Kündigung in der Schwangerschaft

1. Juli 2002 Thema abonnieren
 Von 
Manuela25
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung in der Schwangerschaft

Hallo,
ich habe am 07.01.02 eine neue Stelle angetreten. Jetzt im Juni bekam ich unberechtigte Abmahnungen. Ich konnte nicht vernünftig arbeiten, weil mir kein Material geliefert wurde, obwohl ich den Objektleiter mehrmals drauf hingewiesen habe. Ich habe gleich Widerspruch gegen die Abmahnungen geschrieben und der Firma per Einschreiben/Rückschein zukommen lassen.
Seitdem bin ich durch Krankheit krankgeschrieben. Als ich den Objektleiter angerufen habe, um ihm mitzuteilen, das ich krank geschrieben bin, meinte er zu mir " Er hätte die Widersprüche gelesen und so kann es nicht weiter gehen. Und er möchte mich wissen lassen, das im Juli mein Vertrag ja ausläuft und ich dann nicht mehr übernommen werde!"
In meinem Vertrag steht aber gar nichts drin.
Ich bin zur Zeit in der 19. SSW und als ich in der 10. SSW war habe ich den Objektleiter davon in Kentniss gesetzt, das ich schwanger bin. Er hat es auch an die anderen Arbeitskollegen weiter erzählt und bietet denen schon meine Objekte an. So, als ob ich gar nicht mehr arbeiten komme.
Jetzt meine Frage: a) Können die mich wirklich einfach so rausschmeissen? Obwohl die Abmahnungen wirklich unbegründet waren. b.) Darf er rum erzählen, das ich schwanger bin? Das geht ja nun wirklich gar keinen etwas an.
Ich wäre für eine Antwort wirklich sehr dankbar. Ich weiß nicht, wie es weiter gehen soll.

Danke!
Manuela




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 128x hilfreich)

Das hört sich so an, als ob eine Probezeit im Raume steht.

Dabei kommt es darauf an, ob die Probezeit als befristetes Arbeitsverhältnis ausgestaltet war oder, ob lediglich die ersten 6 Monate als Probezeit gelten sollten.
Bei einer wirksamen Befristung ändert auch das Bestehen einer Schwangerschaft nichts am Auslaufen des Arbeitsvertrages.
Sollten lediglich die ersten Monate als Probezeit gelten und handelt es sich ansonsten um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, ist es nach Eintritt des Mutterschutzes unkündbar.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt


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#2
 Von 
Manuela25
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Scharnhorst.
In meinem Vertrag steht aber nichts von einer 6 Monatigen Probezeit. Der Vertrag besteht aus 2 Seiten. Auf der Vorderseite meine Personalien und auf der anderen Seite eben die Punkte, an die man sich halten muss, wie z.B.: Konkurrenzverbot, Arbeitsverhinderung usw. Da drunter ist meine Unterschrift. Jetzt habe ich gesehen, das ganz unten auf der Seite " Seite 4 von 4 " steht. Ich habe aber nur diese 2 Seiten. Kann es sein, das die mir nicht den kompletten Vertrag ausgehändigt haben?
Und dann noch was zu der " Probezeit " Als ich dem Objektleiter gesagt habe, das ich schwanger bin, meinte er zu mir : " Ich kann Sie ja nicht mehr kündigen, weil die 3 Monate um sind. Aber hätte ich eh nicht getan." Daher bin ich auch davon ausgegangen, das ich eben nur diese 3 Monate hatte.
Ich verstehe die Welt nicht mehr.
Wenn ich jetzt in den nächsten Tagen etwas schriftliches von der Firma bekomme, lohnt es sich, damit zum Arbeitsgericht zu gehen?
Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
Manuela

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#3
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 128x hilfreich)

Das klingt ja merkwürdig.

Sie haben nur die zwei Seiten eines vierseitigen Arbeitsvertrages?
Vielleicht sollten Sie den Arbeitgeber nochmal um eine Zweitausfertigung des vierseitigen Arbeitsvertrages ersuchen.

Sollte keine befristete Probezeit (s.o.)bestehen, so wären Sie durch den Mutterschutz unkündbar.
Wenn Sie also eine Kündigung erhalten sollten, wäre es angezeigt sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen und innerhalb von *** drei Wochen ! *** ab Erhalt der Kündigung Klage vor dem Arbeitsgericht zu erheben.

Stutzig macht mich nur die Formulierung, der Arbeitsvertrag "würde im Juli auslaufen".
In jedem sollten Sie sich weiter ordnungsgemäß krank melden bzw. bei Genesung die Arbeit wieder antreten.´

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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#4
 Von 
Manuela25
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Scharnhorst,
ich danke Ihnen für die schnelle Antwort!
Ich werde, sobald ich etwas schriftliches in den Händen habe, einen Anwalt aufsuchen.
Aber eine Frage habe ich noch. Wenn ich jetzt wirklich diese 6 monatige Probezeit habe, muss mich der Arbeitgeber nicht 14 Tage vorher schriftlich kündigen? Oder kann er einfach sagen, der Vertrag läuft aus und wir übernehmen sie nicht?
Nochmals vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Manuela

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#5
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 128x hilfreich)

Juristenantwort: Das kommt darauf an.

Entweder liegt eine Probezeit als befristetes Arbeitsverhältnis vor (selten), dann braucht gar nicht gekündigt werden, das Arbeitsverhältnis endet einfach durch Fristablauf,
oder es liegt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit Probezeit vorher. Dann kann theoretisch bis zum letzten Tag der Probezeit mit 14-Tagesfrist gekündigt werden. Aufgrund Ihrer Schwangerschaft wäre eine solche Kündigung jedoch unwirksam.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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#6
 Von 
Jojy
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin noch in der Probezeit ( 6 Monate), diese läuft am 16.08.04 aus.
Mein Arbeitsverhältnis ist befristet auf den 16.02.05. Nun bin ich schwanger, habe das auch sofort angezeigt und soll jetzt gekündigt werden.
Ich bin völlig verärgert, zumal, wer stellt mich noch ein?
Und: greift der Kündigungsschutz auch unter díesen Bedingungen???

Ich bitte um eine schnelle Antwort!

Viele Dank! Johanna alias Jojy

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#7
 Von 
Rechtsanwalt Luis Fernando Ureta
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 59x hilfreich)

@ jojy

ich mache es mir einfach und kopiere die obigen ausführungen des kollegen scharnhorst:

"Dabei kommt es darauf an, ob die Probezeit als befristetes Arbeitsverhältnis ausgestaltet war oder, ob lediglich die ersten 6 Monate als Probezeit gelten sollten.
Bei einer wirksamen Befristung ändert auch das Bestehen einer Schwangerschaft nichts am Auslaufen des Arbeitsvertrages.
Sollten lediglich die ersten Monate als Probezeit gelten und handelt es sich ansonsten um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, ist es nach Eintritt des Mutterschutzes unkündbar."

damit dürfte alles gesagt sein, oder?

ureta

0x Hilfreiche Antwort

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