Habe ich ein Anrecht auf den Urlaub in den Sommerferien, da ich kein schulpflichtiges Kind habe?

13. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Klausbonn2010
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Habe ich ein Anrecht auf den Urlaub in den Sommerferien, da ich kein schulpflichtiges Kind habe?

Hallo Zusammen,

Meine Frau hat unser Kind was in den Kindergarten geht auf der Steuerkarte und ich habe die Steuerklasse 5.
Nun habe ich Urlaub in der Firma eingereicht und bekomme den nicht,da keine Vertretung für mich da ist. Habe ich denn ein Anrecht auf den Urlaub in den Sommerferien, da ich kein schulpflichtiges Kind habe?

Meine Frau bekommt keinen Urlaub in Ihrer Firma,
da keine Vertreutng da ist.

Danke und Gruß

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Sie schreiben:
"Habe ich denn ein Anrecht auf den Urlaub in den Sommerferien, da ich kein schulpflichtiges Kind habe?"

Wenn Sie ein schulpflichtiges Kind hätten, wären Sie in derselben Situation in den Ferien. Mit Schulpflicht oder nicht hat das nichts zu tun. Und: es gibt kein Anrecht auf Urlaub in den Sommerferien. Es gibt aber soziale Belange, die der Arbeitgeber bei der Urlaubsgewährung berücksichtigen muß.

Wann haben Sie denn den Urlaub beantragt, wann Ihre Frau? Haben Kollegen ohne Kinder in der Zeit Urlaub erhalten?
Vorrang haben Eltern, die Kinder in der Ferienzeit zu versorgen haben, das gilt bei Kindergarten-Kindern und bei Schülern.

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#2
 Von 
Klausbonn2010
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe im Mai meinen Urlaub beantragt und dieser ist gleich abgeleht worden. Ein weiterer Antrag ist mündlich auch abgelehnt worden.

Meine Frau hat im Juni den Urlaub beantragt.

Danke und Gruß



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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Ihr Urlaub wurde mit der Begründung abgelehnt, dass keine Vertretung für Sie da ist.
Was ist denn, wenn Sie krank sind?
Was ist, wenn Ihre Frau krank ist?

Das ist kein Grund für die Ablehnung von Urlaub, Sie könnten dagegen klagen, wenn Sie das schriftlich haben oder es unter Zeugen gesagt wurde.
Bleibt die Frage:
Haben Kollegen ohne Kinder in der Zeit Urlaub erhalten?
Wann haben die diesen beantragt?



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#4
 Von 
Klausbonn2010
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Kollege hat im Januar diesen jahres den Urlaub beantragt. Es ist die letzte Woche der Ferien, er hast keine Kinder. Meine Kollegon hat im Januar mit 1 Kind alles beantragt.

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Nochmal zum Anfang:
Sie haben ein Kind, welches in den Kindergarten geht und wollen Urlaub.
Warum? Ist der Kiga geschlossen? Haben die keine Gruppe für Kinder, deren Eltern keinen Urlaub haben?

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