drei unverschuldete Kfz- Unfälle - Totalverlust ?

30. Oktober 2025 Thema abonnieren
 Von 
*Anonym*
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
drei unverschuldete Kfz- Unfälle - Totalverlust ?

Hallo an alle,

ich gehe nicht davon aus, dass jemand schon mal so etwas erlebt hat... aber möglicherweise gibt es ja doch ähnliche Erfahrungen...
Es handelt sich um ein Fahrzeug Baujahr 2023, gekauft im Oktober 2024 mit einer Laufleistung von 10000km. Zum jetzigen Zeitpunkt beträgt die Laufleistung ca. 27000km

- erster Unfall im April, mir ist an einer Ampelkreuzung einer hinten drauf gefahren. ok, ärgerlich, kann passieren.
Schaden ca. 5000 Euro, gegnerische Versicherung hat bezahlt, reparieren lassen - erledigt

- im August ist mir auf einem Parkplatz einer seitlich reingekracht, Schuld laut Polizei beim Unfallgegner,
Schaden ca. 6000 Euro, Versicherung reagiert nicht - warum auch immer...Anwalt ist dran, Auto aber natürlich
noch nicht repariert

- letzte Woche leider der dritte Treffer, mein am Straßenrand geparktes Auto wurde durch ein anders Auto auf
das davor parkende Fahrzeug geschoben ( trotz angezogener Handbremse) ... wie auch immer das geht...
wirtschaftlicher Totalschaden... mein Auto ist hinten total zerstört und vorn beschädigt

Muss ich jetzt mit einem faktischen Totalverlust rechnen? Das Fahrzeug hat ja leider den (noch) unreparierten Schaden an der Seite und den reparierten Heckschaden? Ein Wiederbeschaffungswert wird da ja sicher kaum vorhanden sein?
Es kann doch echt nicht angehen, dass sich da ohne eigenes Verschulden die Ersparnisse der letzten Jahre in nichts auflösen? Kasko ist ja bei Fremdverschulden nicht zuständig
Zu allem Überfluss ist der letzte Unfallfahrer auch noch aus dem Ausland, das macht es sicher nicht einfacher

ich bin grad irgendwie fertig mit der Welt, auf ein Auto angewiesen und hab keine Ahnung wie das ausgehen könnte

danke fürs lesen und eventuelle Hoffnung machende Tips....




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
9elfer
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 61x hilfreich)

Zitat (von *Anonym*):
ich gehe nicht davon aus, dass jemand schon mal so etwas erlebt hat...


Doch, sogar schon öfter.

Zitat (von *Anonym*):
Das Fahrzeug hat ja leider den (noch) unreparierten Schaden an der Seite und den reparierten Heckschaden?


Und wo ist jetzt das Problem?

Zitat (von *Anonym*):
Ein Wiederbeschaffungswert wird da ja sicher kaum vorhanden sein?


Aber selbstverständlich. Das weiss aber alles ihr Sachverständiger und ihr Anwalt.

Zitat (von *Anonym*):
im August ist mir auf einem Parkplatz einer seitlich reingekracht, Schuld laut Polizei beim Unfallgegner,
Schaden ca. 6000 Euro,


Worüber es doch sicher ein Gutachten gibt.

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#2
 Von 
*Anonym*
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 9elfer):
Worüber es doch sicher ein Gutachten gibt.

ja, das gibt es. Die Versicherung reagiert trotzdem nicht. Von Seiten meines Anwaltes wurde Klage eingereicht.

Da das Fahrzeug inzwischen den Totalschaden hat ist dieser Schaden ja nicht mehr relevant? Kann ja nicht mehr repariert werden. Reduziert jedoch den Wert, den das Auto vor dem Unfall hatte.
Es handelt sich um einen Kleinwagen, welcher als Vorführwagen für ca. 20000 Euro gekauft wurde.

Das Gutachten zum letzten Unfall ist in Arbeit. Da werden ja Zahlen drin stehen. Ich hab zwar eine Rechtsschutzversicherung, aber eben kein Auto mehr...welches ich dringend benötige um auf Arbeit zu kommen.

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#3
 Von 
9elfer
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 61x hilfreich)

Zitat (von *Anonym*):
Da das Fahrzeug inzwischen den Totalschaden hat ist dieser Schaden ja nicht mehr relevant?


Warum sollte dieser nicht mehr relevant sein? Diesen Schaden müssen Sie halt fiktiv abrechnen.

Zitat (von *Anonym*):
Reduziert jedoch den Wert, den das Auto vor dem Unfall hatte.


Der Anspruch aus dem zweiten Unfall besteht doch immer noch.

Zitat (von *Anonym*):
Das Gutachten zum letzten Unfall ist in Arbeit. Da werden ja Zahlen drin stehen.


Natürlich; Der Sachverständige wird unter berücksichtigung des Altschadens den Wiederbeschaffungswert vor dem Unfall ermitteln.

Zitat (von *Anonym*):
aber eben kein Auto mehr...welches ich dringend benötige um auf Arbeit zu kommen.


Dann nehmen Sie sich einen Leihwagen.

Sollte ein Totalschaden rauskommen und Sie ein Ersatzfahrzeug nicht aus eigenen Mitteln beschaffen können sollte ihr Anwalt das umgehend der Versicherung mitteilen.

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#4
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7212 Beiträge, 1648x hilfreich)

Zitat (von *Anonym*):
Die Versicherung reagiert trotzdem nicht. Von Seiten meines Anwaltes wurde Klage eingereicht.

Da kann ein WWW-Forum nun überhaupt nicht helfen. Da lässt man den Anwalt seine Arbeit machen.
Versicherungen sind manchmal geradezu unvorstellbar schnarchnasig.

(Vor vielen Jahren habe ich mal für über 50 Tage Nutzungsausfall kassiert, weil die gegnerische Haftpflichtversicherung mehrere Wochen gebraucht hat, um einen Gutachter loszuschicken, der den Unfallschaden begutachtet hat. Es war ein offensichtlicher Totalschaden, und es ging eigentlich nur um die Feststellung des Zeitwertes des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Unfalls. Dann haben sie endlich das Gutachten übermittelt, und dann gab's noch acht Tage weiter Nutzungsausfall, für die Wiederbeschaffungsfrist. Der Gutachter-Zeitwert war geradezu absurd hoch, denn das Auto wäre ein halbes Jahr später für einen 50er auf den Schrottplatz gegangen. Aber nur ein Besitzer, optisch - soweit noch erkennbar - sehr gut, und geringe Laufleistung. Ich habe mich nicht beschwert...)

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