hallo,
ich möchte meine derzeitige arbeit kündigen. im vertrag steht nichts bzgl. kündigungsfristen, habe aber mitbekommen, dass ich zum monatsende kündigen muss und 4 wochen kündigungsfrist habe. bzw. dies ist wohl die gesetzliche kündigungsfrist.
wie formuliere ich das schreiben am besten? "möchte zum 30. september 2008 kündigen" blabla - was dient zum beweis der einhaltung der kündigungsfrist? datum auf dem kündigungsschreiben bzw. wann ich das schreiben abgegeben habe?
dazu kommt, dass ich z.z. in einem alten vertrag bin, der zum 15.08. ausläuft .. der wurde auf ein weiteres jahr verlängert. gibt es da etwas besonderes zu beachten?
vielen dank.
Kündigung Arbeitsvertrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



... wenn mir einer schreibt * ich möchte kündigen ...*, dann denke ich: tu es doch!
also: ich kündige zum datum.
zu den fristen: google § 622 bgb
zu deinem komfort hier einkopiert:
§ 622
Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
und wie beweist man das einhalten der kündigungsfrist?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
im vertrag steht nichts bzgl. Kündigungsfristen
quote:
dazu kommt, dass ich z.z. in einem alten vertrag bin, der zum 15.08. ausläuft .. der wurde auf ein weiteres jahr verlängert. gibt es da etwas besonderes zu beachten?
Ja, da gibt es etwas zu beachten: Befristete Verträge, in denen nichts über eine Kündigungsfrist steht, sind nicht vor Ablauf der Frist kündbar (weder für AG noch für AN).
Die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende greift hier nicht!
Nachzulesen im TzBfG § 15 Abs. 3
siehe hier:
http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__15.html
schwachsainn - wenn mit "Befristete Verträge, in denen nichts über eine Kündigungsfrist steht, sind nicht vor Ablauf der Frist kündbar (weder für AG noch für AN)" gemeint ist, dass ich den vertrag erst zum 15.08.2009 kündigen darf ..
mir ist eingefallen, dass ein kollege sich ebenfalls schon in einem neuen vertrag für ein weiteres jahr befand. der musste zum monatsende kündigen, kündigungsfrist 4 wochen.
Danke für deine nette Beschreibung meines Wissensstandes.
quote:
schwachsainn
Das sollte eventuell Schwachsinn heißen, oder?
Falls tarif- oder einzelvertraglich keine Kündigungsfrist genannt wird, so ist ein befristeter Arbeitsvertrag nicht kündbar. Guck dir doch einfach mal den Link an.
Entweder ist bei deinem Kollegen also tarif- oder einzelvertraglich eine Kündigungsfrist erwähnt, oder dein AG ist einfach nett, oder dein AG hat so wenig Ahnung wie du!
Gott zum Gruße
PS: Was soll ich eigentlich von jemandem halten, der nicht weiß, wie man das fristgerechte Einreichen einer Kündigung nachweist?
Sagen dir die Begriffe Einschreiben oder Empfangsbestätigung was?
-- Editiert von oha am 08.07.2008 10:34:28
ich gebe den wisch persönlich ab.
Dann lass dir den Empfang bestaetigen oder nimm nen moeglichst neutralen Zeugen mit.
Und jetzt entschuldige dich gefaelligst bei oha, der hatte naemlich voellig recht.
Gruss
CAM
wo sind wir denn hier - im kindergarten?
lol.
quote:
wo sind wir denn hier - im kindergarten?
Nein, natürlich nicht, obwohl das Geschreibe mancher User einen solchen Rückschluss zuließe.
Also, geh spielen...
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
64 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten