Hallo zusammen,
Ich habe schon mal eine Frage gestellt, die super beantwortet wurde.
Nun hat mein Arbeitgeber wieder ein Unding geleistet und ich wollte mich erkundigen welche Verhaltensstrategie am besten ist. Mich hat seit einer Woche Covid voll erwischt und seit Freitag habe ich Urlaub. Natürlich wurde ich für die Woche krankgeschrieben. Nun erreichte mich gestern Abend eine Mail von meiner Chefin um 17:20 Uhr sie bittet um dringenden Rückruf bis 18 Uhr.
Es geht darum, dass der genehmigte Urlaub den ich nun ab jetzt für 2 Wochen hätte nicht antreten kann aus betrieblichen dringenden Gründen, da eine Übergabe mit einer Kollegin nicht stattfand ( lag daran, dass ich da viele Rückfragen an meine Chefin hatte, meine Chefin hatte dann auch Corona und nun ich so hat sich das natürlich verzögert und aufgrund der fehlenden Unterlagen steht nin alles still. Was kaum zu glauben ist, da die Stelke nach mir eh aufgelöst werden sollte.
Also erst wollten sie mich kündigen und nun bin ich so unersetzlich, dass sie mich aus dem Urlaub holen.
Klar es kann durchaus sein, dass ich am Montag mir nochmal eine Krankschreibung holen muss. Denn positiv und extreme Symptome habe ich immernoch.
Ich gehe davon aus, dass der Betrieb aufgrund meines Fehlens nicht existentbedroht ist.
Aber so richtig dagegen vorgehen würde sich für mich wohl nicht lohnen. Würde auch nur viel Stress bedeuten.
Aber es ist sooo ärgerlich, da dass der letzte längere Urlaub gewesen wäre mit meinem Mann zu zweit. Da bin ich wirklich sehr emotional, dass die mir das wegen sowas vermiesen.
Nun weiss ich nicht wie ich am besten damit umgehen soll.
Wahrscheinlich ist es wirklich besser, wenn es mir besser geht die Übergabe einfach zu machen und fertig.
Noch einpaar Eckdaten:
Monika, ungeliebte Mitarbeiterin die erstaunlicherweise bis jetzt echt tapfer durchgehalten hat, obwohl der Job echt doof ist und sie sich unendlich auf den 12.10 freut um endlich in den Mutterschutz gehen zu können.
Wurde in der Probezeit schwanger und hatte leider kein BV von ihren Ärzten bekomnen.
Plötzlich ist der Urlaub gestrichen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatNun erreichte mich gestern Abend eine Mail von meiner Chefin um 17:20 Uhr sie bittet um dringenden Rückruf bis 18 Uhr. :
Und man hat tatsächlich zurückgerufen, trotz der Vorgeschichte???
Zitatda eine Übergabe mit einer Kollegin nicht stattfand :
Und die Übergabe soll nun was konkret sein?
Zitataufgrund der fehlenden Unterlagen steht nin alles still. :
Und die Unterlagen sind nun wo genau?
ZitatKlar es kann durchaus sein, dass ich am Montag mir nochmal eine Krankschreibung holen muss. Denn positiv und extreme Symptome habe ich immernoch. :
Dann würde ich das doch glatt machen.
Kann auch sein das es noch länger dauert, ein Kollege von mir litt so an den Nachwirkungen wie Erschöpfung etc., dass er noch 4 Wochen nach Covid AU war.
Hab natürlich nicht zurückgerufen. Weiss ja niemand wie es mir am Montag geht.
Wann die Übergabe stattfindet, genau das möchten sie wissen. Leider kann ich auch nicht sagen, wann ich wieder gesund bin?
Die Unterlagen sind in neinem Büro meine Chefin hätte da eigentlich immerr Zugriff drauf. Aber irgendwie will sie nie was machen. Da sie der Meinung ist, dass sie als Personalchefin andere Aufgaben hat und für alles andere hat sie ja mich..
Das mit den Unterlagen ist sowieso eine Sache ich darf auf gar keinen Fall alles übergeben. Da man in meinem Team die Meinung ist, dass die Kollegin alles selbst erarbeiten soll. Das ist einfach wieder son Machtspiel, das nur viel Arbeit macht. Deshalb muss ich auch alles absprechen. Puh... bin ich froh wenn ich da weg bin...
