Meldung an Arbeitgeber (Krankenkasse)

14. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.01.2021 22:18:17
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Meldung an Arbeitgeber (Krankenkasse)

Hallo alle zusammen,
ich habe eine Frage zur AU-Bescheinigung.
Ich arbeite 20 Stunden an 4 Tagen die Woche.
Freitags ist mein freier Tag.
Habe mich aber jetzt für Heute, also den Donnerstag nur für einen Tag krank gemeldet, weil ich einen kleinen Eingriff hatte und mein Arbeitgeber nichts davon weiß, weil ich es aus persönlichen Gründen nicht sagen wollte.

Da ich aber die Möglichekit habe beim Arbeitgeber die AU-Bescheinigung ab dem 3 Tag einzureichen, bin ich trotzdem verpflichtet die AU beim Arbeitgeber oder bei der Krankenkasse einzureichen?

Bin für eine schnelle Antwort sehr dankbar.


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16874 Beiträge, 6307x hilfreich)

Wenn du nur diesen einen Tag ausfällst, musst du keine AU einreichen. Wenn aber deine Arbeitsunfähigkeit andauert, muss die AU nach dem 3. Tag beim AG vorliegen, dann aber für die ganze Zeit der Verhinderung. M.a.W. die Rechnung ist insofern kniffelig, als der 3. Tag schon ins WE fällt und du dann kaum an eine AU kommst.
Du müsstest dich also heute noch oder spätestens morgen entscheiden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 277x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Wenn du nur diesen einen Tag ausfällst, musst du keine AU einreichen.
Wo kann ich das nachlesen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16874 Beiträge, 6307x hilfreich)

Lies das EntgFzG.
Die Gewerkschaft verdi oder deren Vorläufer hatte es Mal auf den Slogan verdichtet: in den ersten drei Tagen bist du dein eigener Arzt.
Wobei hier als bekannt vorausgesetzt wird, dass der AG freilich die Vorlage der AU auch ab Tag 1 verlangen kann, wovon in der Anfrage allerdings keine Rede ist.

0x Hilfreiche Antwort

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