Mai 2025: Abmahnung der Sound Guardian GmbH wegen Fire (Scooter) o. Popcorn (Rework) erhalten? Wir helfen!
Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Abmahnung, Sound, Guardian, Fire, ScooterAuch im Mai 2025 (Stand 20.05.2025) erreichen uns fast täglich viele Anfragen von Nutzern, die eine Abmahnung von der Sound Guardian GmbH erhalten haben, weil sie angeblich die Tonaufnahmen Fire von Scooter oder Popcorn (Rework) von Mike Candys & Jack Holiday auf TikTok oder Instagram ohne Lizenz verwendet haben. In diesem Artikel erhalten Sie eine erste Einschätzung sowie wertvolle Hinweise dazu, wie Sie auf eine solche Abmahnung reagieren können.
- Aktuelle Abmahnwelle der Sound Guardian GmbH
Seit einigen Wochen erhalten immer mehr Nutzer sozialer Netzwerke wie TikTok oder Instagram Abmahnungen von der Sound Guardian GmbH. Auch heute (20.05.2025) haben wir von einem betroffenen Nutzer zwei Abmahnschreiben zur Prüfung bekommen.
In beiden Schreiben wird den Betroffenen vorgeworfen, die Lieder „Fire" von Scooter oder „Popcorn (Rework)" von Mike Candys & Jack Holiday ohne die nötige Lizenz auf TikTok oder Instagram gepostet zu haben. Die Sound Guardian GmbH beansprucht Exklusivrechte an den fraglichen Tonaufnahmen.

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Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die aktuellen Abmahnungen der Sound Guardian GmbH und zeigt Ihnen auf, wie Sie am besten reagieren.
Weitere Informationen zu ähnlichen Fällen finden Sie in unseren bereits veröffentlichten Artikeln hier auf 123Recht.de:
- Worum geht es bei den Sound Guardian Abmahnungen?
In den Abmahnungen wird den Nutzern vorgeworfen, dass sie die Lieder „Fire" von Scooter oder „Popcorn (Rework)" von Mike Candys & Jack Holiday ohne die erforderliche Genehmigung in ihren TikTok- oder Instagram-Videos verwendet haben. Die Sound Guardian GmbH behauptet, über Exklusivrechte an den betreffenden Musikstücken zu verfügen.
Zudem wird in den Abmahnungen angenommen, dass die Nutzung der Musik in einem gewerblichen Kontext erfolgte, was dazu führe, dass die Lizenzvereinbarungen von TikTok oder Instagram nicht ausreichen würden. Die Behauptung lautet, dass eine unrechtmäßige öffentliche Zugänglichmachung der Musikstücke vorliegt. Wichtig ist jedoch, dass in jedem Fall geprüft werden muss, ob tatsächlich eine gewerbliche Nutzung vorlag. Auch dabei können wir Sie unterstützen.
- Was fordert die Sound Guardian GmbH von den Betroffenen?
In den uns vorgelegten Abmahnschreiben wird eine Zahlung von insgesamt 10.550 Euro (zzgl. 7 % Umsatzsteuer) für die Nutzung der beiden Titel „Fire" und „Popcorn (Rework)" verlangt. Die Zahlungsfrist endet am 06. Juni 2025.
Wichtig:
Zahlen Sie keinesfalls ohne vorherige rechtliche Prüfung durch einen Anwalt!
- Unsere Empfehlungen zum Umgang mit einer Sound Guardian Abmahnung
Wenn auch Sie eine Abmahnung der Sound Guardian GmbH erhalten haben, sollten Sie ruhig und überlegt handeln. Wir empfehlen Ihnen, folgende Schritte zu befolgen:
a. Nehmen Sie die Forderung ernst und beachten Sie die Fristen
Sollte tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegen, könnten die rechtlichen und finanziellen Folgen erheblich sein. Ignorieren Sie die Abmahnung keinesfalls und lassen Sie keine Fristen verstreichen, da dies in einem gerichtlichen Verfahren enden könnte, was wiederum zusätzliche Kosten nach sich ziehen kann.
b. Kein direkter Kontakt zur Sound Guardian GmbH
Vermeiden Sie es, direkt mit der Sound Guardian GmbH in Kontakt zu treten oder selbst Stellung zu nehmen. Lassen Sie sich von uns rechtlich beraten.
c. Keine voreiligen Zahlungen leisten
Zahlen Sie keinesfalls, bevor ein auf Urheberrecht spezialisierter Anwalt die Abmahnung geprüft hat. In vielen Fällen gibt es Möglichkeiten, die Forderungen zu hinterfragen, da diese oft unangemessen hoch angesetzt sind. Ob dies auch auf Ihren Fall zutrifft, können wir gemeinsam prüfen. Nutzen Sie dafür gerne unsere kostenfreie Erstberatung.
d. Lösungsmöglichkeiten bei einer berechtigten Abmahnung
Falls sich herausstellt, dass die Vorwürfe der Sound Guardian GmbH berechtigt sind, können wir Ihnen in der Regel helfen, eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu finden. Ziel ist es, die Angelegenheit rechtssicher und schnell zu beenden.
5.Kostenlose Erstberatung bei der Kanzlei Dr. Newerla
Senden Sie uns einfach Ihr Abmahnschreiben zu und erhalten Sie eine unverbindliche Ersteinschätzung. Unsere erste Beratung ist selbstverständlich kostenlos.
Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0471/483 99 88 0 oder gerne per E-Mail an info@drnewerla.de. Bitte senden Sie uns die Sound Guardian-Abmahnung vorher zu, damit wir uns optimal in Ihren persönlichen Fall einarbeiten können.
Wir vertreten Sie zu einem fairen Festpreis – deutschlandweit!
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-
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