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatHab natürlich nicht zurückgerufen. :
Und wie kommst Du dann an die ganzen Informationen? Insbesondere das er Urlaub gestrichen sei?
ZitatWann die Übergabe stattfindet, genau das möchten sie wissen. :
Wer ist denn "sie"?
"Wenn ich wieder arbeitsfähig bin"
"Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht zu beantworten."
ZitatDie Unterlagen sind in neinem Büro meine Chefin hätte da eigentlich immerr Zugriff drauf. :
Also gibt es kein Problem - bis auf eine faule und inkompetente Chefin und ein "Team" aus der Hölle ...
-- Editiert von User am 06.08.2022 16:47
Steht so in ihrer Msil, dass ich den genehmigten Urlaub nun erst antreten kann wenn die Übergabe gemacht wird.
Sie bezieht sich auf die GF die in der Mail im CC steht, meiner Chefin und einen Geschäftsbereichsleiter.
ZitatSteht so in ihrer Msil :
Da wäre mal der Wortlaut interessant.
Eine E-Mail die auch noch unbeantwortet blieb?
Ja es blieb bis jetzt alles unbeantwortet:
Zitat
Wir müssen daher aus dringenden betrieblichen Gründe darauf bestehen, dass Sie Ihren Urlaub erst nach Übergabe der Unterlagen antreten. Die fehlenden Urlaubstage können Sie dann gerne anhängen.
Bitte teilen Sie mir zeitnah , spätestens am kommenden Montag, wann es Ihr Gesundheitszustand zulässt die Übergabe vorzunehmen.
Also: Wenn und solange du krankgeschrieben bist, bist du von der Arbeitspflicht entbunden - du musst nicht zurückrufen und auch sonst in keiner Weise für den AG da sein.; zudem sind Krankheit und Erholungsurlaub sozusagen inkompatibel, will sagen: der Urlaub wird dir bei vorliegender AU gutgeschrieben.
Bei Licht betrachtet, bist du lediglich verpflichtet, die Verlängerung der AU anzuzeigen bzw. die AUB vorzulegen.
ZitatWir müssen daher aus dringenden betrieblichen Gründe darauf bestehen, dass Sie Ihren Urlaub erst nach Übergabe der Unterlagen antreten. :
Die Unterlagen liegen dort, das die Chefin zu dumm und / oder zu faul ist diese in die Hand zu nehmen, ist alles andere als ein dringender betrieblicher Grund.
ZitatBitte teilen Sie mir zeitnah , spätestens am kommenden Montag, wann es Ihr Gesundheitszustand zulässt die Übergabe vorzunehmen. :
Das verlangen von unmöglichem muss der AN nicht erfüllen.
Ich würde daher die AU vom Montag ohne Kommentar aber gerichtsfest zustellen und den Erhalt der Mail mit Nichtwissen bestreiten.
Genau so und nichts anderes!ZitatIch würde daher die AU vom Montag ohne Kommentar aber gerichtsfest zustellen und den Erhalt der Mail mit Nichtwissen bestreiten. :
Zitat...und den Erhalt der Mail mit Nichtwissen bestreiten. :
Ist das so einfach, wenn andere Empfänger der E-Mail die in CC standen, den Erhalt der E-Mail bestätigen?
Wobei ich mir aber sicher bin: Solange jemand AU ist, muss er auch nicht seine E-Mails lesen. Das heißt, die E-Mail könnte sogar zugegangen sein, aber ein arbeitsunfähig geschriebener Mitarbeiter muss seine E-Mails nicht lesen. Geht ja auch schlecht mit Schüttelfrost, Fieber, usw.
ZitatIst das so einfach, wenn andere Empfänger der E-Mail die in CC standen, den Erhalt der E-Mail bestätigen? :
Ja. Aus 100 Leute, die die Mail bekommen haben, kann man nicht mit der erforderlichen Sicherheit schließen, daß die Mail bei der 101. Person auch angekommen ist.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
10 Antworten
-
9 Antworten
-
4 Antworten
-
17 Antworten
-
12 Antworten
-
69 Antworten
-
9 Antworten
-
11 Antworten
-
19 Antworten