Arbeitslos melden - Pflicht?

23. September 2003 Thema abonnieren
 Von 
veru
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitslos melden - Pflicht?

Hallo,

ich habe im August eine neue Arbeitstelle angetreten und bin abslout unglücklich und überfordert mit den Anforderungen. ZB muss ich abends und am Wochenende permanent über das Firmenhandy errreichbar sein und an den Wochenenden ca. 20 Anrufe entgegennehmen, auf Veranstaltungen des Kuden vor Ort sein (Wochenenden) und das alles ohne Bezahlung und Ausgleich.
Wenn ich nun selbst kündige (Probezeit) werde ich ja vom Arbeitsamt gesperrt und erhalte keine Leistungen - muss ich mich trotzdem beim Arbeitsamt melden?

Danke!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Luis Fernando Ureta
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 59x hilfreich)

guten tag!
der ansatz ist meines erachtens schon falsch. wenn der arbeitgeber (vertragswidrige) leistungen verlangt, würde ich auf meine ansprüche bestehen und es dann dem arbeitgeber überlassen, die kündigung auszusprechen. dann droht auch keine sperrzeit.
ureta

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#2
 Von 
veru
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort!
In meinem Vertrag steht leider dass branchenübliche Überstunden nicht ausgeglichen werden und mit dem Gehalt abgeglichen sind sowie dass Arbeitsort und Zeit vom Arbeitgeber jederzeit geändert werden können.

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#3
 Von 
Rechtsanwalt Luis Fernando Ureta
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 59x hilfreich)

Mit solchen Formulierung wird der Arbeitgeber wohl nicht allzuweit kommen. Die Rechtsprechung kippt augenblicklich zahlreiche dieser pauschalen Klauseln. Ich würde mich an einen Anwalt vor Ort wenden oder hier einen raussuchen. Da aber der Vertrag geprüft werden muß und es taktisch um die Vermeidung der Sperrzeit geht, halte ich das persönliche Gespräch für unverzichtbar.

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