Plötzlich ist der Urlaub gestrichen

6. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Monika2022
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Plötzlich ist der Urlaub gestrichen

Hallo zusammen,

Ich habe schon mal eine Frage gestellt, die super beantwortet wurde.

Nun hat mein Arbeitgeber wieder ein Unding geleistet und ich wollte mich erkundigen welche Verhaltensstrategie am besten ist. Mich hat seit einer Woche Covid voll erwischt und seit Freitag habe ich Urlaub. Natürlich wurde ich für die Woche krankgeschrieben. Nun erreichte mich gestern Abend eine Mail von meiner Chefin um 17:20 Uhr sie bittet um dringenden Rückruf bis 18 Uhr.

Es geht darum, dass der genehmigte Urlaub den ich nun ab jetzt für 2 Wochen hätte nicht antreten kann aus betrieblichen dringenden Gründen, da eine Übergabe mit einer Kollegin nicht stattfand ( lag daran, dass ich da viele Rückfragen an meine Chefin hatte, meine Chefin hatte dann auch Corona und nun ich so hat sich das natürlich verzögert und aufgrund der fehlenden Unterlagen steht nin alles still. Was kaum zu glauben ist, da die Stelke nach mir eh aufgelöst werden sollte.
Also erst wollten sie mich kündigen und nun bin ich so unersetzlich, dass sie mich aus dem Urlaub holen.
Klar es kann durchaus sein, dass ich am Montag mir nochmal eine Krankschreibung holen muss. Denn positiv und extreme Symptome habe ich immernoch.

Ich gehe davon aus, dass der Betrieb aufgrund meines Fehlens nicht existentbedroht ist.
Aber so richtig dagegen vorgehen würde sich für mich wohl nicht lohnen. Würde auch nur viel Stress bedeuten.
Aber es ist sooo ärgerlich, da dass der letzte längere Urlaub gewesen wäre mit meinem Mann zu zweit. Da bin ich wirklich sehr emotional, dass die mir das wegen sowas vermiesen.

Nun weiss ich nicht wie ich am besten damit umgehen soll.
Wahrscheinlich ist es wirklich besser, wenn es mir besser geht die Übergabe einfach zu machen und fertig.

Noch einpaar Eckdaten:

Monika, ungeliebte Mitarbeiterin die erstaunlicherweise bis jetzt echt tapfer durchgehalten hat, obwohl der Job echt doof ist und sie sich unendlich auf den 12.10 freut um endlich in den Mutterschutz gehen zu können.
Wurde in der Probezeit schwanger und hatte leider kein BV von ihren Ärzten bekomnen.



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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124657 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von Monika2022):
Nun erreichte mich gestern Abend eine Mail von meiner Chefin um 17:20 Uhr sie bittet um dringenden Rückruf bis 18 Uhr.

Und man hat tatsächlich zurückgerufen, trotz der Vorgeschichte???



Zitat (von Monika2022):
da eine Übergabe mit einer Kollegin nicht stattfand

Und die Übergabe soll nun was konkret sein?



Zitat (von Monika2022):
aufgrund der fehlenden Unterlagen steht nin alles still.

Und die Unterlagen sind nun wo genau?



Zitat (von Monika2022):
Klar es kann durchaus sein, dass ich am Montag mir nochmal eine Krankschreibung holen muss. Denn positiv und extreme Symptome habe ich immernoch.

Dann würde ich das doch glatt machen.
Kann auch sein das es noch länger dauert, ein Kollege von mir litt so an den Nachwirkungen wie Erschöpfung etc., dass er noch 4 Wochen nach Covid AU war.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Monika2022
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab natürlich nicht zurückgerufen. Weiss ja niemand wie es mir am Montag geht.

Wann die Übergabe stattfindet, genau das möchten sie wissen. Leider kann ich auch nicht sagen, wann ich wieder gesund bin?

Die Unterlagen sind in neinem Büro meine Chefin hätte da eigentlich immerr Zugriff drauf. Aber irgendwie will sie nie was machen. Da sie der Meinung ist, dass sie als Personalchefin andere Aufgaben hat und für alles andere hat sie ja mich..

Das mit den Unterlagen ist sowieso eine Sache ich darf auf gar keinen Fall alles übergeben. Da man in meinem Team die Meinung ist, dass die Kollegin alles selbst erarbeiten soll. Das ist einfach wieder son Machtspiel, das nur viel Arbeit macht. Deshalb muss ich auch alles absprechen. Puh... bin ich froh wenn ich da weg bin...

