Beschäftigungsverbot mit Krankenhausaufenthalt

2. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Knoxi
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 75x hilfreich)
Beschäftigungsverbot mit Krankenhausaufenthalt

Hallo zusammen,

ich bin aktuell in der 26. Schwangerschaftswoche und seit 2Wochen wegen Zervixinsuffizienz Im Krankenhaus.
Die Ärzte gehen davon aus, dass ich noch sehr lange im Krankenhaus bleiben muss und sollte ich vielleicht doch mit ganz viel Glück in ein paar Monaten nach Hause dürfen, muss ich mich auch dort weiterhin schonen und darf nur liegen.

Mein Problem dabei ist, dass ich in 4 Wochen Krankengeld bekommen werde weil mir keiner ein Berufsverbot ausstellt. Die im Krankenhaus können kein Berufsverbot ausstellen und mein Frauenarzt fühlt sich nicht mehr für mich zuständig. Er meint, er ist jetzt nicht mehr mein behandelter Arzt weil ich im Krankenhaus liege obwohl er es war, der mich direkt von der Vorsorgeuntersuchung ins Krankenhaus geschickt hat.

Könnt ihr mir vielleicht sagen was ich für Möglichkeiten habe ein Berufsverbot zu bekommen und an wen ich mich wenden kann?

Vielen Dank.

Knoxi

-- Editiert von Knoxi am 02.12.2017 13:19

-- Editiert von Moderator am 02.12.2017 13:58

-- Thema wurde verschoben am 02.12.2017 13:58

-- Editiert von Moderator am 02.12.2017 18:44

-- Thema wurde verschoben am 02.12.2017 18:44

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(674 Beiträge, 454x hilfreich)

Könnt ihr mir vielleicht sagen was ich für Möglichkeiten habe ein Berufsverbot zu bekommen Sie begehen einfach ein paar Straftaten im Zusammenhang mit Ihrem Beruf: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__70.html Ich habe aber den Verdacht, Sie meinen ein Beschäftigungsverbot - ich ändere den Titel des Threads dann mal entsprechend.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Knoxi
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 75x hilfreich)

Oh ja, Entschuldigung

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Die Karten werden gerade neu gemischt, das Beschäftigungsverbot für Schwangere soll 2018 erheblich erschwert werden. EInfach, weil viele Arbeitgeber sich so ab Beginn der Schwangerschaft dem Arbeitnehmerschutz entziehen konnten und die Solidargemeinschaft dann zahlen musste.

Jetzt also bleibt, sich arbeitsunfähig schreiben zu lassen und Krankengeld zu beziehen.

Sprechen Sie den Sozialdienst im Krankenhaus an, der müßte die aktuelle Rechtslage genau kennen und Ihnen weiterhelfen können.



-- Editiert von altona01 am 02.12.2017 17:37

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Der Sinn des Beschäftigungsverbots in Deinem Fall erschliesst sich mir nicht. Du ist doch arbeitsunfähig geschrieben, wirst das voraussichtlich bis zur Geburt sein. Damit ist doch alles klar. Das Beschäftigungsverbot gilt doch nur für den FAll, dass man gesund und arbeitsfähig ist, aber wegen der Schwangerschaft nicht in seinem Beruf arbeiten kann.

Alles Gute Euch beiden!

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Sie spricht von einem individuellen BV, dass vom Arzt erstellt wird. Es gibt zwei unterschiedliche Arten von BV. Das eine wird vom AG ausgestellt, weil er keinen MuSchG gerechten Arbeitsplatz anbieten kann. Das andere wird vom Arzt erstellt, weil ein Weiterarbeiten aus medizinischen Gründen das Leben von Mutter und/oder Kind gefährdet.
Allerdings schlägt eine AU ein BV. Daher geht diese erst mal vor und es wird Krankengeld geben. Das ist leider so. Zur Beruhigung... zur Berechnung des Elterngeldes wird diese Zeit nicht rangezogen. Man hat halt während der Schwangerschaft für eine Zeit weniger Geld.

2x Hilfreiche Antwort

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