Bei Untermietverträgen mit Mindesmietdauer kann das Untermietverhältnis für einen bestimmten Zeitraum nicht gekündigt werden. Hier wird vereinbart, dass die Möglichkeit einer Kündigung für beide Parteien für einen gewissen Zeitraum ausgeschlossen ist. Ein solcher Ausschluss kann nur für die Dauer von maximal 4 Jahren wirksam vereinbart werden. Eine fristlose Kündigung aus besonderem Grund bleibt möglich.
Ein Untermietvertrag sollte immer schriftlich geschlossen werden. Zwar ist er auch mündlich wirksam, man läuft allerdings Gefahr, dass wichtige Regelungen nicht definiert sind. Dies kann im Streitfall zu Problemen führen.
Ihre Vorteile:
- Sie erhalten Ihren Untermietvertrag mit Mindesmietdauer fertig zur Unterschrift, basierend auf Ihren Anforderungen
- Keine juristischen Vorkenntnisse oder Branchenwissen nötig
- Für Untermietverträge mit Mindestmietdauer
- Hinweise, Hilfen und Tipps helfen Ihnen bei wichtigen Entscheidungen und Fristen
- Sie können das Dokument herunterladen, ausdrucken und nachträglich ändern
- Ihre Daten werden vertraulich behandelt
- Von erfahrenen Rechtsanwälten erstellt und geprüft
So funktioniert es:
Verfügbare Formate:
Sie erhalten Ihr Dokument in verschiedenen Formen. Versenden Sie PDFs oder bearbeiten Sie das Wordformat DOC nachträglich zu Hause.
Vorschau
In Zusammenarbeit mit:
Rechtsanwalt
Nicolas Reiser