Zeitwert bei Autoradiodiebstahl

22. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
hondafreak
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeitwert bei Autoradiodiebstahl

Hallo,

mir wurde vor kurzem mein Auto aufgebrochen und mein Autoradio (Kaufpreis: 540€, Alter 1,5 Jahre) entwendet.

Nun habe ich von der Versicherung einen Scheck über 256€ als Zeitwert für das Autoradio erhalten.

Kann man diesen Betrag anfechten, immerhin kostet die Wiederbeschaffung eines Neugerätes des gleichen Typs immernoch 420€.

Vielen Dank für die Hilfe!
hondafreaks




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
toedti2000
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 43x hilfreich)

nein... im bereich der autoradios ist generell eine zeitwertentschädigung vereinbart.

so gibt es eben für die autoradios auch eine schwacke-liste...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mausbiber
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo hondafreak,

bei aller Hochachtung vor toedti2000 muss ich doch hier etwas einschränken:

In der Kaskoversicherung gilt generell Zeitwertentschädigung. Eine Reihe Versicherer haben hier aber sehr unterschiedliche Regulierungspraktiken. Das reicht von der Zeitwertenschädigung ab dem ersten Tag bis hin zu 2 Jahren Neuwertentschädigung.
Aber mal 'ne andere Frage:
Dieses Gerät dürfte in den letzten 1,5 Jahren doch wohl auch etwas günstiger geworden sein?


-- Editiert von Mausbiber am 15.08.2004 17:24:18

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#3
 Von 
toedti2000
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 43x hilfreich)

mach mich nicht verlegen ;)

sicherlich haben die unterschiedlichen versicherer gerne auch unterschiedliche handhabungen.

deswegen sollte man natürlich auch immer beim abschluss eine kfz-versicherung darauf achten, wie die unterschiede sind.
denn hier gilt besonders versicherung ist nicht gleich versicherung... *g*

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