Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habs verbockt. Wollte mir ein Fahrzeug zulegen der aber 600km von mir entfernt steht (seltenes Fahrzeug, deshalb war es mir den Weg anfänglich wert)
Der Verkäufer meinte das wir einen Vorvertrag machen müssen, sodass das Auto reserviert wird. Da er sehr viele Interessenten hat. Er hat mir eine 2 wöchige Rücktrittsfrist eingeräumt.
Ich hab es in 2 Wochen nie geschafft die 600km runter zu dem Ort zu fahren und den Wagen zu besichtigen, da immer etwas dazwischen kam. (Geschäftlicher Termin und vorverlegte Hochzeit von Verwandte)
Letzten Samstag (11.06.2016) als ich mit dem Verkäufer telefoniert hab, war ich fernab von zuhause und fragte ihn, da ich mir unsicher war, ob ich bis zum 18.06.2016 immernoch in der 2 Wochenfrist bin. Er sagte am Telefon "ähhm, ja natürlich!"
Gutgläubig vertraute ich ihm.
Mittwoch den 15.06.2016 musste ich feststellen, das ich am 18.06. wieder nicht kommen kann. Anschließend wollte ich von meinem Rücktrittsrecht gebrauch machen.
Doch der Verkäufer sagte mir, dass die 2 Wochen bereits am 14.06. bereits rum waren und ich schon die Chance auf einen Rücktritt verpasst hab.
Es war sehr dumm von mir die 2 Wochen verstreichen zu lassen!
Jedoch resultieren nicht auch irgendwelche Rechte für mich, das der Verkäufer mir am 11.06. eine Falschaussage macht, aufgrund der ich den letztmöglichen Rücktrittstermin versäumte?
Nun droht mir der Verkäufer, dass wenn ich nicht das Fahrzeug in der nächsten Woche kaufe, dass ich eine Vertragsstrafe von 10% zahle.
Im Vorvertrag steht dazu folgendes:
Zitat:V. Abnahme
1. Der
Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen ab
Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
2. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 10% des
Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn
der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
Aber ich habe das Fahrzeug doch noch garnicht abgenommen, geschweige denn überhaupt mal zu Gesicht bekommen. Zählt es dennoch?
Außerdem sind doch die 10% Vertragsstrafe nur zu zahlen, wenn der Verläufer einen Schaden erleidet. Jedoch hat er mich ja zum Vorvertrag gedrängt, da er "sehr viele Interessenten" hat, die den sonst kaufen würden. Somit ist doch kein Schaden entstanden, wenn er doch genug Interessenten hat, die den Wagen direkt kaufen würden, oder?
Muss ich also die 10% Vertragsstrafe von denen ich nicht mal wusste, dennoch zahlen?
Und ist es überhaupt rechtens? Schließlich habe ich das Fahrzeug nie persönlich zu Gesicht bekommen und hatte auch noch keine Probefahrt damit. Also kann ich nun überhaupt zu einem Kauf gezwungen werden, bzw eine Strafe zahlen, wenn ich in diesen 2 Wochen wo die Rücktrittsfrist galt, das Auto nicht mal zu Gesicht bekommen hab?
Schließlich weiß ich ja noch nicht mal, ob das Fahrzeug im versprochenen Zustand ist.
Vielen Dank im Voraus und ich hoffe Ihr könnt mir da helfen!
Liebe Grüße
Verbockt