Guten Tag,
ich arbeite in einem Unternehmen, dass mehrere eigenständige Filialen hat, die aber unter einer Gesamtleitung stehen.
Nun habe ich in der ersten Filiale 8 Monate gearbeitet und ein Arbeitszeugnis zeitnah ausgestellt bekommen, direkt im Anschluss hatte ich in einer 2.Filiale 3,5 Monate ein Krankheitsvertretung übernommen. Im Anschluss daran bekam ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag in einer 3. Filiale. Ich bin ein 450-Euro-Beschäftigter im Niedrig-Lohn-Sektor. Nun möchte ich schon seit 3 Monaten ein Arbeitszeugnis von Filiale 2, weil ich mich gerne weiter bewerben möchte. Natürlich soll der Arbeitgeber hiervon nichts wissen. Aber nichts passiert. Habe ich überhaupt einen Anspruch, wenn ja was kann ich tun?
Anspruch auf Arbeitszeugnis Minijobber
20. September 2015
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Frage vom 20. September 2015 | 08:56
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Anspruch auf Arbeitszeugnis Minijobber
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#1
Antwort vom 20. September 2015 | 18:19
Von
Status: Weiser (17356 Beiträge, 6464x hilfreich)
Ja natürlich hast du einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis wie jeder andere AN auch. Bei einem Dreieinhalbmonatsjob kann das naturgemäß nicht sonderlich viel sein. Und warum soll deine jetzige Filiale nichts davon wissen dürfen??
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