Üblicherweise wird ein Mietvertrag unbefristet abgeschlossen. Wollen Sie hingegen eine Befristung einführen, ist dies nur unter bestimmten, gesetzlich festgelegten Voraussetzungen möglich. Zugleich bedeutet die Befristung, dass der Mietvertrag keine Verlängerungsmöglichkeit hat und kein Kündigungsschutz nach Ablauf der Befristung besteht. Die Gründe, die zu einer Befristung berechtigen, sind in § 575 BGB normiert, wobei der häufigste sicherlich die Eigennutzung nach Ablauf der Befristung sein wird.
Sind mehrere Mieter vorhanden, so sollte der Mietvertrag von allen Mietern unterzeichnet werden. Dies gilt ebenfalls, wenn es mehrere Vermieter gibt. Auch hier sollte der Mietvertrag von allen Vermietern unterzeichnet werden.
Ihre Vorteile:
- Sie erhalten Ihren befristeten Mietvertrag fertig zur Unterschrift, basierend auf Ihren Anforderungen
- Keine juristischen Vorkenntnisse oder Branchenwissen nötig
- Für Mietvertrag von Einfamilienhaus mit Befristung geeignet
- Hinweise, Hilfen und Tipps helfen Ihnen bei wichtigen Entscheidungen
- Sie können das Dokument herunterladen, ausdrucken und nachträglich ändern
- Ihre Daten werden vertraulich behandelt
- Von erfahrenen Rechtsanwälten erstellt und geprüft
So funktioniert es:
Verfügbare Formate:
Sie erhalten Ihr Dokument in verschiedenen Formen. Versenden Sie PDFs oder bearbeiten Sie das Wordformat DOC nachträglich zu Hause.
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In Zusammenarbeit mit:
Rechtsanwalt
Nicolas Reiser