Bei einem befristeten Untermietvertrag endet das Untermietverhältnis automatisch nach einer festgelegten Zeit. Wenn Sie eine Befristung vereinbaren wollen, ist dies nur unter bestimmten, gesetzlich festgelegten Voraussetzungen (mit besonderem Grund) möglich. Dies ist insbesondere der Eigenbedarf oder bestimmte grundlegende bauliche Veränderungen bzw. Arbeiten am Mietobjekt.
Ein Untermietvertrag sollte immer schriftlich geschlossen werden. Zwar ist er auch mündlich wirksam, man läuft allerdings Gefahr, dass wichtige Regelungen nicht definiert sind. Dies kann im Streitfall zu Problemen führen.
Sind mehrere Untermieter oder Vermieter vorhanden, so sollte der Untermietvertrag von allen unterzeichnet werden.
Vergewissern Sie sich, inwieweit Sie Untermietverträge schließen dürfen. Viele Hauptmietverträge enthalten hierzu Beschränkungen. Eine nicht gestattete Untervermietung kann das gesamte Mietverhältnis gefährden.
Ihre Vorteile:
- Sie erhalten Ihren befristeten Untermietvertrag fertig zur Unterschrift, basierend auf Ihren Anforderungen
- Keine juristischen Vorkenntnisse oder Branchenwissen nötig
- Für befristete Untermietverträge
- Hinweise, Hilfen und Tipps helfen Ihnen bei wichtigen Entscheidungen und Fristen
- Sie können das Dokument herunterladen, ausdrucken und nachträglich ändern
- Ihre Daten werden vertraulich behandelt
- Von erfahrenen Rechtsanwälten erstellt und geprüft