Die Partnerschaftsgesellschaft - Etwas für Freiberufler
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Seit dem 1. Juli 1995 existiert die rechtsfähige Gesellschaftsform der Partnerschaftsgesellschaft, die ausschließlich Freiberuflern, wie beispielsweise Ärzten oder Anwälten vorbehalten ist. Hierbei handelt es sich aber auch um eine Personengesellschaft, bei der die Gesellschafter persönlich haften.
Im Unterschied zur GbR bietet das Gesetz hier nun aber eine Möglichkeit, das Haftungsrisiko der einzelnen Gesellschafter einzugrenzen. - Durch Allgemeine Geschäftsbedingungen soll nur derjenige Partner haften, der für die bestimmte Leistung verantwortlich ist.
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