Stasi-Akten: Zwei Millionen beantragten Einsicht

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Zahl der Anträge geht aber allmählich zurück

Mehr als zwei Millionen Privatpersonen haben seit 1992 von ihrem Recht auf Akteneinsicht bei der Stasi-Unterlagen-Behörde Gebrauch gemacht. Dies teilte Marianne Birthler, Bundesbeauftragte für die Stasi-Akten, in einem Bericht mit. Auch wenn die Antragszahlen allmählich zurückgingen, würden sie noch weit über dem liegen, was 1991 dazu erwartet wurde, heißt es in dem Bericht.

Das Lesen der "Akte" sei vor allem eine Möglichkeit für ehemalige DDR-Staatsbürger, ihre "informationelle Selbstbestimmung" zurückzugewinnen. Neben Privatpersonen hätten vor allem öffentliche und nichtöffentliche Stellen aus den neuen Bundesländern die Möglichkeit genutzt, Einblick in die Unterlagen zu nehmen.

Ausgelöst durch eine Klage von Altbundeskanzler Helmut Kohl und eine sich daran entfachende Diskussion über die Verwendung von Stasi-Unterlagen kam es vor einem Jahr zur Änderung der Rechtsgrundlage. Unterlagen über Personen der Zeitgeschichte wie zum Beispiel Politiker dürfen seit dem nur mit deren Einverständnis herausgegeben werden. Befürchtungen, durch die eingeschränkte Unterrichtung sei keine vollständige Geschichtsaufarbeitung mehr möglich, haben sich laut Bericht bis jetzt nicht bewahrheitet. Danach konnten auch im letzten Jahr in zahlreichen Fällen Unterlagen an Medien und Wissenschaft herausgegeben werden, ohne dass es in einem einzigen Fall zu einer juristischen Beanstandung kam.