HILFE!!!
Ich bin zum 3. male beim Ladendiebstahl von der Polizei erwischt worden.
1. Ladendiebstahl im nov. 2007 bei Jet - Warenwert 10 €. Verfahren wurde eingestellt.
2. Ladendiebstahl im Dez. 2007 bei Lidl - Warenwert 5 €. 30 Tagessätze zu 30€ zahlen müssen. Danach Verfahren eingestellt.
3. Ladendiebstahl am 14.05.2008 bei Treff - Warenwert 10 €.
HILFE, was kommt nun auf mich zu????????????????????????????????
Eintrag ins Führungszeugnis?
Muss ich vor Gericht?
Solzial- oder Arbeitsleistung machen?
Auflagen wie z.b. ne therapeutin oder sowas?
HILFE!!!!!!!!
Bin total verzweifelt und möchte mich echt fast umbringen!
Zum 3. mal Ladendiebstahl
--- editiert vom Admin
Danke für die Antwort!!
Ich bin echt verzweifelt ... könnt ihr mir glauben ... wie dumm man sein kann ...
ABER BITTE HELFT MIR!!!
Was kann passieren bzw. kommt auf mich zu?????????????????????????????????????????????????????????
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
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Wieso wollen Sie sich gleich umbringen? Was ist denn das für eine Kurzschlußhandllung?! Besser wäre es, Sie würden sofort sich um eine Therapiestelle kümmern. Das könnte dann schon mal als psoitiv bewertet werden. Ein Verfahren wird es mit Sicherheit geben und die Geldstrafe wird diesmal auch höher ausfallen.
*******, eine Therapiestelle?
echt? Wie kann die aussehen?
Wo kann ich mich da erkundigen?
Gegen oder wegen was wollen Sie denn eine Therpie machen?
Es wird hier eine Geldstrafe geben, mit der sie dann auch einen Eintrag ins Führungszeugnis bekommen, da es die 2te innerhalb von 5 Jahren ist.
und möchte mich echt fast umbringen!
Wozu? Hören Sie doch einfach auf Straftaten zu begehen...
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"
versuch mal eine allgemeine antwort zu geben.
soviel ich gelesen habe, passiert ein eintrag ins pol. führngszeugnis ab einer geldstrafe von 90 tagessätzen oder einer gefängnisstrafe ab 3 monaten. bei dreimal erwischt worden sein, wird es möglicher weise noch nicht ausreichen. ist aber nur eine vermutung von mir.
es wird wohl eine geldstrafe kommen, vemutlich um einiges höher, als die letzte.
es lohnt sich nicht, diebstahl zu begehen.
sie können nur billiger einkaufen, wenn sie ihre ware bezahlen und sich so geldstrafen und gerichtskosten erparen.
wenn sie keinen widerspruch einlegen,(die komende geldstrafe also annehmen) wird es von der gerichtlichen seite aus, wahrscheinlich, zu keiner gerichtsverhandlung kommen.
wenn sie weiterhin diebstähle begehen werden, landen sie demächst im knast.
das kommt auf die richter an, wie diese ihre wirtschaftich schädigenden straftaten beurteilen werden. als kavaliersdelikte gelten diebstähle gewiss nicht. auch wenn es nur kleinere beträge sind. den unternehmen entstehen u.umständen jährlich verluste in millionenhöhe. dadurch wird auch die allgemeinheit mitgschädigt, also wir alle, die das unsoziale verhalten der diebe in form von preisaufschlägen ausbaden müssen.
denken sie mal drüber nach.
mfg
hepri
Taubenblau ist auch an Tauben schön.
-- Editiert von hepri am 14.05.2008 13:16:54
-- Editiert von hepri am 14.05.2008 13:18:42
--- editiert vom Admin
vielen dank lieber hepri, das baut doch ein bissl auf.
ich muss meine konsequenzen daraus nun endlich ziehen.
ich hoffe, dass ich wirklich nicht vor gericht, therapie oder sowas muss.
aber ich muss mir im kopf klar werden, dass diebstahl nicht die lösung sein kann.
hab halt z.Z. (seit mitte 07) richtige psychische, physische und finanzielle probleme. vielleicht wäre hier von mir eine therapie angebracht.
