicht so unfreundlich wie hier im Forum ("unverschämte 500 Euro").

Richtig glaubwürdig ist das alles übrigens nicht. Erstens würde eine seriöse Versicherung nicht so einen Unsinn erzählen, und zweitens hätte wahrscheinlich auch der Mitarbeiter bei der Bank nicht diesen Ratschlag gegeben, wenn er die Sachlage gekannt hätte (das KFZ-Versicherungen grundsätzlich mit einer Abmeldung enden ist schon Allgemeinwissen, und ein Banker ist sogar im weiteren Sinne vom Fach).
Daher möchte ich zumindest mal vermuten, dass in der Story entscheidende Dinge fehlen (etwa, dass die Mutter missverständlich gefragt hat, dann gibt es natürlich auch missverständliche Antworten).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Die Beiträge waren fällig und durften auch abgebucht werden.


Dann erkläre dem TE doch warum das so sein sollte.

Zitat (von reckoner):
In einem Rechtsstreit (Mahnverfahren) müsste man das dann aber beweisen - siehe oben.


Nö, die VS müsste nachweisen dass es einen Anspruch darauf gab.

Zitat (von reckoner):
Erstens würde eine seriöse Versicherung nicht so einen Unsinn erzählen,


Dann hast du aber scheinbar relativ wenig mit Versicherungen zu tun. :wink:

Zitat (von reckoner):
das KFZ-Versicherungen grundsätzlich mit einer Abmeldung enden ist schon Allgemeinwissen,


Scheinbar nicht, denn eine `KFZ-Versicherung` (Vertrag) endet eben nicht mit der Abmeldung des Fahrzeuges. Das Einzige was endet, ist die Beitragspflicht (und das auf den Tag genau) des Versicherungsnehmer.

Zitat (von reckoner):
und ein Banker ist sogar im weiteren Sinne vom Fach


Eben; und vielleicht deshalb auch sein Rat, denn er wusste scheinbar das mit der Abmeldung des Fahrzeuges die `Beitragspflicht`erlischt.

Zitat (von reckoner):
Die Beiträge waren fällig und durften auch abgebucht werden.


Und da wären jetzt die Grundlage dafür interessant!

Denn genau danach fragt der TE ja.

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Dann erkläre dem TE doch warum das so sein sollte.
Vermutlich weil es vertraglich vereinbart war.

Zitat:
Nö, die VS müsste nachweisen dass es einen Anspruch darauf gab.
Ja, mag sein, dass das Mahnverfahren ins Leere laufen wird.
Auch das könnte man der Versicherung mitteilen, vielleicht ist es damit schon erledigt.

Was ich jetzt übrigens nicht machen würde ist, die Beiträge doch noch mal zu überweisen. Denn dann ist zu befürchten, dass die Mahnkosten einbehalten werden, und dann müsste man selber dem Geld hinterher rennen.
Problem dabei: Es steht ja auch noch die Erstattung für die paar Tage im Dezember aus.

Zitat:
Scheinbar nicht, denn eine `KFZ-Versicherung` (Vertrag) endet eben nicht mit der Abmeldung des Fahrzeuges. Das Einzige was endet, ist die Beitragspflicht (und das auf den Tag genau) des Versicherungsnehmer.
Wortklauberei.

Zitat:
Eben; und vielleicht deshalb auch sein Rat, denn er wusste scheinbar das mit der Abmeldung des Fahrzeuges die `Beitragspflicht`erlischt.
Ich meinte, dass er sicher wusste, dass die Beiträge dann auch zurückgezahlt werden. Und außerdem, was eine Lastschriftrückholung auf der Gegenseite an automatischen Abläufen startet.
Seriös wäre der Ratschlag, erstmal ein paar Wochen zu warten (da man ja bekanntlich 8 Wochen Zeit hat). Wäre der Thread hier ohne bzw. vor der Rückbuchung erstellt worden, dann wäre genau das mein Ratschlag gewesen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
(da man ja bekanntlich 8 Wochen Zeit hat).


In diesem Fall hier wären es keine 8 Wochen, sondern 13 Monate, da es eine nicht genehmigte, unberechtigte Abbuchung war.

-- Editiert von User am 13. Januar 2023 09:31

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
In diesem Fall hier wären es keine 8 Wochen, sondern 13 Monate, da es eine nicht genehmigte, unberechtigte Abbuchung war.
Meiner Meinung nach eben nicht, das ist es doch was ich die ganze Zeit sage.

Bestimmt ist vertraglich auch geregelt, wann die Beiträge zu zahlen sind, und auch das/wann sie nach einer Fahrzeugabmeldung zurückgezahlt werden. Und daran sind erstmal beide Seiten gebunden.
Das erinnert mich daran, dass man sich bei einem Umtausch in einem Geschäft auch nicht selber das Geld aus der Kasse nehmen darf.

Übrigens sehe ich den Hinweis auf die 13 Monate immer etwas kritisch, warum sollte man sich freiwillig auf dieses Risiko einlassen? Klar, wenn die 8 Wochen bereits vorbei sind kann man versuchern, sich auf "unberechtigt" zu berufen, aber wenn wie hier noch alles im grünen Bereich ist sollte man die 8 Wochen auch einhalten.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Vermutlich weil ......................................


