O2 - bekomme kein Einzelverbindungsnachweis

17. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 4x hilfreich)
O2 - bekomme kein Einzelverbindungsnachweis

Ich habe schon seit längerer Zeit zwei Probleme mit O2:
- Es steht kein EVN zum Download zu Verfügung. Ich habe es ganz sicher nicht abgeschaltet.
Es ist z.B. hohe Rechnung gekommen - und ich wusste nicht womit die Kosten verursacht wurden.
- Wegen 38 cent wurde 5 Mal versucht von einen nicht mehr existenten Bankkonto abzubuchen und jedes mal mir eine Gebühr von 4€ in Rechnung gestellt. Muss ich das hinnehmen? Gibt es Rücklastschriftgebühr wegen nicht erfolgreicher Abbuchung bei einem nicht existentem Konto? Und sieht man nicht schon beim ersten mal dass es das Konto nicht mehr gibt?

Was kann ich dagegen unternehmen? Kann ich z.B. die Rechnungen ohne EVN nicht bezahlen? Danke in voraus.

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36 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 4x hilfreich)

Jetzt klopft bei mir die Inkasso und droht mit Mahnbescheid. Was soll ich jetzt machen? Erst mal das bezahlen was sie wollen und dann einsprechen?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Wurde ein EVN denn überhaupt vertraglich vereinbart?
Wie genau könnte man das nachweisen?



Zitat (von Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen):
von einen nicht mehr existenten Bankkonto abzubuchen

Wieso ist das Konto denn noch hinterlegt, wenn es nicht mehr existiert?



Zitat (von Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen):
Und sieht man nicht schon beim ersten mal dass es das Konto nicht mehr gibt?

In der Regel kommt eine entsprechende Rückmeldung.



Zitat (von Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen):
Erst mal das bezahlen was sie wollen

Das würde das Inkasso freuen, denn dann wären sie ja am Ziel.
Und Dein Geld wäre weg.



Zitat (von Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen):
und dann einsprechen?

Das Du danach auf sie einredest, dürfte die so interessieren wie den berühmten Sack Reis in China.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wurde ein EVN denn überhaupt vertraglich vereinbart?
Wie genau könnte man das nachweisen?

Oh *******, der Vertrag ist fast 10 Jahre alt, lol! Früher habe ich die Rechnung noch in Papierform erhalten.
Also da steht es: EVN mit vollständiger Telefonnummer.

Zitat (von Harry van Sell):
Wieso ist das Konto denn noch hinterlegt, wenn es nicht mehr existiert?

Dieser Vertrag hat 0 Euro Grundgebühr, damals nutzte ich einen anderen Vertrag. Irgendwie ist es zu Kosten von 38 Cent gekommen, dazu kamen die Rücklastschriftgebühren und Internet-Sperre für 5€. Ich habe es erst gemerkt als ich die SMS von denen bekam, dass ich mehr als 25€ schulde und mir wurde mobiles Internet gesperrt.
Die Rechnungen muss ich irgendwarum von dessen Seite runterladen, per Mail kommen sie nicht. Dann hätte ich es früher gemerkt.

Zitat (von Harry van Sell):
Das würde das Inkasso freuen, denn dann wären sie ja am Ziel.
Und Dein Geld wäre weg.

Ich könnte es mit nächsten Rechnungen verrechnen.

Ich würde nicht einreden, sondern offiziell widersprechen. Das ist doch was anderes, oder?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen):
Also da steht es: EVN mit vollständiger Telefonnummer.

Wohl dem der ein geordnetes Archiv sein eigen nennt...

Dann hat man auch Anspruch auf einen solchen.



Zitat (von Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen):
Die Rechnungen muss ich irgendwarum von dessen Seite runterladen, per Mail kommen sie nicht. Dann hätte ich es früher gemerkt.

Das mit dem Konto, das mit den "Schulden" oder beides?


Problem: für die korrekte Bankverbindung ist der Kunde verantwortlich. Prinzipiell wäre die erste Rücklastschrift also Dein Problem.

In der Juristerei gibt es aber auch immer ein aber ...


Vor 10 Jahren war der Rechnungsdownload noch nicht so üblich. Man müsste also mal schauen, was zur Rechnung in den vertraglichen Vereinbarungen steht, ob eine Papierrechnung geschuldet wäre.
Denn dann wäre die Umstellung ohne Zustimmung des Kunden nicht wirklich zulässig.

