Die Partnerschaftsgesellschaft - Etwas für Freiberufler

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Die Partnerschaftsgesellschaft - Etwas für Freiberufler

Seit dem 1. Juli 1995 existiert die rechtsfähige Gesellschaftsform der Partnerschaftsgesellschaft, die ausschließlich Freiberuflern, wie beispielsweise Ärzten oder Anwälten vorbehalten ist. Hierbei handelt es sich aber auch um eine Personengesellschaft, bei der die Gesellschafter persönlich haften.
Im Unterschied zur GbR bietet das Gesetz hier nun aber eine Möglichkeit, das Haftungsrisiko der einzelnen Gesellschafter einzugrenzen. - Durch Allgemeine Geschäftsbedingungen soll nur derjenige Partner haften, der für die bestimmte Leistung verantwortlich ist.

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Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Die Partnerschaftsgesellschaft - Etwas für Freiberufler
Seite  2:  Partnerschaft - Warum?
Seite  3:  Wie wird die Partnerschaftsgesellschaft gegründet?
Seite  4:  Die Haftung
Seite  5:  Steuerrechtliches der Partnerschaftsgesellschaft
Seite  6:  Wechsel der Gesellschaftsform
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