Anschrift an Arbeitgeber und Krankenkasse EILT

2. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
easychecker
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anschrift an Arbeitgeber und Krankenkasse EILT

Hallo zusammen,

kann ich der Krankenkasse und meinem Arbeitgeber eine Adresse mitteilen, wo ich nicht derzeit gemeldet bin.
Der Hintergrund ist der, dass ich auf Auslandreise gehe und meine Wohnung untervermieten möchte. Ich möchte mich noch nicht ummelden, da ich nicht genau weiss wie lange ich Tour bin. Ich bin Angestellt und für die nächsten 6 Monate freigestellt.

Ist es rechtlich ein Problem, wenn ich das mache ? Die neue Anschrift ist die meines Bruders, ich habe seinerzeit seinen Mietvertrag als Bürgen unterschrieben, somit steht ich auch im Mietvertrag drin!

Vielen Dank für eure Antworten im voraus

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Bestellen Sie doch einfach Ihren Bruder ganz offiziell zu empfangsbevollmächtigten für die Post von AG und Krankekasse. Ich vermute mal, dass das auch der nähere Grund dafür ist, warum die Post nicht an Ihre bisherige Anschrift gehen soll, sondern an Ihren Bruder.

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