Hallo.
Wie ist Eurer Meinung nach der folgende Fall zu bewerten?
Ein Arbeitnehmer hat einen täglichen Weg zur Arbeitsstätte von 50 km, die er mit dem Auto zurücklegt. An einem Tag X fährt der AN auf eine betrieblich veranlasste Dienstreise. Das Ziel ist ebenfalls 50 km von seinem Heimatort entfernt. Der AN fährt nach Absprache mit dem AG mit seinem eigenen PKW und am Abend wieder nach Hause. In Folge reicht er beim Arbeitgeber eine Reisekostenabrechung ein, in der er die betriebsübliche Pauschale für Fahrten mit eigenem PKW für 50km einfordert.
Der Arbeitgeber lehnt die Übernahme der Fahrtkosten ab mit der Begründung, der Arbeitnehmer hätte an dem Tag ja ohnehin 50 km fahren müssen, wäre er normal zur Arbeit erschienen. Bei längeren Fahrten wurde aber bislang immer die komplette Fahrtstrecke erstattet, ohne dass der normale Arbeitsweg "angerechnet" worden wäre.
Ist das so rechtens? Wie könnte der Arbeitnehmer ggf. argumentieren?
Danke für Eure Mühe.
Reisekosten: Verrechnung mit dem Arbeitsweg.
1. April 2015
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Frage vom 1. April 2015 | 16:58
Von
Status: Beginner (52 Beiträge, 4x hilfreich)
Reisekosten: Verrechnung mit dem Arbeitsweg.
#1
Antwort vom 1. April 2015 | 19:37
Von
Status: Legende (18826 Beiträge, 6896x hilfreich)
.... ein ziemlich ausgefuchstes Argument deines AG! Offenbar ein Schwabe, oder? :-)) - Vorsicht, Ironie!
Möglich ist diese Situation offenbar nur dadurch, dass du die Dienstreise von daheim aus angetreten und mit dem PKW statt zum AG-Sitz zum Zielort Z gefahren bist.
Der Schlüssel zur Lösung liegt m.E. darin, was als Dienstort D für dich gilt; theoretisch sauber müsstest du erst zum/ nach D , um von dort zum Z zu fahren. Praxis schlägt Theorie: Dann würdest du mehr oder minder dieselbe Strecke wieder zurück müssen. Schema:
Z________W>>>>>>>>> D
Z<<<<<<<<<<<<<<<<<<<D
.... also fährst du g'scheiterweise gleich von W nach Z.
Und darin liegt auch die Lösung, denke ich: Der AG spart ja schon dadurch, dass du nicht vom D aus startest. Und eine WD-Fahrt ist nun Mal per definitionem etwas anderes als eine Dienstfahrt. Im ÖD sieht die Reisekostenordnung für den Fall in der Tat vor, dass die Fahrtkosten ab W zu rechnen sind - wenn du mit dem Wagen fahren musst.
Wenn dein AG der Argumentation nicht folgen will, kannst du ihn leicht 'derblecken', indem du vom Dienstort aus startest. Und am besten mit dem ÖVP, sofern der Gebrauch des eigenen Wagens nicht vertraglich vorgeschrieben ist. Nebenher: die Fahrkarte W-Z hätte er dir doch ohne solche Sperenzchen erstattet?!
-- Editiert von blaubär+ am 01.04.2015 19:42
#2
Antwort vom 1. April 2015 | 20:40
Von
Status: Lehrling (1436 Beiträge, 562x hilfreich)
Zitat:Bei längeren Fahrten wurde aber bislang immer die komplette Fahrtstrecke erstattet, ohne dass der normale Arbeitsweg "angerechnet" worden wäre.
Waren das auch solche "Direktfahrten"?
Zunächst mal bleibt festzuhalten, dass es (außer im ÖD) keinen Anspruch auf Zahlung von Reisekosten durch den AG gibt. Wenn der AG Reisekosten freiwillig zahlt, wird es dazu Regelungen im Betrieb geben - und wenn das schlicht das ist, was "immer so oder so" gemacht wird. Fragt sich also, ob es einen exakt gleichen Fall schonmal im Unternehmen gab und wie da verfahren wurde.
Wegen € 15 (mehr gibts steuerfrei eh nicht für 50 km - oder waren es doch 100? Bei einer Dienstreise zählen eigentlich gefahrene, nicht Entfernungs-km) würde ich allerdings kein großes Fass aufmachen und diese dann lieber in der Steuererklärung beim Fiskus geltend machen. Und künftig halt konsequent wie von blaubär vorgeschlagen: Keine Fahrten mehr mit dem eigenen PKW und grundsätzlich ab Arbeitsstätte starten.
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