Neuigkeiten zum Abgasskandal - Jetzt vom Kauf zurücktreten!
Mehr zum Thema: Kaufrecht, Abgasskandal, Betrug, Rücktritt, Rückabwicklung, VW, Volkswagen, DieselTrotz Software-Update - Nutzen Sie Ihren Rücktrittsanspruch noch vor der Verjährung
Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist auch dann möglich, wenn bereits ein Softwareupdate vorgenommen und das Fahrzeug anschließend weiter genutzt wurde. Diese Entscheidung des Oberlandesgericht Köln vom 28.06.2018 hat bundesweit erstmalig eine Signalwirkung für viele Autokäufer, die von dem Abgasskandal betroffen sind. Ihnen steht somit die Möglichkeit der Rückabwicklung zu, wodurch Sie Ihren “Schummel-Diesel” loswerden können. Es ist daher ratsam, möglichst zeitnah zurückzutreten, da die Ansprüche zum Ende des Jahres verjähren. (Az.: 27 U 13/17)
Im aktuellen Urteil vor dem OLG lag der typische Fall vor: Ein Käufer hatte im April 2015 einen gebrauchten VW Eos mit dem manipulierten Dieselmotor EA 189 gekauft. Als der Abgasskandal bekannt wurde, setzte der Käufer eine Frist von 3,5 Wochen, in der das Fahrzeug nachgebessert oder ein mangelfreies Fahrzeug des gleichen Typs geliefert werden sollte. Daraufhin verwies der Verkäufer auf die geplante Rückrufaktion Anfang 2016, allerdings geschah bis Mitte Januar nichts, weshalb der Käufer vom Kaufvertrag zurücktrat und die Rückabwicklung forderte. Das geplante Software-Update stand erst im September 2016 zur Verfügung.
Fahrzeug bereits durch installierte Manipulationssoftware mangelhaft
Aus der Urteilsbegründung ist zu entnehmen, dass der Verbraucher erwarten darf, dass der Hersteller die für den Fahrzeugtypen erforderliche Genehmigung, nicht eine Täuschung, erwirkt habe. Das Fahrzeug ist bereits durch die installierte Manipulationssoftware mangelhaft. Allein die Verwendung einer Software, die den Betrieb des Fahrzeugs auf einem Prüfstand erkennt und dort einen Betriebsmodus mit geringen Stickoxid-Emissionen umschaltet, stelle einen Mangel dar.
Das Fahrzeug kann somit nicht die übliche Beschaffenheit aufweisen. Da der Käufer jedoch ein rechtmäßiges und redliches Verhalten des Herstellers erwarten darf, kann er auch nach Setzung der Frist zurücktreten. Es ist jedoch nicht zumutbar gewesen, die ungewisse Zeit bis zum Update abzuwarten. Aus diesem Grund sei zur Nacherfüllung eine Frist von sieben Wochen angemessen. Weiterhin müsste der Kläger dem Verkäufer keine erneute (zweite) Möglichkeit zur Nachbesserung geben, da der Verkäufer ohnehin die Mangelhaftigkeit bestreitet und kein neues Software-Update in einem angemessenen Zeitrahmen anbietet kann.
Software-Update gilt nicht als akzeptierte Nachbesserung
Haben Sie das Update bereits durchführen lassen, so steht Ihnen der Anspruch dennoch zu, denn laut dem OLG Köln bedeute die Durchführung des Software-Updates nicht, dass der getäuschte Käufer diese als Nachbesserung akzeptiere. Der kaufrechtliche Mangel wurde zu keinem Zeitpunkt anerkannt. Das Software-Update wurde lediglich zur Verfügung gestellt, wodurch die Käufer das Fahrzeug sicher nutzen konnten. Laut der Entscheidung seien Kunden nicht dazu verpflichtet, auf Aussagen des Herstellers oder des Kraftfahrtbundesamtes zu vertrauen.
Die Händler müssen also nun eindeutig die Schummel-Diesel zurücknehmen und den betrogenen Käufern den Kaufpreis erstatten. Hiervon wird lediglich eine geringe Entschädigung abgezogen. Im Urteil wurde ein Nutzungswertersatz in Höhe von 0,08 € pro gefahrenen Kilometer zum Zeitpunkt der Rückgabe festgelegt.
Gute Aussichten für betroffenen Autokäufer
Für Betroffene sind die Erfolgsaussichten mit diesem Urteil äußerst positiv. Zudem ist das Vorgehen für Sie mit einem geringen Aufwand verbunden, da die Beweislast nicht bei Ihnen liegt. Laut OLG Köln trägt der Verkäufer nun nicht nur die Beweislast dafür, dass das Update “funktioniert”, sondern auch dafür, dass es nicht zu weiteren Sachmängeln gekommen ist. Daher empfehlen wir Ihnen, Ihren Anspruch möglichst zeitnah geltend zu machen. Sofern Sie eine Beratung oder Vertretung wünschen, stehen wir Ihnen in unserer Kanzlei sehr gerne zur Verfügung.
Tipp: Nutzen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung
Mittlerweile decken alle Rechtsschutzversicherungen Verfahren bezüglich des Abgasskandals. Nutzen Sie also diese Möglichkeit, sofern Sie die Versicherung bereits zum Zeitpunkt des Kaufes abgeschlossen haben.