Das liest sich hier ganz anders.

Zitat (von reckoner):
Die Beiträge waren fällig und durften auch abgebucht werden.



Zitat (von reckoner):
Bestimmt ist vertraglich auch geregelt, wann die Beiträge zu zahlen sind,


Ja, in der Regel in etwa so:


(z.B. AKB - HUK)

Zitat:
Endet die Zulassung des Fahrzeugs zum Straßenverkehr (= Außer-
betriebsetzung, Stilllegung des Fahrzeugs, Aufhebung der Zulassung,
usw.)? Und soll das Fahrzeug später wieder zugelassen werden? Dann
schließt sich eine Ruheversicherung an:
• Die Kfz-Versicherung bleibt bestehen.

Sie müssen keinen Versicherungsbeitrag bezahlen.

• Der Versicherungsschutz ist eingeschränkt. Das bedeutet: Sie müs-
sen das Fahrzeug in einem Einstellraum oder auf einem umfriede-
ten Abstellplatz dauerhaft parken. Verletzen Sie vorsätzlich diese
Pflicht, haben Sie keinen Versicherungsschutz, insoweit gilt D.3 sinn-
gemäß.
Ein Einstellraum ist z. B. eine Garage. Ein Abstellplatz ist umfriedet,
wenn er z. B. durch einen Zaun eingegrenzt wird.

Maßgeblich ist der Zeitpunkt, den uns die Zulassungsbehörde als Ende
der Zulassung
mitteilt.

• Diese Regelungen gelten nicht für Wohnwagenanhänger und nicht bei
Verträgen mit ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als einem Jahr.
• Wird das Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen, lebt der ursprüng-
liche Versicherungsschutz und die Beitragspflicht wieder auf.



Zitat (von reckoner):
Und daran sind erstmal beide Seiten gebunden.


Eben; warum sollte also eine VS im Januar den Jahrebeitrag für 2023 abbuchen dürfen wenn das FZ Ende 2022 abgemeldet wurde.

Zitat (von reckoner):
Das erinnert mich daran, dass man sich bei einem Umtausch in einem Geschäft auch nicht selber das Geld aus der Kasse nehmen darf.


Schlechtes Beispiel.

Warum sollte der Verkäufer dir Geld aus der Tasche nehmen dürfen wenn nicht klar ist ob du dort noch etwas kaufst!?

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120214 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von hannowi):
und der Vertrag automatisch beendet wird, ohne Zutun des Halters.

Das ist schlicht falsch.
Es mag Versicherungen geben die das so handhaben.
Bei anderen ist es anders ...



Zitat (von reckoner):
Wortklauberei.

Dem unkundigen Laien mag das eventuell so erscheinen. Wobei selbst der darauf kommen könnte, das unterschiedliche Worte auch unterschiedliche Bedeutungen haben könnten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Das liest sich hier ganz anders.
Was liest sich da anders?
Das hier ist ein Meinungsforum, und damit ist alles was ich hier schreibe nur meine persönliche Einschätzung.

Zitat:
Ja, in der Regel in etwa so:
Das zitierte behandelt aber etwas ganz anderes, nämlich die Ruheversicherung.
Wenn du damit begründen willst, dass die Versicherung auch nach Fahrzeugabmeldung noch weiter besteht, dann ist das natürlich korrekt, aber hier gar nicht von Belang (insbesondere, weil dafür keine Beiträge erhoben werden).

Ich bleibe dabei, es ist Wortklauberei, wenn man zwischen Versicherungsende und Ende der Beitragspflicht unterscheidet (außer es geht wirklich um einen Schadensfall nach der Abmeldung).

Zitat:
Schlechtes Beispiel.
Finde ich nicht.
Tausche ich beispielsweise in einem Elektromarkt etwas um, so bekomme ich auch nicht direkt das Geld, sondern erstmal einen Bon mit dem ich zur Kasse gehen muss. Und dort kann ich mir dann das Geld geben lassen (aber nicht selber nehmen). Der Markt kann den Bon u.U. auch erst Tage später einlösen, etwa wenn die Ware noch geprüft werden muss.
Ähnlich bei der KFZ-Versicherung: Ich melde beim Straßenverkehrsamt ab, die Bestätigung (entspricht dem Bon) geht direkt zur Versicherung, und dort bekomme ich dann die Erstattung der Beiträge. Natürlich dauert das eine gewisse Zeit, und es kann auch Überschneidungen geben.
Nehme ich mir das Geld nun selber, egal ob durch Rücklastschrift oder indem ich zur Versicherung fahre und dort in die - ja, ich weiß, nicht vorhandene - Kasse greife, dann ist das imho der falsche Weg.

Zitat:
Warum sollte der Verkäufer dir Geld aus der Tasche nehmen dürfen wenn nicht klar ist ob du dort noch etwas kaufst!?
Gegenfrage: Warum sollte er das nicht dürfen, wenn es vertraglich vereinbart ist?
Also, hier darfst du nur rein, wenn du erstmal 100 Euro auf den Tisch legst (so ala Kaution). Denkbar wäre das etwa in einem Restaurant, oder bei einem Juwelier der teure Stücke nicht aus der Hand geben will.
Aber wir schweifen ab ...

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

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