Ausbildung wird erneut verwehrt!

18. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
Headi
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Ausbildung wird erneut verwehrt!

Guten Morgen,

ich habe mittlerweile mehrmals versucht eine Ausbildung zu erlangen, damit ich dem Arbeitsmarkt in Zukunft als Qualifizierte Kraft zur Verfügung stehen kann.

Ich habe meine Ausbildung im Jahre 2002 wegen Problemen mit dem Ausbildungsbetrieb abgebrochen. Das Ganze habe ich damit begründet, dass ich nicht zu wichtigen Lehrgängen angemeldet wurde, regelmäßig arbeiten verrichten mußte, welche mit der Ausbildung nichts zu tun hatten, und zusätzlich mehr Überstunden als erlaubt machen mußte, teils auch unbezahlte!

Weder ich, die Handwerkskammer noch die Agentur für Arbeit, konnten mich in einem anderen Betrieb unterbringen.
Daher hat es mich von 2003 bis 2007 zur Bundeswehr gezogen!

Nach dieser Zeit habe ich erneut versucht eine Ausbildung zu beginnen. Außer den Erwerb von Schweißerscheinen, hat es zu nichts gereicht.
Nach 9 Monaten in der Zeitarbeit war erneut Schluß mit arbeiten.
Nach dieser Zeit hat die Agentur für Arbeit mir versichert, dass ich eine Duale Ausbildung zum Industriemechaniker erlangen darf!
Diese Sache ist an meinen ALG I Leistungen gescheitert!
Diese sind nämlich ausgelaufen, konnten nicht verlängert werden!

Die Jobagentur sollte die Ausbildung dann fördern. Hat sie aber nicht, da dort der Grundsatz zählt, dass man seinen Lebensunterhalt selbst sichern muß. Daher werden keine Ausbildungen gefördert!

Jetzt habe ich nach langer Arbeitslosigkeit endlich einen Ausbildungsbetrieb gefunden, und einen Ausbildungsvertrag unterschrieben!
Dazu benötige ich aber BAB, da ich mit meiner Freundin und unserem Sohn sonst weit unter unserem Bedarf liegen würde.
Ein zweites Kind kommt im nächsten Monat dazu!

Ich habe bisher einen Antrag telefonisch gestellt!
Nach 3 maligen anrufen beim Servicecenter kam dann auch endlich der erwartete Rückruf.
Mein zuständger Arbeitsvermittler kann den Antrag nicht bewilligen, da ich schon über eine 3 Jährige Berufserfahrung verfügen würde!

Darauf habe ich heute erneut beim Amt angerufen. Es wurde mir dort bestätigt, dass ich keinen Anspruch auf BAB haben werde.
Die Begründung liegt bei meiner 4 Jährigen Bundeswehrdienstzeit.

Jetzt frage ich mich, was da angerechnet werden kann, da ich dort keiner Arbeit nachgegangen bin, welche mir in der Zivilen Wirtschaft helfen kann.

Die Grundsätze, wer arbeit will, der kriegt auch welche, und dass man freie Berufswahl hat, stimmen mal überhaupt nicht.

Wie kann es sein, dass man ewig Riegel vorgeschoben bekommt?

Ich möchte unbedinngt einen Berufsabschluß erlangen, um dem Arbeitsmarkt auf atraktive Art und Weise zur Verfügung stehen zu können.
Ewig scheitert es an den Ämtern.

Was soll ich tun? Irgentwan ist die Kraft auch mal aufgebraucht. Ich kämpfe seit 2007 und krieg ewig auf die fresse!


Gruß

Headi




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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1343x hilfreich)

Zunächst einmal, telefonisch läßt sich nichts regeln,
insbesondere nichts beantragen.
Stellen Sie Anträge schriftlich per Einwurfeinschreiben.
Dann haben Sie auch die Möglichkeit gegen die Bescheide Widerspruch einzulegen.
Wenn es am Unterhaltsgeld mangelt, lassen Sie sich beim Sozialamt beraten. Möglicherweise steht Ihnen ergänzende
Sozialhilfe zu. Werden Sie Mitglied in einer Arbeitslosenorganisation. Auch dort werden Sie beraten.


