Hauskaufvertrag: Klausel bzgl. Mängelansprüche

25. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
Hauskäufer_2021
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauskaufvertrag: Klausel bzgl. Mängelansprüche

Hallo zusammen,

wir stehen kurz vor einem Hauskauf. Der Notar hat bereits einen Kaufvertragsentwurf aufgesetzt. Wir sollen ihn durchlesen und schauen, ob das alles für uns passt. Unter dem Punkt "Ansprüche bei Mängeln" steht folgende Klausel:

"Der Notar wies hinsichtlich der Ansprüche und Rechte des Käufers bei Mängeln auf die gesetzlichen Bestimmungen hin. Daraufhin vereinbarten die Vertragsparteien, dass Ansprüche und Rechte des Käufers wegen eines Sachmangels des Grundstücks und des Gebäudes hiermit abweichend von der gesetzlichen Regelung ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für alle Ansprüche auf Schadenersatz, es sei denn, der Verkäufer handelt vorsätzlich."

Ich kenne mich mit Hauskaufverträgen nicht gut aus, aber kennt jemand den Hintergrund dieser Klausel? Warum sollte man hier bewusst von den gesetztlichen Regelungen abweichen? Ist so eine Klausel Gang und Gebe in Hauskaufverträgen, oder sollte ich hier auf eine Anpassung bestehen?

Wenig später steht noch "Dem Käufer ist der Zustand des Kaufobjekts bekannt, er hat es eingehend besichtigt. Mängel hat er hierbei nicht festgestellt."
-> Wir hatten insgesamt 2 Hausbesichtigungen und können natürlich nicht hinter Wände schauen. Wir haben uns erstmal auf die Angaben des Verkäufers verlassen, der meinte dass keine Mängel bekannt sind.

Würde mich über Antworten sehr freuen. Vielen Dank im Voraus!

Viele Grüße,
Felix M.

-- Editiert von Hauskäufer_2021 am 25.06.2021 22:47

-- Editiert von Hauskäufer_2021 am 25.06.2021 22:51

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Hauskäufer_2021):
Ich kenne mich mit Hauskaufverträgen nicht gut aus, aber kennt jemand den Hintergrund dieser Klausel? Warum sollte man hier bewusst von den gesetztlichen Regelungen abweichen?

Ganz einfach weil man nicht haften will.



Zitat (von Hauskäufer_2021):
Ist so eine Klausel Gang und Gebe in Hauskaufverträgen,

Ja.



Zitat (von Hauskäufer_2021):
-> Wir hatten insgesamt 2 Hausbesichtigungen und können natürlich nicht hinter Wände schauen.

Stimmt. Deshalb sollte man bei so was im Idealfalle auch einen Bausachverständigen mitnehmen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Hauskäufer_2021):
Wir haben uns erstmal auf die Angaben des Verkäufers verlassen, der meinte dass keine Mängel bekannt sind.
Gern nochmal:

https://www.123recht.de/Forum-__f588864.html

Dass ihm keine Mängel bekannt sind, mag sein.
Dass es keine gibt, ist für euch evtl. wichtiger zu wissen?
Was hindert euch, einen Experten mitzunehmen?
Du hast zwar geguckt, aber du dich nicht auskennst, findest du auch keinen Mangel, den ein SV evtl. auf den ersten Blick erkennt...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

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