Hallo zusammen,
fiktiver Fall: AN wird gekündigt und gibt Firmenwagen ab. Im Arbeitsvertrag wird der Wagen zur Ausübung seiner Pflicht mit eingetragen (ADM). AN versteht dies als "Gehaltspaket".
Wie muss die letzte Abrechnung aussehen, wenn sich über eine Nutzungsausfallentschädigung 'geeinigt' wurde? Ab dem 01. - 15. gilt der AN als freigestellt, den Wagen hat er bereits letzten Monat abgegeben. Die "normale" Abrechnung sah ein Gehalt zzgl. "Privatfahrten" (hier 1%-Regelung) vor. Wird der Nutzungsausfall nun hinzugerechnet?
Der AN versteht darunter nun folgende beispielhafte Abrechnung:
- Bruttogehalt 50% -> 1.000€
- Privatfahrten 1% -> 100€
- 50% Nutzungsausfallentschädigung -> 50€
Brutto Summe: 1.150€
Zur Erklärung, warum 50%: da zum 15. gekündigt wurde und dies dann auch das Ausscheidungsdatum ist. Dass dann der geldwerte Vorteil unten nicht mehr abgezogen werden darf ist für den AN selbstverständlich, da keine Nutzung erfolgte.
Es geht hier nur um die Frage, ob der Firmenwagen (Privatfahrten 1%) als Gehaltspaket mit in der Abrechnung stehen soll/darf/muss. Alles andere ist dem AN klar, es geht nur um den einen Punkt.
Im Voraus vielen Dank für eure Einschätzungen.
"Letzte Abrechnung" bei Nutzungsausfallentschädigung
9. August 2024
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Frage vom 9. August 2024 | 13:20
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 2x hilfreich)
"Letzte Abrechnung" bei Nutzungsausfallentschädigung
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#1
Antwort vom 9. August 2024 | 13:50
Von
Status: Unbeschreiblich (37842 Beiträge, 6315x hilfreich)
Anders gefragt: Wie sieht sie denn aus? Sie müsste ja längst vorliegen.ZitatWie muss die letzte Abrechnung aussehen :
Was man mit dem AG zur Nutzungsausfallentschädigung vereinbart hatte, ist hier unbekannt.
Der AG versteht es vermutlich eher als *Arbeitsmittel* wie Handy und Laptop... und hat sich mit dem AN wegen des *Firmenwagens* gesondert *geeinigt*.ZitatAN versteht dies als "Gehaltspaket". :
#2
Antwort vom 9. August 2024 | 14:03
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 2x hilfreich)
ZitatZitat (von Fragensteller1993): :
Wie muss die letzte Abrechnung aussehen
Anders gefragt: Wie sieht sie denn aus? Sie müsste ja längst vorliegen.
Was man mit dem AG zur Nutzungsausfallentschädigung vereinbart hatte, ist hier unbekannt.
Zitat (von Fragensteller1993):
AN versteht dies als "Gehaltspaket".
Der AG versteht es vermutlich eher als *Arbeitsmittel* wie Handy und Laptop... und hat sich mit dem AN wegen des *Firmenwagens* gesondert *geeinigt*.
Es wurde sich gerichtlich geeinigt, dass u.a. auch kein Zurückbehaltungsrecht vorliegt usw. Eine Nutzungsausfallentschädigung wird genau auf die Tage berechnet.
Der Witz ist, das Gehalt wurde im Juli gezahlt mit dem Hinweis auf eine August-Abrechnung. Ende der Arbeit war lt. Gericht der 15. Juli (!). Es ist ein ziemliches durcheinander. Der Richter am Arbeitsgericht meinte, dass man bei Fehlern auf das alte Aktenzeichen eine zweite Klage einreichen kann.
Edit: und nein, die August-Abrechnung liegt nicht vor.
-- Editiert von User am 9. August 2024 14:03
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#3
Antwort vom 9. August 2024 | 14:20
Von
Status: Unbeschreiblich (37842 Beiträge, 6315x hilfreich)
Dann kann man doch getrost abwarten, ob und was zu Ende August in der hoffentlich allerletzten Abrechnung steht. Es kann sich nicht um Unsummen handeln.Zitatund nein, die August-Abrechnung liegt nicht vor. :
Dann dazu nachfragen... und ggfls. eine 2. Klage erheben...
#4
Antwort vom 9. August 2024 | 14:47
Von
Status: Lehrling (1848 Beiträge, 361x hilfreich)
Die 1 % Regelung hat hier gar nichts zu suchen.Zitat- Bruttogehalt 50% -> 1.000€ :
- Privatfahrten 1% -> 100€
- 50% Nutzungsausfallentschädigung -> 50€
Brutto Summe: 1.150€
Und über die 50 Euro Entschädigung hat man sich mit dem AG geeinigt? Dann bleibt es bei den 50 Euro, in Summe also 1.050,- Euro.
#5
Antwort vom 9. August 2024 | 17:41
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 2x hilfreich)
ZitatUnd über die 50 Euro Entschädigung hat man sich mit dem AG geeinigt? Dann bleibt es bei den 50 Euro, in Summe also 1.050,- Euro. :
Gerichtlich als Vergleich entschieden. Es wurde über eine Nutzungsausfallentschädigung gesprochen. Auslegungssache wäre hier 100% der 1%-Regelung und diese zu 15 Tage zu vergüten.
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