Rechtssicher die Miete kündigen. Unter bestimmten Umständen kann der Mieter eine Sonderkündigung aussprechen, bei der von im Mietvertrag vereinbarten Fristen abgewichen werden kann.
Sind mehrere Personen gemeinsam Mieter, können nach dem Tod eines der Mieter die verbliebenen Mieter innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todes das Mietverhältnis mit einer Frist von 3 Monaten kündigen (gesetzl. Frist). Ebenso gilt diese Frist für Erben des verstorbenen Mieters.
Diese Regelung ist nur relevant für Mietverträge auf bestimmte Zeit, da ansonsten immer mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden kann.
Haben Sie Nutz- und Nebenflächen wie z. B. Garagen durch separaten Mietvertrag gemietet, müssen diese gesondert gekündigt werden. Möchten Sie sich für die Sonderkündigung vertreten lassen (z. B. da Sie sich im Ausland aufhalten), muss der Bevollmächtigte der Kündigung die schriftliche Original-Vollmacht beifügen.
Ihre Vorteile:
- Sie erhalten Ihr individuelles, ausformuliertes Sonderkündigungsschreiben
- Für Sonderkündigungen Ihres Mietverhältnisses
- Für private Mieter geeignet
- Hinweise, Hilfen und Tipps helfen Ihnen bei wichtigen Entscheidungen
- Sie können das Dokument herunterladen, ausdrucken und nachträglich ändern
- Ihre Daten werden vertraulich behandelt
- Von erfahrenen Rechtsanwälten erstellt und geprüft