Hallo liebe Forum-Gemeinde!
Eine Bekannte hat sich bei einer Bank für die telefonische Kundenbetreuung beworben. Sie hat beim Auswahlverfahren bestanden und ihr wurde eine Einstellung angeboten.
Bevor Sie an diesem Auswahlverfahren teilgenommen hat, musste Sie einen Personalbogen ausfüllen, in dem Sie auch die Einwilligung zur Einholung einer Schufauskunft erteilte.
Nach einem Tag bekam sie die telefonische Absage, da ein Schufaeintrag vorliegt.
Darf ein Arbeitgeber auf Grund eines Schufaeintrages den Bewerber ablehnen?
Ich frage mich ob dies diskriminierend ist. Meinem Wissen nach sind doch alle Bewerber gleichgestellt.
Wieso darf also ein Unternehmen einem Bewerber nicht absagen, wenn er die Sprache nicht richtig kann (wir reden ja von tele. Kundenbetreuung), aber jemanden, der top geeignet ist schon, nur weil er einen Schufaeintrag hat?
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Diskriminierung wegen Schufa-Eintrag
Einen "Schufa" Eintrag haben viele, meist wegen Handy oder Krediten.
Die Frage ist "Was" da steht. Keiner bekommt einen Job als Buchhalter wenn gegen ihn mehrere Haftbefehler erlassen wurden und die Insolvenz im Raume steht.
Klar kann ich einen anlehnen weil er meinen Sprache nicht spricht.
Ich darf einen wegen der Haarfarbe nicht ablehnen, ich darf katoliken nicht ablehnen oder schwule.
Unfähige, Unseriöse oder "weil ich Sie nicht mag" darf ich ablehnen.
Wie wäre es denn mal den Schufaeintrag zu nennen oder noch besser sich darum zu kümmern den loszuwerden
K.
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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"
Eine negative Schufa-Auskunft ist oft Grundlage für das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses. Auch m. E. fällt das nicht unter Diskriminierung im gesetzlichen Sinn, wenn der AG den Bewerber ausschlägt. Und sicher kommt es auf die Art des Eintrages an. Wie lautet der/die? Jemand der regelmäßig seine Rechnungen nicht zahlt und mehrere Gläubiger hat, der ist dem AG einfach zu unseriös und nicht verantwortungsvoll genug.
Seit 1. April hat aber jeder´dieMöglichkeit, sich 1x jährlich kostenlos von der Schufa eine Auskunft über die dort gemachten Einträge zuschicken zu lassen. Falls was nicht korrekt wäre, dann korrigieren lassen.
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