Womit dann auch die erste Rücklastschrift nicht mehr wirklich das Problem des Kunden wäre



Wie genau sind denn die Forderungen des Inkassos aufgesplittet?
Da sind ja "traditionell" immer irgendwelche "Unfuggeühren" mit dabei.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 4x hilfreich)

Gibt es für die Gebüher aus TE Posting Verjährungfristen? Die sind von 2016-17
Darf ich die Rechnungen nicht bezahlen wenn dazu kein EVN gibt? Gibt es da Verjährungfristen?

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#6
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen):
Gebüher aus TE Posting V


2016 und 2017 sind nicht verjährt.


Unstrittige Positionen überweisen, strittige Positionen mit Forderung nach EVN zurückhalten. Alles schriftlich per Einschreiben mitteilen.


Ist das 38c denn gelöst? Warum wird nicht vernünftig auf Fragen geantwortet?


Zitat (von Harry van Sell):
Wieso ist das Konto denn noch hinterlegt, wenn es nicht mehr existiert?




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#7
 Von 
Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 4x hilfreich)

Aber es gibt doch 2 Monate Zeit, in der man einer Rechnung widersprechen kann? Sonst wäre denkbar dass ich allen Rechnungen seit 2016 widerspreche bis die EVNs da sind - und wenn sie gar nicht angelegt waren, dann... Wäre so etwas denkbar? Dann würde es in Frage kommen einen Anwalt dazuholen.

Habe mit O2 telefoniert, inkasso Abteilung, die meinten mit Widerspruch gegen Gebühren von 2016 bin ich längst zu spät und die EVNs schalten sie jetzt wieder ein - aber da musste ich mich früher rühren. Hä? Wär's das denn? Es lohnt sich gar nicht mit denen zu sprechen. Ich dachte wir einigen uns darüber dass sie auf alle Mahngebühren verzichten, aber die meinen wohl sie sind 100% in Recht.

Zitat:
Ist das 38c denn gelöst? Warum wird nicht vernünftig auf Fragen geantwortet?

????

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#8
 Von 
Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 4x hilfreich)

https://dejure.org/gesetze/TKG/45i.html

Zitat:
(2) 1Soweit aus technischen Gründen keine Verkehrsdaten gespeichert oder für den Fall, dass keine Beanstandungen erhoben wurden, gespeicherte Daten nach Verstreichen der in Absatz 1 Satz 1 geregelten oder mit dem Anbieter vereinbarten Frist oder auf Grund rechtlicher Verpflichtungen gelöscht worden sind, trifft den Anbieter weder eine Nachweispflicht für die erbrachten Verbindungsleistungen noch die Auskunftspflicht nach Absatz 1 für die Einzelverbindungen.


Heisst dass etwa, wenn der Anbieter verkackt hat die EVNs zu erstellen und sagt "EVNs wurden aus technischen Gründen nicht erstellt", dann kommt er damit durch?

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das bedeutet es nicht. Das bedeutet nur, dass du innerhalb von 2 Monaten reklamieren kannst. Wenn du reklamiert hast und der Anbieter dann etwas von Problemen faselt, ist das sein Problem. Aber er kann das damit nicht rauszögern.

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#10
 Von 
Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 4x hilfreich)

mepeisen

Zitat:
(2) 1Soweit aus technischen Gründen keine Verkehrsdaten gespeichert , trifft den Anbieter weder eine Nachweispflicht für die erbrachten Verbindungsleistungen noch die Auskunftspflicht nach Absatz 1 für die Einzelverbindungen.

Irgendwie sehe ich das in dem Text nicht.

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#11
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Die Tücke beim EVN ist nur nachzuweisen das dieser aktiviert war. Wurde nie zuvor ein EVN erstellt kommt ein Provider leicht damit durch "wurde auf Wunsch des Kunden nie gespeichert". Vielleicht gibt es in den Vertragsunterlagen (Vertrag, Bestätigung) aber andere Belege?

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Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#12
 Von 
Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 4x hilfreich)

Mr.Cool
In dem Vertrag sind EVNs, und dann muss doch der Anbieter nachweisen, dass der Kunde sie deaktiviert hat?

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#13
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Richtig, wenn Du die Beauftragung der EVN nachweisen kannst hat der Anbieter die A...karte. Er müsste dann nachweisen, das ein gegenteiliger Auftrag erfolgte

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#14
 Von 
Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich habe doch oben geschrieben dass sie in dem Vertrag sind.

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#15
 Von 
Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 4x hilfreich)

Ok, jetzt ist mein Nummer gesperrt. Ohne Vorankündigung, ohne irgendwas. Stimmt es immer noch, dass man nur nach Vorankündigung und ab 75€ unwidersprochener Schulden sperren darf?

