Hallo liebes Forum,
ich lebe nach einer Trennung seit zirka 2 Jahren bei meinem neuen Partner in einer Mietwohnung.
Gemeldet bin ich aber noch im gemeinsamen Haus mit meinem Ex-Partner.
Mit meinem Ex Partner habe ich ein vierjähriges Kind. Das Sorgerecht ist 50/50 mit einem Wechselmodell außergerichtlich einvernehmlich geklärt.
Ich möchte mich und mein Kind nun ummelden und den Hauptwohnsitz meines Kindes dann auf meine neu gemeldet Adresse verlegen.
Der Ex-Partner stellt sich nun in den Weg, in dem er seine Zustimmung verweigert.
Ist das rechtens? Falls ja, wie würdet ihr versuchen das anzufechten?
Tausend Dank & Gruß
Nicci
-- Editiert von Moderator am 02.11.2020 14:29
-- Thema wurde verschoben am 02.11.2020 14:29
Melderecht Hauptwohnsitz Kind
2. November 2020
Thema abonnieren
Frage vom 2. November 2020 | 14:10
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Melderecht Hauptwohnsitz Kind
#1
Antwort vom 2. November 2020 | 14:28
Von
Status: Unbeschreiblich (33915 Beiträge, 17617x hilfreich)
Ist das rechtens? Ja. Falls ja, wie würdet ihr versuchen das anzufechten? Gar nicht - ein ähnlicher Fall wurde vom Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, und dieses schrieb eindeutig: Könnten diese sich nicht einigen, sei die Hauptwohnung die Wohnung des Elternteils, dessen Wohnung bisher Hauptwohnung oder alleinige Wohnung des Minderjährigen war. Mit "diese" sind natürlich die Sorgeberechtigten gemeint. Siehe hier: https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/auch-bei-paritaetischen-wechselmodell-nur-ein-kindes-hauptwohnsitz_220_325780.html
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