Hallo zusammen,
wir stehen kurz vor einem Hauskauf. Der Notar hat bereits einen Kaufvertragsentwurf aufgesetzt. Wir sollen ihn durchlesen und schauen, ob das alles für uns passt. Unter dem Punkt "Ansprüche bei Mängeln" steht folgende Klausel:
"Der Notar wies hinsichtlich der Ansprüche und Rechte des Käufers bei Mängeln auf die gesetzlichen Bestimmungen hin. Daraufhin vereinbarten die Vertragsparteien, dass Ansprüche und Rechte des Käufers wegen eines Sachmangels des Grundstücks und des Gebäudes hiermit abweichend von der gesetzlichen Regelung ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für alle Ansprüche auf Schadenersatz, es sei denn, der Verkäufer handelt vorsätzlich."
Ich kenne mich mit Hauskaufverträgen nicht gut aus, aber kennt jemand den Hintergrund dieser Klausel? Warum sollte man hier bewusst von den gesetztlichen Regelungen abweichen? Ist so eine Klausel Gang und Gebe in Hauskaufverträgen, oder sollte ich hier auf eine Anpassung bestehen?
Wenig später steht noch "Dem Käufer ist der Zustand des Kaufobjekts bekannt, er hat es eingehend besichtigt. Mängel hat er hierbei nicht festgestellt."
-> Wir hatten insgesamt 2 Hausbesichtigungen und können natürlich nicht hinter Wände schauen. Wir haben uns erstmal auf die Angaben des Verkäufers verlassen, der meinte dass keine Mängel bekannt sind.
Würde mich über Antworten sehr freuen. Vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße,
Felix M.
-- Editiert von Hauskäufer_2021 am 25.06.2021 22:47
-- Editiert von Hauskäufer_2021 am 25.06.2021 22:51
Hauskaufvertrag: Klausel bzgl. Mängelansprüche
25. Juni 2021
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Frage vom 25. Juni 2021 | 22:47
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauskaufvertrag: Klausel bzgl. Mängelansprüche
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#1
Antwort vom 25. Juni 2021 | 23:07
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
ZitatIch kenne mich mit Hauskaufverträgen nicht gut aus, aber kennt jemand den Hintergrund dieser Klausel? Warum sollte man hier bewusst von den gesetztlichen Regelungen abweichen? :
Ganz einfach weil man nicht haften will.
ZitatIst so eine Klausel Gang und Gebe in Hauskaufverträgen, :
Ja.
Zitat-> Wir hatten insgesamt 2 Hausbesichtigungen und können natürlich nicht hinter Wände schauen. :
Stimmt. Deshalb sollte man bei so was im Idealfalle auch einen Bausachverständigen mitnehmen.
#2
Antwort vom 26. Juni 2021 | 14:23
Von
Status: Unbeschreiblich (32237 Beiträge, 5662x hilfreich)
Gern nochmal:ZitatWir haben uns erstmal auf die Angaben des Verkäufers verlassen, der meinte dass keine Mängel bekannt sind. :
https://www.123recht.de/Forum-__f588864.html
Dass ihm keine Mängel bekannt sind, mag sein.
Dass es keine gibt, ist für euch evtl. wichtiger zu wissen?
Was hindert euch, einen Experten mitzunehmen?
Du hast zwar geguckt, aber du dich nicht auskennst, findest du auch keinen Mangel, den ein SV evtl. auf den ersten Blick erkennt...
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