Info von den "anderen": Kann es sein dass hepri falsch liegt????
kommt doch noch mehr auf mich zu????????
Wieso nehmen Sie nicht den Rat an und beginnen damit mal einen Psycholgen aufzusuchen??? *Ironiean* Falls Sie weiterklauen wollen, wäre allerdings Selbstmord eine Alternative. *Ironieaus*
ironie ist bei mir heut fehl am platze.
weiß jemand noch aus erfahrung was anderes?
was kann mir schlimmstens passieren?
--- editiert vom Admin
Was die Vorstrafe / Führungszeugnis angeht, liegt hepari auf jeden Fall falsch, da 2 Geldstrafen innerhalb von 5, bzw. 6 Jahren immer zu einem Führungszeugniseintrag führen, egal wie hoch die sind.
Ansonsten müssen Sie sich halt einen Therapeuten, für 'Ihre' speziellen psych. Probleme suchen.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"
ach du sch...
doch soooo schlimm?
wo kann ich gute therapeuten suchen?
Folgende Registereinträge finden keinen Eingang in das Führungszeugnis (Aufzählung ist nicht abschließend):
1. Jugendstrafen bis zu einer bestimmten Höhe,
2. erstmalige Geldstrafen, die nicht höher als 90 Tagessätze liegen (§ 32 (2)5 BZRG
),
3. erstmalige Verurteilungen von drogenabhängigen Straftätern, die zwei Jahre Freiheitsstrafe nicht überschreiten und die Vollstreckung der Strafe nach (§ 35 BtmG) zugunsten einer Therapie zurückgestellt, und nach erfolgreicher Therapie nach § 36 BtmG zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie wenn die weiteren diesbezüglichen Bedingungen des § 32 (2)6 BZRG
erfüllt sind.
http://de.wikipedia.org/wiki/Polizeiliches_F%C3%BChrungszeugnis
hier das noch.
http://www.bundesjustizamt.de/cln_049/nn_257944/DE/Themen/Strafrecht/BZR/BZRInhalte/Geldstrafen.html
Eben:
erstmalige
Geldstrafen, die nicht höher als 90 Tagessätze liegen (§ 32 (2)5 BZRG
),
Hier geht es aber nicht um eine 'erstmalige Geldstrafe', sondern um die 2te.
Wenn ich mich recht entsinne, bin sogar ich der Verfasser des Wikipedia Artikels gewesen, den Sie da zitieren
hier das noch...
Dort steht sinngemäß genau das selbe (kann ja auch kaum anders, da es eben die Rechtslage ist.) Ich wiederhole: Wenn es bereits eine Geldstrafe gibt und innerhalb von 6 Jahren eine neue, 2te hinzukommt, wird min. die 2te -unabhängig von der Höhe- ins Führungszeugnis eingetragen.
Eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen ist jedoch nur dann nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen, wenn es sich nicht um eine Verurteilung nach den §§ 174
-180 oder 182
des Strafgesetzbuchs handelt und im Register keine weitere Strafe eingetragen ist (§ 32 Abs. 2 Nr. 5a
letzter Absatz des Bundeszentralregistergesetzes – BZRG -). Sobald eine weitere Verurteilung im Register vermerkt ist, ist jede Verurteilung zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen für die Dauer von 3 Jahren (zu rechnen ab Urteilstag) in das Führungszeugnis aufzunehmen (§ 34 Abs. 1 Nr. 1a BZRG
).
@Karin
Wo Sie einen guten Therapeuten finden, kommt darauf an, welcher Natur Ihr Problem ist. Wenn Sie -beispielsweise- ein Drogenproblem haben, müssen Sie sich an einen Drogentherapeuten wenden, wenn Sie eine Persönlichkeitsstörung haben an einen Therapeuten, der sich damit auskennt.
