Ein Mietvertrag für eine Garage sollte zur Sicherheit immer schriftlich geschlossen werden. Zwar kann er auch mündlich vereinbart werden, dabei besteht aber die Gefahr, dass wichtige Regelungen nicht definiert oder beweisbar sind. Dies kann im Streitfall zu Problemen führen. Bei Garagen bestehen nicht dieselben gesetzlichen Kündigungsfristen wie im Wohnraummietrecht. Betriebskosten von Garagen werden oft über Pauschalen abgerechnet und oft wird bei Vermietung einer Garage eine Kaution verlangt.
Ihre Vorteile:
- Für Mietverträge von Garagen geeignet
- Sie erhalten Ihren Garagenmietvertrag fertig zur Unterschrift, basierend auf Ihren Anforderungen
- Keine juristischen Vorkenntnisse oder Branchenwissen nötig
- Befristet, unbefristet oder mit Mindestmietdauer
- Hinweise, Hilfen und Tipps helfen Ihnen bei wichtigen Entscheidungen und Fristen
- Sie können das Dokument herunterladen, ausdrucken und nachträglich ändern
- Ihre Daten werden vertraulich behandelt
- Von erfahrenen Rechtsanwälten erstellt und geprüft
So funktioniert es:
Verfügbare Formate:
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In Zusammenarbeit mit:
Rechtsanwalt
Nicolas Reiser