"Letzte Abrechnung" bei Nutzungsausfallentschädigung

9. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
Fragensteller1993
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 2x hilfreich)
"Letzte Abrechnung" bei Nutzungsausfallentschädigung

Hallo zusammen,

fiktiver Fall: AN wird gekündigt und gibt Firmenwagen ab. Im Arbeitsvertrag wird der Wagen zur Ausübung seiner Pflicht mit eingetragen (ADM). AN versteht dies als "Gehaltspaket".

Wie muss die letzte Abrechnung aussehen, wenn sich über eine Nutzungsausfallentschädigung 'geeinigt' wurde? Ab dem 01. - 15. gilt der AN als freigestellt, den Wagen hat er bereits letzten Monat abgegeben. Die "normale" Abrechnung sah ein Gehalt zzgl. "Privatfahrten" (hier 1%-Regelung) vor. Wird der Nutzungsausfall nun hinzugerechnet?

Der AN versteht darunter nun folgende beispielhafte Abrechnung:

- Bruttogehalt 50% -> 1.000€
- Privatfahrten 1% -> 100€
- 50% Nutzungsausfallentschädigung -> 50€
Brutto Summe: 1.150€

Zur Erklärung, warum 50%: da zum 15. gekündigt wurde und dies dann auch das Ausscheidungsdatum ist. Dass dann der geldwerte Vorteil unten nicht mehr abgezogen werden darf ist für den AN selbstverständlich, da keine Nutzung erfolgte.

Es geht hier nur um die Frage, ob der Firmenwagen (Privatfahrten 1%) als Gehaltspaket mit in der Abrechnung stehen soll/darf/muss. Alles andere ist dem AN klar, es geht nur um den einen Punkt.

Im Voraus vielen Dank für eure Einschätzungen.

Signatur:

Gruß

Fragensteller1993

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37842 Beiträge, 6315x hilfreich)

Zitat (von Fragensteller1993):
Wie muss die letzte Abrechnung aussehen
Anders gefragt: Wie sieht sie denn aus? Sie müsste ja längst vorliegen.
Was man mit dem AG zur Nutzungsausfallentschädigung vereinbart hatte, ist hier unbekannt.

Zitat (von Fragensteller1993):
AN versteht dies als "Gehaltspaket".
Der AG versteht es vermutlich eher als *Arbeitsmittel* wie Handy und Laptop... und hat sich mit dem AN wegen des *Firmenwagens* gesondert *geeinigt*.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Fragensteller1993
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Fragensteller1993):
Wie muss die letzte Abrechnung aussehen

Anders gefragt: Wie sieht sie denn aus? Sie müsste ja längst vorliegen.
Was man mit dem AG zur Nutzungsausfallentschädigung vereinbart hatte, ist hier unbekannt.

Zitat (von Fragensteller1993):
AN versteht dies als "Gehaltspaket".

Der AG versteht es vermutlich eher als *Arbeitsmittel* wie Handy und Laptop... und hat sich mit dem AN wegen des *Firmenwagens* gesondert *geeinigt*.


Es wurde sich gerichtlich geeinigt, dass u.a. auch kein Zurückbehaltungsrecht vorliegt usw. Eine Nutzungsausfallentschädigung wird genau auf die Tage berechnet.

Der Witz ist, das Gehalt wurde im Juli gezahlt mit dem Hinweis auf eine August-Abrechnung. Ende der Arbeit war lt. Gericht der 15. Juli (!). Es ist ein ziemliches durcheinander. Der Richter am Arbeitsgericht meinte, dass man bei Fehlern auf das alte Aktenzeichen eine zweite Klage einreichen kann.

Edit: und nein, die August-Abrechnung liegt nicht vor.

-- Editiert von User am 9. August 2024 14:03

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Gruß

Fragensteller1993

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37842 Beiträge, 6315x hilfreich)

Zitat (von Fragensteller1993):
und nein, die August-Abrechnung liegt nicht vor.
Dann kann man doch getrost abwarten, ob und was zu Ende August in der hoffentlich allerletzten Abrechnung steht. Es kann sich nicht um Unsummen handeln.
Dann dazu nachfragen... und ggfls. eine 2. Klage erheben...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1848 Beiträge, 361x hilfreich)

Zitat (von Fragensteller1993):
- Bruttogehalt 50% -> 1.000€
- Privatfahrten 1% -> 100€
- 50% Nutzungsausfallentschädigung -> 50€
Brutto Summe: 1.150€
Die 1 % Regelung hat hier gar nichts zu suchen.
Und über die 50 Euro Entschädigung hat man sich mit dem AG geeinigt? Dann bleibt es bei den 50 Euro, in Summe also 1.050,- Euro.

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#5
 Von 
Fragensteller1993
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Und über die 50 Euro Entschädigung hat man sich mit dem AG geeinigt? Dann bleibt es bei den 50 Euro, in Summe also 1.050,- Euro.


Gerichtlich als Vergleich entschieden. Es wurde über eine Nutzungsausfallentschädigung gesprochen. Auslegungssache wäre hier 100% der 1%-Regelung und diese zu 15 Tage zu vergüten.

Signatur:

Gruß

Fragensteller1993

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41049x hilfreich)

Zitat (von Fragensteller1993):
Gerichtlich als Vergleich entschieden.

Dann wäre doch mal der Wortlaut dieses Vergleichs relevant.



Zitat (von Fragensteller1993):
Es wurde über eine Nutzungsausfallentschädigung gesprochen.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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