Wo kommen Sie denn her (Stadt)?
@!!Streetworker!!
ihr dürft mich alle duzen.
VIELEN DANK Streetworker für deine hilfe und rat.
ich komme aus bad urach, nähe reutlingen, nähe stuttgart ...
wird mir es als auflage gemacht, nen therapeut zu suchen und dort hinzugehen zu beispielsweise mindestens 10mal oder so?
werden die einträge aus dem führungszeugnis auch mal gestrichen? zwecks neubewerbung ....
wollte vorhin nochmals zum discouner und mich persönlich enschuldigen und fragen, ob er die anzeige zurückzieht. geht das überhaupt? Polizei war ja schon da und haben mich vernommen. ich habe gesagt, dass ich die sachen die ich im rucksack geklaut habe ganz vergessen habe zu zahlen an der kasse und die sachen in mener einkaufstüte hätte ich ja gezahlt. ich sagte zur polizei, dass ich noch total im geschäft bin mit meinem kopf, da es in der versperpause war.
bringt irgendwas was?
was kann ich tun?
wird mir es als auflage gemacht, nen therapeut zu suchen und dort hinzugehen
In diesem Fall normalerweise nicht, da das nicht so einfach geht. Aber Du solltest vielleicht einfach freiwillig gehen, wenn Du ein Problem hast, denn wenn Du so weitermachst, landest Du früher oder später im Knast.
werden die einträge aus dem führungszeugnis auch mal gestrichen?
Nach 3 Jahren.
Entschuldigen ist nie schlecht. Den Strafantrag wird das Kaufhaus aber zu 99% nicht zurückziehen, da die Sache schon läuft.
Dies hier ist eine Beratungsstelle für Straffälligenhilfe in Reutlingen. Vereinbaren Sie da mal einen Termin. Dort kann man Sie etwas betreuen und Ihnen ggf. auch einen Therapeuten vermitteln:
Hilfe zur Selbsthilfe e. V.
Rommelsbacherstr. 1
72760 Reutlingen
Tel. (07121) 3878940
Fax (07121) 3878948
info@hzsh.de
http://www.hilfezurselbsthilfe.org/hzsh.html
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"
-- Editiert von !!streetworker!! am 14.05.2008 22:53:26
Danke Streetworker.
noch eine Frage hätte ich:
Kann es sein, dass ich vor Gericht muss oder sowas ähnliches?????????????
Hi,
gerade bei Ihnen könnte das Gericht durchaus zu der Meinung kommen, daß eine Verhandlung auf Sie mehr Eindruck macht als ein Strafbefehl. Insofern ist das recht wahrscheinlich.
Gruß vom mümmel
oh nein... vor gericht?
amtsgericht oder was für eins ist da zuständig dann??
Ja, das Amtsgericht, Strafabteilung, und dort der (Einzel-)strafrichter. Der kann maximal 2 Jahre Freiheitsstrafe aussprechen, mehr können Sie also nicht bekommen ;-)
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Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"
Das geht dann aber auch ohne Bewährung!
brandaktuell ...
komme gerade von der polizei. dort wurden mir fingerabdruck und lichtbild gemacht, da der ladendiebstahl dann das 4. delikt war in m einer "akte".
****, jetzt bin ich echt registriert ...
das war nun der 4. ladendiebstahl ... wie soll das nun weiter gehen?
habe total probleme finanziell und psychisch. nun hab ich gestern noch mitbekommen, dass ich bis ende mai entlassen werde. voll der ******. was soll ich nur tun?
--- editiert vom Admin
@Karin
Ich habe Ihnen eine Anschrift genannt. Dort melden und um Hilfe nachfragen müssen Sie schon selber. Ins Haus tragen wird Ihnen die Hilfe niemand.
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Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"
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