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124657 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von Monika2022):
Hab natürlich nicht zurückgerufen.

Und wie kommst Du dann an die ganzen Informationen? Insbesondere das er Urlaub gestrichen sei?



Zitat (von Monika2022):
Wann die Übergabe stattfindet, genau das möchten sie wissen.

Wer ist denn "sie"?

"Wenn ich wieder arbeitsfähig bin"
"Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht zu beantworten."



Zitat (von Monika2022):
Die Unterlagen sind in neinem Büro meine Chefin hätte da eigentlich immerr Zugriff drauf.

Also gibt es kein Problem - bis auf eine faule und inkompetente Chefin und ein "Team" aus der Hölle ...




-- Editiert von User am 06.08.2022 16:47

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Monika2022
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Steht so in ihrer Msil, dass ich den genehmigten Urlaub nun erst antreten kann wenn die Übergabe gemacht wird.


Sie bezieht sich auf die GF die in der Mail im CC steht, meiner Chefin und einen Geschäftsbereichsleiter.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124657 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von Monika2022):
Steht so in ihrer Msil

Da wäre mal der Wortlaut interessant.

Eine E-Mail die auch noch unbeantwortet blieb?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Monika2022
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja es blieb bis jetzt alles unbeantwortet:

Zitat

Wir müssen daher aus dringenden betrieblichen Gründe darauf bestehen, dass Sie Ihren Urlaub erst nach Übergabe der Unterlagen antreten. Die fehlenden Urlaubstage können Sie dann gerne anhängen.



Bitte teilen Sie mir zeitnah , spätestens am kommenden Montag, wann es Ihr Gesundheitszustand zulässt die Übergabe vorzunehmen.

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18084 Beiträge, 6641x hilfreich)

Also: Wenn und solange du krankgeschrieben bist, bist du von der Arbeitspflicht entbunden - du musst nicht zurückrufen und auch sonst in keiner Weise für den AG da sein.; zudem sind Krankheit und Erholungsurlaub sozusagen inkompatibel, will sagen: der Urlaub wird dir bei vorliegender AU gutgeschrieben.
Bei Licht betrachtet, bist du lediglich verpflichtet, die Verlängerung der AU anzuzeigen bzw. die AUB vorzulegen.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124657 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von Monika2022):
Wir müssen daher aus dringenden betrieblichen Gründe darauf bestehen, dass Sie Ihren Urlaub erst nach Übergabe der Unterlagen antreten.

Die Unterlagen liegen dort, das die Chefin zu dumm und / oder zu faul ist diese in die Hand zu nehmen, ist alles andere als ein dringender betrieblicher Grund.



Zitat (von Monika2022):
Bitte teilen Sie mir zeitnah , spätestens am kommenden Montag, wann es Ihr Gesundheitszustand zulässt die Übergabe vorzunehmen.

Das verlangen von unmöglichem muss der AN nicht erfüllen.


Ich würde daher die AU vom Montag ohne Kommentar aber gerichtsfest zustellen und den Erhalt der Mail mit Nichtwissen bestreiten.


Signatur:

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17406 Beiträge, 5952x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich würde daher die AU vom Montag ohne Kommentar aber gerichtsfest zustellen und den Erhalt der Mail mit Nichtwissen bestreiten.
Genau so und nichts anderes!

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#10
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
...und den Erhalt der Mail mit Nichtwissen bestreiten.

Ist das so einfach, wenn andere Empfänger der E-Mail die in CC standen, den Erhalt der E-Mail bestätigen?

Wobei ich mir aber sicher bin: Solange jemand AU ist, muss er auch nicht seine E-Mails lesen. Das heißt, die E-Mail könnte sogar zugegangen sein, aber ein arbeitsunfähig geschriebener Mitarbeiter muss seine E-Mails nicht lesen. Geht ja auch schlecht mit Schüttelfrost, Fieber, usw.

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Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ich bin nur Laie in diesen Dingen.

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#11
 Von 
Tick-Tack
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 33x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
Ist das so einfach, wenn andere Empfänger der E-Mail die in CC standen, den Erhalt der E-Mail bestätigen?

Ja. Aus 100 Leute, die die Mail bekommen haben, kann man nicht mit der erforderlichen Sicherheit schließen, daß die Mail bei der 101. Person auch angekommen ist.

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