Im LKW Praktikum einen Azubi mitnehmen?

1. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
Neuhier12345
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
Im LKW Praktikum einen Azubi mitnehmen?

Hi zusammen ,
Ich möchte Mal kurz und knapp fragen , ich bin gelernter Berufskraftfahrer und mache gerade ein 2 Wöchiges Praktikum im Betrieb mit der Chance auf einen fest Vertrag .
Nun soll ich Freitag das 1 mal alleine fahren und einen Azubi aus unserem Betrieb mitnehmen.
Ist das erlaubt oder sollte ich mich hier weigern ?

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9 Antworten
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#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18785 Beiträge, 6879x hilfreich)

Zitat (von Neuhier12345):
Nun soll ich

Der Betrieb will, dass der oder die Azubi mitfährt, oder?
Was gäbe es denn da für Gründe, dass du dich weigerst?

Zitat (von Neuhier12345):
mache gerade ein 2 Wöchiges Praktikum im Betrieb

Was heißt denn hier 'Praktikum' - wenn 'P' bedeuten sollte, dass du unbezahlt arbeitest>: das wäre nicht rechtens.

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#2
 Von 
Neuhier12345
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Was heißt denn hier 'Praktikum' - wenn 'P' bedeuten sollte, dass du unbezahlt arbeitest>: das wäre nicht rechtens


So sieht es aus , ich mache das Praktikum kostenlos soll heißen bekomme in dieser Zeit weiter meine Leistung von der ARGE und nicht vom Arbeitgeber.

-- Editiert von User am 1. August 2023 15:41

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#3
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2562 Beiträge, 408x hilfreich)

Zitat (von Neuhier12345):
So sieht es aus , ich mache das Praktikum kostenlos soll heißen bekomme in dieser Zeit weiter meine Leistung von der ARGE und nicht vom Arbeitgeber.


Und die ARGE weiss darüber Bescheid und hat das so genehmigt?
Falls nicht, stell Dich schonmal drauf ein, dass Du die erhaltenen Leistungen zurückzahlen musst.

Zumal Du wie Du selbst schreibst gelernter Berufskraftfahrer bist und als Berufskraftfahrer eingesetzt wirst. Also eigentlich gar kein Bedarf für ein Praktikum. In einem Praktikum würdest Du nicht berufskraftfahren sondern Du würdest den Azubi auf seiner Berufskraftfahrt begleiten und die Arbeitsabläufe erlernen.

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#4
 Von 
Neuhier12345
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Und die ARGE weiss darüber Bescheid und hat das so genehmigt?
Falls nicht, stell Dich schonmal drauf ein, dass Du die erhaltenen Leistungen zurückzahlen musst.

Zumal Du wie Du selbst schreibst gelernter Berufskraftfahrer bist und als Berufskraftfahrer eingesetzt wirst. Also eigentlich gar kein Bedarf für ein Praktikum. In einem Praktikum würdest Du nicht berufskraftfahren sondern Du würdest den Azubi auf seiner Berufskraftfahrt begleiten und die Arbeitsabläufe erlernen.


Natürlich weiss die ARGE bescheid und ich habe die Genehmigung auch schriftlich, bisher war es so das ich bei einem Angestellten mitgefahren bin , aber auch selber gefahren bin.
Jetzt ist es aber so dass ich am Freitag mit einem Azubi fahren soll und ich mir einfach nicht vorstellen kann , das sowas erlaubt ist ?

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#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5781 Beiträge, 2552x hilfreich)

Ist es auch nicht.
Es ist noch nicht einmal erlaubt, das du alleine fährst, weil dann ist es kein Praktikum sondern Schwarzarbeit

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#6
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2562 Beiträge, 408x hilfreich)

Vereinfacht kann man sagen:

Wenn man das Praktikum als Nachweis braucht um irgendeinen "Schein" (AG-unabhänbgige Qualifikation, Fortbildung, Maßnahme der ARGE, etc...) zu machen, dann ist es eben ein Praktikum.

Wenn es aber nur eine Einarbeitungsphase oder gar Probezeit bei einem zukünftigen AG ist, dann ist der Mindestlohn zu zahlen.

In Deinem Fall sieht es für mich eher nach Beschäftigungsverhältnis aus, mit dem der Geschäftsführer eines Transportunternehmens durch Einsparung von Lohnkosten seinen Gewinn maximieren will auf Kosten von Leuten wie Dir. Vor etwa zwei Jahrhunderten wurden gegen solche Machenschaften mal Gewerkschaften erfunden, aber die sind irgendwie nicht mehr in Mode...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Beantworten wir erst mal die eigentlichen Frage

Zitat (von Neuhier12345):
Ist das erlaubt oder sollte ich mich hier weigern ?

Welche für Berufskraftfahrer relevante Regelung (Gesetz / Verordnung) sollte verbieten, das man aus dem Betrieb des Probearbeitgebers einen Beifahrer mitnimmt der sich mal alles ansieht?
Mir wäre da keine bekannt.

Ob der Betrieb dabei legal handelt ist für Dich völlig irrelevant.



Zitat (von Neuhier12345):
bekomme in dieser Zeit weiter meine Leistung von der ARGE und nicht vom Arbeitgeber.

Und das ganze ist mit der ARGE so abgesprochen?



Zitat (von Kalanndok):
Vor etwa zwei Jahrhunderten wurden gegen solche Machenschaften mal Gewerkschaften erfunden

Tja, und vor ein paar Jahren wurde sogar der Mindestlohn erfunden.
Hilft nur alles nichts, wenn es eines dieser "ARGE-Vermittlungsversuchskonstrukte" ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18785 Beiträge, 6879x hilfreich)

Zitat (von Neuhier12345):
mit der Chance auf einen Fest-Vertrag

Nur so am Rande gefragt: Wie passt 'Chance auf Festvertrag' zusammen mit einer Weigerung, eine/n Azubi mitzunehmen? Und das ohne handfeste Gründe?

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#9
 Von 
Neuhier12345
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Nur so am Rande gefragt: Wie passt 'Chance auf Festvertrag' zusammen mit einer Weigerung, eine/n Azubi mitzunehmen? Und das ohne handfeste Gründe?


Hi und danke für deine Antwort, ich weigere mich nicht den Azubi mitzunehmen, mir ging es darum ob ich rechtlich Probleme bekommen könnte denn immerhin bin ich in der Firma ja nur ( ein Praktikant)
Das Problem ist aber nun gelöst denn ich muss den LKW alleine fahren.

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