Umschulung selber finanzieren bei Bildungsträger nicht möglich

3. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
BenS123
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Umschulung selber finanzieren bei Bildungsträger nicht möglich

Hallo,

ich möchte eine Umschulung zum Tischler absolvieren. Diese würde ich gerne, da mir sämtliche Betriebe die ich mir angesehen habe nicht gefallen haben, bei einem Bildungsträger machen.

Da ich leider absolut keine Förderung in Form eines Bildungsgutscheines erhalte, wäre ich bereit diese selber zu finanzieren.

Die Bildungseinrichtung ist nun aber der Meinung, dass eine selber finanzierte Umschulung möglich ist, da ich in dieswm Fall Geld erhalten müsste, anstatt dass ich selber bezahle. Was man mir stattdessen angeboten hat ist, dass ich einen Vertrag über eine Weiterbildung unterschreibe. Hier ist jedoch nicht garantiert, dass ich am Ende zur Gesellenprüfung zugelassen werde, auch wenn das mit großer Wahrscheinlichkeit so sein wird - die Sache wird gerade geklärt. Die Umschulung/Weiterbildung soll 2 Jahre laufen.

Meine Frage ist, warum es nicht möglich ist die Umschulung selber zu bezahlen? Im Normalfall landen dort eben Umschüler über einen Bildungsgutschein vom Arbeitsamt oder ähnlichem.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41023x hilfreich)

Zitat (von BenS123):
Umschulung selber finanzieren bei Bildungsträger nicht möglich

Zitat (von BenS123):
Die Bildungseinrichtung ist nun aber der Meinung, dass eine selber finanzierte Umschulung möglich ist, da ich in dieswm Fall Geld erhalten müsste, anstatt dass ich selber bezahle

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von BenS123):
Meine Frage ist, warum es nicht möglich ist die Umschulung selber zu bezahlen?

Da es den hiesigen Forenmitgliedern an hellseherischen Fähigkeiten mangelt, fragt man das sinnigerweise den Verantwortlichen der Bildungseinrichtung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40806 Beiträge, 14419x hilfreich)

Du willst einen Vertrag abschließen. Dazu braucht es eines Vertragspartners, mit dem Du Dich einigst, so dass ein Vertrag zustande kommt. Einen Anspruch auf Vertragsabschlüsse gibt es in der Regel nicht.

wirdwerden

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#3
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(481 Beiträge, 49x hilfreich)

Und eine normale Ausbildung beim Tischler klappt nicht ? Da muss man nichts bezahlen, sondern bekommt vielleicht sogar noch was.

-- Editiert von User am 6. Dezember 2022 08:25

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8915 Beiträge, 1897x hilfreich)

Zitat (von amz621718-85):
Und eine normale Ausbildung beim Tischler klappt nicht ? Da muss man nichts bezahlen, sondern bekommt vielleicht sogar noch was.


Ihm gefallen sämtliche Betriebe nicht, laut Eingangspost.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37114 Beiträge, 6237x hilfreich)

Zitat (von BenS123):
Hier ist jedoch nicht garantiert, dass ich am Ende zur Gesellenprüfung zugelassen werde, auch wenn das mit großer Wahrscheinlichkeit so sein wird - die Sache wird gerade geklärt.
Dann solltest du abwarten, bis das geklärt wurde und man dir einen entspr. Vertrag vorlegt.
Zitat (von BenS123):
Im Normalfall landen dort eben Umschüler über einen Bildungsgutschein vom Arbeitsamt oder ähnlichem.
Es handelt sich bei dir eben nicht um einen Normalfall. Deshalb will der Anbieter erstmal klären, ob du dann wunschgemäß auch zur Gesellenprüfung zugelassen wirst.
Mir scheint das, was der Träger dir anbietet, ziemlich entgegenkommend zu sein, denn du willst ja keine grundständige Berufsausbildung zum Tischler mit Abschlussprüfung zum Gesellen machen, sondern etwas anderes.
Zitat (von BenS123):
Die Umschulung/Weiterbildung soll 2 Jahre laufen.
Das ist nun mal keine Handwerksausbildung. Selbst, wenn du den Vertrag hast, wird dir vermutlich nicht gefallen, wie dieser Träger dort umschult/weiterbildet.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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