Sonderkündigungsrecht Fitnessstudio Änderung des Geschäftskontos

4. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
MiKan
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Sonderkündigungsrecht Fitnessstudio Änderung des Geschäftskontos

Moin in die Runde,

einfach nur mal eine vorsorgliche Frage: Ich bin in einem Fitnessstudio angemeldet. Alles Schicki.

Nun hat der Betreiber sein Geschäftskonto ins europäische (Euro = €) Ausland verlegt und fordert mich per Schreiben zur Zahlung auf. Sepa soll ebenfalls ausgefüllt werden. OK Sepa und Iban ist ja soweit kostenlos.

Wäre es möglich den Vertrag zu kündigen, da man mit den unangekündigten Änderungen der Zahlungsbedingungen nicht einverstanden ist? So wie bei Änderung der Öffnungszeiten?

Oder ist es die "Bringschuld", dass ich für eine Leistung am Erfüllungsort auch zahlen muss, also praktisch könnte ich Bar bezahlen. Erst wenn er das verweitert, wäre eine Kündigung denkbar (Ähnlich der Hol/Bringschuld bei Gehaltszahlungen des AG an den AN auf ein ausländisches Konto des AN).

Oder ist das grundsätzlich Quatsch? Im Internet finde ich aktuell keine Informationen dazu. Grundsätzlich habe ich nichts gegen europaweites Verschieben von digitalen Geldern. Nur so ganz überrumpelt überlege ich doch schon etwas.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

Wie genau zahlt man denn jetzt? Auch per SEPA-Lastschrift? Dann hat sich ja an den Zahlungsbedingungen soweit nichts geändert.
Das sich die Bankverbindung ändert ist kein Grund für irgendeine Sonderkündigung.



Zitat (von MiKan):
da man mit den unangekündigten Änderungen der Zahlungsbedingungen nicht einverstanden ist?

Und diese unangekündigten Änderungen der Zahlungsbedingungen sind jetzt welche genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
MiKan
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie verhält sich das Ändern der Bankverbindung auf ein ausländisches Konto? Wenn man nicht einverstanden mit den Zahlungsbedingungen ist? Wenn man einfach nicht möchte, dass eine ausländische Bank dauerhaft Geld abbuchen darf? Mir ist ja klar, dass ich einer Leistung schuldig bin und zahlen muss. Aber könnte ich die Zahlung ins Ausland verweigern?

Es wurde mir nicht bekannt gegeben. Ich bekam nur ein schreiben, dass versucht wrude mit dem alten Mandat bei der neuen Bank des Inhabers von meinem Konto abzubuchen und das wohl nicht geklappt hat. Innerhalb einer Woche möge ich doch auf das europäische Auslandskonto (SEPA) zahlen. Wohlgemerkt habe ich das Schreiben gestern bekommen und müsste heute zahlen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von MiKan):
Wie verhält sich das Ändern der Bankverbindung auf ein ausländisches Konto?

Zitat (von Harry van Sell):
Das sich die Bankverbindung ändert ist kein Grund für irgendeine Sonderkündigung.




Zitat (von MiKan):
Wenn man nicht einverstanden mit den Zahlungsbedingungen ist?

Hätte man diese nicht vertraglich vereinbaren dürfen.



Zitat (von MiKan):
Wenn man einfach nicht möchte, dass eine ausländische Bank dauerhaft Geld abbuchen darf?

Hätte man "Lastschrift" nicht vertraglich vereinbaren dürfen.



Zitat (von MiKan):
Ich bekam nur ein schreiben, dass versucht wrude mit dem alten Mandat bei der neuen Bank des Inhabers von meinem Konto abzubuchen und das wohl nicht geklappt hat.

Was logisch ist, da das Mandat eben nur für diese Bank gilt.



Zitat (von MiKan):
Innerhalb einer Woche möge ich doch auf das europäische Auslandskonto (SEPA) zahlen.

Zum einen ist die Frist deutlich zu kurz.
Und wenn Lastschrift vereinbart ist, hat er auch Lastschrift zu machen, da muss der Kunde nichts machen außer eine neues Mandat zu erteilen. Wenn er zu faul ist das zu machen, ist das sein Problem.

Leistung verweigern wäre dann auch nicht legal, da er sich in Anahmenverzug befindet. Aber eine ungerechtfertigte Leistungsverweigerung wäre ein Grund zur außerordentlichen Kündigung - sofern eine vorherige gerichtsfeste Abmahnung erfolglos bleibt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Eine Sonderkündigung gäbe es, wenn durch die Änderung des Konto Kosten auf einen zukommen. Wenn man also beispielsweise außerhalb des SEPA-Zahlungsraums überweisen müsste und vormals kostenlose Überweisungen damit plötzlich Gebühren verursachen würden.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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