Rechtssicher die Miete kündigen. Die übliche Kündigungsfrist für Wohnungen beträgt drei Monate. Unter bestimmten Umständen kann der Mieter eine Sonderkündigung aussprechen, bei der kürzere Fristen gelten können.
Hat der Vermieter Ihnen eine Mieterhöhung für Ihre Wohnung angekündigt, um die bestehende Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete anzupassen? Das ist ein typischer Fall, in dem Mietern ein Sonderkündigungsrecht zusteht. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) legt fest, wann der Mieter - auch bei Zeitmietverträgen - außerordentlich kündigen darf.
Haben Sie Nutz- und Nebenflächen wie z. B. Garagen durch separaten Mietvertrag gemietet, müssen diese gesondert gekündigt werden. Möchten Sie sich für die Sonderkündigung vertreten lassen (z. B. da Sie sich im Ausland aufhalten), muss der Bevollmächtigte der Kündigung die schriftliche Original-Vollmacht beifügen.
Ihre Vorteile:
- Sie erhalten Ihr individuelles, ausformuliertes Sonderkündigungsschreiben bei Mieterhöhung
- Für Sonderkündigungen Ihres Mietverhältnisses
- Für private Mieter geeignet
- Hinweise, Hilfen und Tipps helfen Ihnen bei wichtigen Entscheidungen
- Sie können das Dokument herunterladen, ausdrucken und nachträglich ändern
- Ihre Daten werden vertraulich behandelt
- Von erfahrenen Rechtsanwälten erstellt und geprüft