Die nutzen gnadenlos aus, dass die meisten wegen 10-20-30 Euro zum Anwalt gehen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde zwei Dinge machen:

1. Mittels Anwalt einen Antrag bei Gericht (einstweilige Verfügung) auf Entsperrung (Begründung aus dem TKG, wegen ebend jenen nicht erreichten 75€), ggf. noch direkt aufnehmen, dass die ein technisches Prüfprotokoll zu erstellen haben und den Rechtsgrund der Forderung zu benennen haben, ein EVN zu fertigen haben.

2. Beschwerde bei der Bundesnetzagentur. Verstoß gegen das TKG und insbesondere Weigerung, eine Forderung vernünftig zu begründen und nachzuweisen, sowie dir einen vertraglich versprochenen EVN zu senden.

Wenn O2 Probleme damit hat, die Forderung zu beweisen, ist das alleine deren Problem, nicht deines. Ich würde hier diese Schritte einleiten, um den Anbieter zu erziehen.

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#17
 Von 
Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat:
Die nutzen gnadenlos aus, dass die meisten wegen 10-20-30 Euro nicht zum Anwalt gehen.

Nicht nur dass die offene Beiträge 75€ nicht erreicht haben, sondern es gab auch keine Vorankündigung. Und jetzt habe ich gar keinen Telefonanschluss.
Wenn ich jetzt eine Prepaid Karte kaufe, wird o2 sie dann bezahlen müssen?

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#18
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Nein, die Karte selbst bekommt man sogar bei O2 kostenlos. Und die Gesprächsgebühren sind mind. 6ct billiger als in Deinem Alttarif. Du hast also keinen Schaden, sondern Ersparnis.

Und einen Schriftsatz mit einstweiliger Verfügung gibt es hier im Forum, denn das hat schon mal jemand mit Erfolg durchgezogen. :grins:

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#19
 Von 
Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat:
Nein, die Karte selbst bekommt man sogar bei O2 kostenlos.

Wie denn?

Zitat:
Und einen Schriftsatz mit einstweiliger Verfügung gibt es hier im Forum, denn das hat schon mal jemand mit Erfolg durchgezogen. :grins:

Ohne Anwalt?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 4x hilfreich)

Oh toll, jetzt ist die außerordentliche Kündigung gekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Das ist doch auch gut. Dann ist man den Vertrag los.
Die Fantasieforderungen, die jetzt kommen, muss man eh nicht zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat:
Und einen Schriftsatz mit einstweiliger Verfügung gibt es hier im Forum, denn das hat schon mal jemand mit Erfolg durchgezogen. :grins:

Ohne Anwalt? Na klar, alles sauber dokumentiert vom AG München.

Und hier SIM anfordern ... wenn Du noch Lust hast
https://www.o2-freikarte.de/

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#23
 Von 
Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 4x hilfreich)

@vundaal76
Den Vertrag würde ich gerne behalten - ich zahle da 0€ Grundgebühr.

Gibt es einen Widerspruchsfrist?

-- Editiert von Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen am 13.09.2018 02:15

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Gegen eine Kündigung durch den Vertragspartner ist nichts zu machen. Man könnte sich zwar theoretisch gegen eine außerordentliche Kündigung wehren, aber der Aufwand ist unverhältnismäßig und das verhindert dann immer noch nicht die ordentliche Kündigung.
Bei dem anderen Fall mit der einstweiligen Verfügung ging es auch um höhere Folgekosten. Bei etwas über 20€ ist die Frage nach der sinnvollsten Vorgehensweise zu stellen.
Genion oder O2o ?

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#25
 Von 
Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 4x hilfreich)

Ordentliche = zum Vertragsende? Wer bezahlt die einstweilige Verfügung und wie viel wird es kosten?
Das ist ja genau was sie wollen - dass es am einfachsten ist doch alles zu bezahlen, was sie wollen. Ausserdem haben sie angekündigt, dass sie die "offene" Summe an Inkasso übergeben werden. Also ohne Anwalt komme ich wohl nicht aus.

Zitat:
Genion oder O2o ?

Der Vertrag ist 10 Jahre alt.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ordentliche = zum Vertragsende?

Ja

Zitat:
Wer bezahlt die einstweilige Verfügung

Der, der verliert. Soweit ich weiß, gibt es nicht mal eine Kostenvorschuss-Regelung.

Zitat:
wie viel wird es kosten?

Abhängig vom Streitwert. Dazu gibt es sicher einige Kostenrechner im Internet.

Zitat:
Das ist ja genau was sie wollen

Die Frage ist dich eher, was du willst. Du willst den Vertrag weiterhin nutzen. Das wirst du nur über gerichtlich ausgeübten Zwang realisieren können.