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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3789x hilfreich)



.......und stellen Sie Ihre Frage noch im Unterforum Sozialrecht, da kennt man sich im Umgang mit Ämtern besser aus.

Wenn Sie derzeit -bzw. schon länger- arbeitsuchend gemeldet sind und keinen Berufsabschluss haben, dann verstehe ich nicht, warum Ihnen keine Umschulung bewilligt wird!? Irgendwann sollten Sie im Interesse der A-Agentur ja mal auf eigenen finanziellen Beinen stehen können. Vielleicht sind Sie auch nur an den falschen Sachbearbeiter geraten....

Viel Erfolg!

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127418 Beiträge, 40802x hilfreich)

quote:
Außer den Erwerb von Schweißerscheinen, hat es zu nichts gereicht.

Wie ist das mit dem 'hat es zu nichts gereicht' gemeint? Finanziell? Zeitlich? Cerebral?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18525 Beiträge, 6777x hilfreich)

/// Die Grundsätze, wer arbeit will, der kriegt auch welche, und dass man freie Berufswahl hat, stimmen mal überhaupt nicht.

Den Grundsatz widerlegt deine Geschichte nicht. Wohl aber zeigt sie, dass der Zugang zu staatlichen Geldern an formale und inhaltliche Bedingungen geknüpft ist.
Dann, scheint mir, hast du auch einige Möglichkeiten liegen lassen: Werden keine Schweißer mehr gebraucht? Hättest du bei der Bundeswehr nicht eine Ausbildung machen können?
Schwer zu sehen, wie ein Forum wie dieses helfen soll, zumal ich keinen Bezug zum Arbeitsrecht sehe. Was dir helfen könnte? Vielleicht eine ausführliche Analyse deiner Lebenssituation incl. einer klaren Orientierung, was genau du eigentlich kannst und willst.

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#5
 Von 
Kalfaterer
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 25x hilfreich)

Ich würde Dir empfehlen einerseits Deinen Sachverhalt in einem anderen Forum zu stellen, da hier Arbeitsrechtliche Dinge diskutiert werden.

Auf der anderen Seite ist es hinlänglich bekannt, dass die Sachbearbeiter in den Agenturen einmal nur einen begrenzten Wissenshorizont haben und andererseits gern Fehler gemacht werden.
Daher nix telefonisch machen, sondern Anträge schriftlich stellen, nur dann hast Du die Möglichkeit mit Widerspruch zu begegnen.

Weiterhin gibt es ein kostengünstiges und sehr informatives Buch, welches ich Dir unbedingt nahelegen würde:

"Leitfaden für Arbeitslose" aus dem Fachhochschulverlag. Kostet ca. 15€ und birgt VIELE gute Informationen, auch zu Deinem Thema.

Ich weiß von dem Sohn einer Bekannten, dass BAB bei einer ERSTausbildung sehr wohl bei einer vorgehenden längeren Berufsttätigkeit gewährt werden KANN. (SG Berlin 18.06.02 - S 51 AL 2291/02 )
Dem steht allerdings ggf. Dein Ausbildungsabbruch entgegen, sofern es nicht berechtigten Grund für die Lösung gegeben hat.
Hieran siehst Du, dass es unumgänglich ist, Anträge schriftlich zu stellen. Letztlich müssen auch die SB bei der Agentur die Entscheidungen rechtfertigen und mit einem Widerspruch, zB mit Hinweis auf den von Dir geschilderten Sachverhalt zu Lösung der Ausbildung hast Du keine schlechten Chancen, meine ich.

Wie es sich jetzt aber mit der Besonderheit der Bundeswehr verhält, kann ich Dir nicht sagen. Vielleicht erfährst Du im Sozialrechtforum mehr.




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"Wer WILL findet Wege, wer nicht will findet Gründe!"

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40263 Beiträge, 14322x hilfreich)

Nun ja, seit 10 Jahren keinen Ausbildungsplatz bekommen .....

Aber abgesehen davon. Ich sehe die Familie in Zukunft als Aufstocker, wenn die Frau nicht genug Elterngeld bekommt oder aber, das wäre ja auch eine Alternative, möglichst schnell wieder arbeiten geht.

wirdwerden

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