Wenn du einfach nur nicht zahlen willst, kann man auch das Inkasso ignorieren, auf den Mahnbescheid warten, diesem widersprechen und zeitgleich die Überleitung in einen Prozess beantragen. Am, besten einen eigenen Anwalt dem Mahnbescheid widersprechen lassen und das ganze beantragen lassen. Dann hat man sie auch geärgert.

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen
Status:
Schüler
(160 Beiträge, 4x hilfreich)

Jetzt hat sich Anwalt des O2 bei mir gemeldet. Er will die Summe + 60 € haben. Wie viel Zeit habe ich um einen Anwalt zu finden bis noch irgendwas passiert? Gibt es irgendwelche Vorschriften dazu, wie viel zeit man angeblichen Schuldner lassen soll bzw. wie viele Briefe man schreiben soll? Kann ich den Anwalt um eine Pause bitten?

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Es gibt keine Vorschriften in diesem Bereich.
Ich würde dem Anwalt schreiben, dass man weiterhin der Rechnung widerspricht und weiterhin einen EVN fordert, sowie ein Prüfprotokoll gemäß TKG. Würde dem Anwalt schreiben, dass es unsinnig war, ihn einzuschalten, da man schon mehrfach beim Anbieter reklamiert hatte.

Was ist wegen der Sperre rausgekommen? Wenn es noch gesperrt ist, würde ich dem Anwalt auch direkt schreiben, dass man die Sperre nicht anerkennt.

Beispielsweise
"Werter Anwalt.
Ich verweise auf die mehrfachen Reklamationen ihrer Mandantin gegenüber. Sie werden sich die Mühe machen, den bisherigen Schriftverkehr durchzulesen. Ohne ausführliches Prüfprotokoll und dem vertraglich zugesicherten Einzelverbindungsnachweis erkenne ich die Forderung nicht an. Auch ihre Drohbriefe ändern daran nichts. Im Gegenteil: Ich behalte mir ausdrücklich Schritte gegen Sie und ihre Mandantin vor (Strafanzeige wegen Nötigung, Beschwerde bei der Anwaltskammer, negative Feststellungsklage).
Ihre Gebühren sind im übrigen gemäß ständiger Rechtsprechung nicht durchsetzbar, da ich - wie gesagt - bereits gegenüber ihrer Mandantin mehrfach reklamiert habe.
Die von ihrer Mandantin vorgenommene Sperrung war gemäß TKG rechtswidrig und wird von mir nicht akzeptiert. Aufgrund Leistungsverweigerung ihrer Mandantin wird ab Sperrtag kein Cent mehr bezahlt (Minderung wegen Leistungsverweigerung). Zudem nutze ich die Möglichkeit und spreche hiermit eine außerordentliche fristlose Kündigung wegen Leistungsverweigerung und groben Unfugs aus."

Signatur:

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#29
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat (von Verwenden Sie nicht Ihren echten Namen):
Wie viel Zeit habe ich um einen Anwalt zu finden bis noch irgendwas passiert?
Du hast solange Zeit bis es zur Verhandlung kommt. Da vergehen noch etliche Wochen. Dabei kannst Du dann wählen a)schriftliche Verhandlung oder b)mündliche Verhandlung.
Wenn Du alle Unterlagen ordentlich beisammen hast gut geordnet zusammenstellen als PDF-Dateien. Dann findest sich auch ein Anwalt über das Portal für das schriftliche Verfahren.
Was hat O2 auf die Forderung nach dem Prüfprotokoll geantwortet?
Du hast hoffentlich geklärt, was die 38ct ausgelöst haben? Internet oder 2x Hosentaschenanruf? Natürlich ist mehrfaches Abbuchen Unsinn. Wenn die 38ct sich aber als gerechtfertigt herausstellen?
Was hast Du seit #16 unternommen?

-- Editiert von Mr.Cool am 06.12.2018 12:49

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#30
 Von 
Simoff
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 104x hilfreich)

Zitat:
Früher habe ich die Rechnung noch in Papierform erhalten.
Also da steht es: EVN mit vollständiger Telefonnummer.
Wo steht das? Im alten Vertrag oder aktueller Rechnung? Der EVN wurde wohl ebenso wie die Papierrechnung eingestellt sein. Stand übrigens in der Rechnung. Wer da nicht reklamiert hat, hat die A...karte gezogen. Na hoffentlich biste noch innerhalb der 8 Wochen aktiv geworden, denn sonst ist eh alles zu spät.

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